Bürgergeld: Einstiegsgeld  – Höhe, Dauer, Voraussetzungen

Einstiegsgeld  - Höhe, Dauer, Voraussetzungen
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Das Jobcenter kann mit dem Einstiegsgeld den Start in einen neuen Job finanziell unterstützen. Das Geld wird dann zusätzlich zum Lohn und Gehalt gezahlt. Lesen Sie hier, unter welche Voraussetzungen und in welcher Höhe und für wie lange Einstiegsgeld vom Jobcenter im Rahmen des Bürgergeldes gezahlt wird

Das Wichtigste zum Bürgergeld Einstiegsgeld vorab zusammengefasst

  • Einstiegsgeld soll den Übergang von Bürgergeld in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erleichtern.
  • Einstiegsgeld muss vor Antritt der Beschäftigung beim Jobcenter beantragt werden. Eine nachträgliche Antragstellung ist ausgeschlossen.
  • Ob Einstiegsgeld gezahlt wird, liegt im Ermessen des Jobcentes. Die Arbeitsstelle mus geeignet erscheinen, einen Bürgergeld-Bezug auf Dauer entbehrlich zu machen.
  • Auch die Höhe des Einstiegsgeldes und die Dauer der Zahlung liegt im Ermessen des Jobcenters.
  • Einstiegsgeld wird maximal für 24 Monate gezahlt

Arbeit lohnt sich

Das Einstiegsgeld ist ein weiteres Beispiel im Rahmen des Bürgergeldes, dass sich Arbeit lohnt. Auch bei zunächst nur gering vergüteten Arbeitsstellen soll sich Arbeit für Bürgergeld Bezieher lohnen. Das Einstiegsgeld soll ehemalige Bürgergeld Bezieher finanziell beim Einstieg in das Arbeitsleben unterstützen und fördern.

Das Einstiegsgeld kann beantragt werden, sobald eine Arbeitsstelle angetreten wurde. Es muss sich um ein Arbeitsverhältnis handeln, dessen Entgelt nicht oder nur gering über dem bisherigen Bürgergeld angesiedelt ist. Auch bei einer befristeten Arbeitsstelle oder bei einer Arbeitsstelle in Teilzeit kann Einstiegsgeld gezahlt werden. Auch wer sich selbständig machen möchten, kann Einstiegsgeld erhalten.

Rechtsgrundlage für Einstiegsgeld ist § 16b SGB II, Bürgergeld Gesetz.

Grundvoraussetzung für die Bewilligung von Einstiegsgeld  ist, dass sich durch die Stelle oder die selbständige Tätigkeit die Chancen auf dem Arbeitsmarkt langfristig verbessern müssen.

Voraussetzungen für die Zahlung von Einstiegsgeld

Grundvoraussetzung für das Einstiegsgeld ist, dass unmittelbar vor Arbeitsaufnahme Bürgergeld bezogen wurde. Unerheblich ist, ob nur Bürgergeld bezogen wurde oder ob das Bürgergeld aufstockend auf ein Erwerbseinkommen gezahlt wurde.

 Weitere Voraussetzungen für die Bewilligung von Einstiegsgeld sind folgende:

  • Es muss sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handeln, vom Arbeitsentgelt müssen somit Beiträge an die Sozialversicherung gezahlt werden.
  • Die Arbeitsstelle lässt erwarten, dass zukünftig dauerhaft kein Bürgergeld für den Lebensunterhalt notwendig ist.
  • Rechtzeitige Antragstellung: Das Einstiegsgeld muss beantragt werden, bevor die neue Arbeitsstelle antreten wurde. Ein nachträglicher Antrag ist nicht möglich.  

Einstiegsgeld: Ermessensentscheidung des Jobcenters

Die Bewilligung oder Ablehnung von Einstiegsgeld ist eine Ermessensentscheidung des Jobcenters. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zahlung von Einstiegsgeld. Gerichtlich überprüfen lässt sich eine Ermessensentscheidung nur dahingehend, ob das Ermessen ohne grobe Fehler ausgeübt wurde.

Einstiegsgeld: Höhe und Dauer

Die bisherigen Lebensumstände entscheiden, wie viel Einstiegsgeld vom Jobcenter gezahlt wird. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Summe Einstiegsgeld. Die Höhe des Einstiegsgeldes ist somit variabel und Teil der Ermessensentscheidung des Jobcenters.

Wie viel Einstiegsgeld Sie erhalten, hängt von Ihren persönlichen Lebensumständen ab. Es gibt keinen rechtlichen Anspruch auf einen bestimmten Betrag. Beispielsweise spielt es eine Rolle

Entscheidend für die Höhe des Einstiegsgeldes ist beispielsweise die Anzahl der Personen in der Bedarfsgemeinschaft. Außerdem spielt die Dauer der vorangegangenen Arbeitslosigkeit eine Rolle und wie die individuellen Chancen einer Eingliederung in den Arbeitsmarkt vom Jobcenter eingeschätzt werden.

Hinsichtlich der Höhe und der Dauer des Einstiegsgeldes kann auch eine Staffelung vereinbart werden. Beispiel: So kann in den ersten Monaten der Beschäftigung mehr Einstiegsgeld gezahlt werden, als am Ende des Zeitraums der Bewilligung. Auch hier gilt: Die Ausgestaltung und Höhe des Einstiegsgeldes liegt im Ermessen des Jobcenters.

Einstiegsgeld wird längstens für 2 Jahre, also 24 Monate gezahlt. Wie das Bürgergeld wird es zu Beginn des jeweiligen Monats ausgezahlt. Eine Verrechnung mit dem Gehalt oder anderem Einkommen findet nicht statt.

Wie Einstiegsgeld beantragen?

Wie muss das Einstiegsgeld beantragt werden? Zunächst sollte man sich einen Beratungstermin mit dem Jobcenter vereinbaren. Dort kann man sich umfassend dazu beraten lassen, ob im persönlichen Fall Einstiegsgeld in Frage kommt und wann man es beantragen sollte.

Im Beratungstermin beim Jobcenter werden die Voraussetzungen für die Zahlung von Einstiegsgeld eingehend besprochen. Das Jobcenter trifft dann eine Entscheidung, ob Einstiegsgeld gezahlt werden kann.

Der Antrag auf Einstiegsgeld kann formlos, in einem Beratungstermin beim Jobcenter, schriftlich, per Email oder online gestellt werden.

Einen Online-Antrag kann man allerdings nur stellen, wenn das Jobcenter signalisiert hat, dass Einstiegsgeld gezahlt werden kann. Andernfalls wird das Online-Antragsformular nicht freigeschaltet.

Bescheid über das Einstiegsgeld

Wurde ein Antrag auf Einstiegsgeld gestellt, so muss das Jobcenter über den Antrag entscheiden. Ein Bewilligungsbescheid legt die Höhe und Dauer der Zahlung des Einstiegsgeldes fest.

Wird dann die neue Arbeitsstelle angetreten, überweist das Jobcenter das Einstiegsgeld entsprechend der im Bescheid festgelegten Höhe auf das Konto des ehemaligen Bürgergeld-Beziehers.