Das Bürgergeld ist seit über einem Jahr nun die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende und erwerbsfähige Leistungsberechtigte.
Ein wichtiger Aspekt des Bürgergeldes ist der Einkommensfreibetrag. Er stellt sicher, dass Erwerbstätige über ein höheres Haushaltseinkommen verfügen als nicht erwerbstätige Personen.
In nachfolgendem Beitrag erklären wir, wer welchen Einkommensfreibetrag in Anspruch nehmen kann und ob es 2024 Änderungen hinsichtlich der Einkommensfreibeträge gibt.
Welche Einkommensfreibeträge gibt es beim Bürgergeld?
Der Einkommensfreibetrag bei Bürgergeld sichert, dass nicht alles vom Gehalt auf das Bürgergeld angerechnet wird. Wir erklären, wie hoch der individuelle Freibetrag beim Einkommen 2024 ist.
Es gibt zwei Arten von Einkommensfreibeträgen beim Bürgergeld: den Grundfreibetrag und die Anrechnungsfreibeträge.
Grundfreibetrag
Die ersten 100 Euro eines Erwerbseinkommens werden nicht auf das Bürgergeld angerechnet. Das ist der Grundfreibetrag
Anrechnungsfreibeträge
Von dem Bruttoeinkommen verbleiben dem Bürgergeld Bezieher anrechnungsfrei folgende Summen:
- zwischen 100 und 520 Euro: 20 Prozent,
- zwischen 520 Euro und 1.000 Euro: 30 Prozent
- zwischen 1.000 Euro und 1.200 Euro (bzw. 1.500 Euro bei Bezug von Kindergeld): 10 Prozent
Das oberhalb dieser Freibeträge erzielte Einkommen wird auf das Bürgergeld angerechnet.
Tabelle zu den Einkommensfreibeträgen beim Bürgergeld 2024
Einkommensbereich | Freibetrag | maximaler Freibetrag |
Grundfreibetrag | 100 Euro | 100 Euro |
Anrechnungsfreibetrag | ||
100 bis 520 Euro | 20 % | 84 Euro |
520 bis 1.000 Euro | 30 % | 144 Euro |
1.000 bis 1.200 Euro (bzw. 1.500 Euro bei Bezug von Kindergeld) | 10 % | 20 Euro (50 Euro) |
Summe | 348 Euro (378 Euro) |
Beispielrechnung:
Einkommensfreibetrag für besondere Personengruppen
Schüler und Studenten
Schüler und Studenten, die einen Nebenjob ausüben, erhalten einen Freibetrag von 538 Euro. Dieser Freibetrag ist an die Minijobgrenze gekoppelt. Deshalb hat er sich von 520 auf 538 Euro erhöht.
Ehrenamtliche
Bestimmte steuerfreie Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten sind in Höhe von bis zu 3.000 Euro pro Kalenderjahr anrechnungsfrei.
Wer profitiert von den Einkommensfreibeträgen?
Von den Einkommensfreibeträgen profitieren alle Bürgergeld-Empfänger, die ein Erwerbseinkommen erzielen. Dazu gehören Arbeitnehmer, Selbstständige, Auszubildende und Praktikanten.
Fazit zum Einkommensfreibetrag beim Bürgergeld
Die Einkommensfreibeträge beim Bürgergeld sollen dazu beitragen, dass Erwerbstätige einen höheren Lebensstandard erreichen können. Sie sind ein wichtiger Aspekt der neuen Grundsicherung.
Im Jahr 2024 hat es gegenüber dem Vorjahr keine Veränderungen beim Einkommensfreibetrag gegeben – mit einer Ausnahme: Schüler und Studenten, die einen Nebenjob ausüben.
Quellen
Simon Overberg ist Journalist aus Leidenschaft. Bereits vor seinem ersten Volontariat engagierte er sich im sozialen Bereich. Nach seinem Journalismus-Studium arbeitete er bei verschiedenen Zeitungen. Er absolvierte einen Master in Fachjournalismus. Seit mehreren Jahren schreibt er für buerger-geld.org bzw. die Schwesterplattformen.