Beim Bürgergeld gilt hinsichtlich der Wohnung bzw. Miete eine sogenannte Karenzzeit. Das bedeutet, dass im ersten Jahr des Bezuges von Bürgergeld die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft nicht geprüft wird. (Karenzzeit). Monate ohne Leistungsbezug in diesem Zeitraum verlängern die Karenzzeit.
Entgegen anderslautender Mitteilungen im Netz endet die Karenzzeit nicht Ende Dezember 2023! Die Karenzzeit gilt im Jahr 2024 weiterhin. Es gibt keine neue gesetzliche Regelung!
Aber: Für diejenigen Leistungsbezieher, die bereits seit Januar 2023 kontinuierlich Bürgergeld beziehen, müssen ab nächstem Jahr mit einer Überprüfung der Unterkunftskosten und möglicherweise einem Kostensenkungsverfahren rechnen.
Wir klären Fragen zur Karenzzeit und zum Kostensenkungsverfahren in nachfolgendem Artikel.
Was ist die Karenzzeit?
Während der Karenzzeit zahlt das Jobcenter auch die Kosten einer unangemessen hohen Miete. Was passiert nach Ablauf der 12 Monate? Was passiert im Januar 2024?
Geregelt ist die Karenzzeit hinsichtlich der Unterkunftskosten (Mietkosten) in § 22 Abs. 1 SGB II (Bürgergeld Gesetz). Für den Zeitraum von 12 Monaten werden die Wohnkosten (Miete) nicht auf Angemessenheit hin überprüft wurde und es werden die tatsächlichen Kosten vom Jobcenter gezahlt.
Das gilt allgemein für jeden Bezieher von Bürgergeld, also auch für diejenigen, die bis Ende 2022 Arbeitslosengeld II bezogen, das ebenfalls im SGB II geregelt war.
Die Karenzzeit ist nur für diejenigen Leistungsbezieher wichtig, bei denen die Miete die jeweilige ortsübliche Angemessenheitsgrenze übersteigt. Für all diejenigen, die eine angemessene Miete zahlen, ist die Karenzzeit uninteressant.
Weitere Infos zur Karenzzeit: Bürgergeld Karenzzeit
Für wen endet die Karenzzeit zum Januar 2024?
Nur für diejenigen, die seit Januar 2023 ununterbrochen Bürgergeld bezogen, endet die Karenzzeit hinsichtlich der Wohnung mit Ablauf des Dezembers 2023. Denn dann ist für diese Personengruppe der Zeitraum von 12 Monaten verstrichen. Wer beispielsweise Bürgergeld erst ab Februar 2023 ununterbrochen bezieht, für den Endet die Karenzzeit erst Ende Januar 2024.
Wurde der Bürgergeld Bezug unterbrochen, so wird auch der Ablauf der Karenzzeit unterbrochen. Wer also beispielsweise in den ersten 6 Monaten des Jahres 2023 Bürgergeld bezog, dann von Anfang Juli bis Ende September keine Leistungen bezog und erneut seit Anfang Oktober Bürgergeld bezieht, für den endet die Karenzzeit erst mit Ablauf des Monats März 2024. Die die Unterbrechung des Leistungsbezugs von 3 Monaten verlängert sich auch der Ablauf der Karenzzeit um 3 Monate.
Kostensenkungsverfahren durch Jobcenter nach Ablauf der Karenzzeit
Ist die Karenzzeit abgelaufen, die Miete weiterhin unangemessen hoch, so droht den Betroffenen ein Kostensenkungsverfahren durch das Jobcenter.
Das läuft folgendermaßen ab. Das Jobcenter versendet an die betroffenen Bürgergeld eine Aufforderung, die Wohnkosten zu senken. Die Leistungsbezieher werden angehalten, die Wohnkosten so weit zu senken, dass sie den ortsüblichen, angemessenen Kosten entsprechen.
Die Bürgergeld Bezieher müssen also nicht befürchten, dass das Jobcenter die Zahlung der Miete von jetzt auf gleich streicht. Die Bürgergeld Bezieher erhalten eine Frist von sechs Monaten, die Kosten der Wohnung zu senken. Das Jobcenter zahlt während dieser Zeit die tatsächlichen, unangemessen hohen, Wohnkosten so lange weiter. Grundsätzliche jedoch nicht länger als für sechs Monate.
Nach Ablauf der sechs monatigen Frist übernimmt das Jobcenter nur noch insoweit die Kosten der Unterkunft, als sie angemessen sind. Der unangemessen hohe Teil muss dann vom Bürgergeld Bezieher bzw. der Bedarfsgemeinschaft aus dem Regelsatz gezahlt werden.
Ausnahme: War es dem Bürgergeld Bezieher nicht möglich, die Kosten für die Wohnung zu senken, hat er also beispielsweise keinen Untermieter gefunden, keine neue Wohnung mit einer angemessenen Miete, muss das Jobcenter auch weiterhin die Miete vollumfänglich zahlen. Der Leistungsbezieher muss dem Jobcenter allerdings nachweisen, dass eine Kostensenkung trotz ausreichender Bemühungen nicht möglich war.
Karenzzeit bezogen auf das Vermögen
Auch hinsichtlich des Vermögens bzw. des Vermögensfreibetrages gilt eine Karenzzeit von 12 Monaten. Auch diese beginnt mit dem Bezug des Bürgergeldes. Wird der Leistungsbezug unterbrochen, so verlängert sich die Karenzzeit um die Monate, in denen keine Leistung bezogen wurde.
Während der Karenzzeit gilt für den Bürgergeld Antragsteller ein Vermögensfreibetrag von 40.000 Euro. Dieser reduziert sich nach Ablauf der Karenzzeit auf 15.000 Euro. Für andere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft beträgt der Vermögensfreibetrag von Anfang an jeweils 15.000 Euro. Für sie gilt keine Karenzzeit.
Vermögen, das die Vermögensfreigrenze übersteigt, muss für den Lebensunterhalt verwendet werden, wird also auf den Anspruch auf Bürgergeld angerechnet.
Zusätzlich zu den gerade beschreiben Vermögensfreibeträgen gibt es im Rahmen des Bürgergeldes Vermögen, das überhaupt nicht anrechenbar ist. Das gilt beispielsweise für Vermögen, das der Altersvorsorge dient. Gleiches gilt für einen Pkw bis zu einem Wert von 15.000 Euro für jedes erwerbsfähige Mitglied der Bedarfsgemeinschaft. Diese nicht anrechenbare Vermögen darf zusätzlich zu dem Vermögen besessen werden, das durch die Vermögensfreigrenzen geschützt ist, also Schonvermögen ist.
Zusammenfassung zur Karenzzeit beim Bürgergeld
Das Wichtigste zur Karenzzeit zum Schluss kurz zusammengefasst:
- Beim Bürgergeld gilt hinsichtlich der Kosten der Unterkunft und des Vermögens eine Karenzzeit.
- Die Karenzzeit bewirkt, dass die Miete vom Jobcenter unabhängig davon gezahlt wird, ob sie angemessen ist. Nach Ablauf der Karenzzeit, die 12 Monate beträgt, zahlt das Jobcenter nur die ortsübliche, angemessene Miete.
- Hinsichtlich des Vermögens bewirkt die Karenzzeit, dass das Schonvermögen 40.000 Euro für den Bürgergeld Antragsteller beträgt. Nach Ablauf der Karenzzeit von 12 Monaten verringert sich die Vermögensfreigrenze auf 15.000 Euro.
- Entgegen anderslautender Informationen im Internet läuft die Karenzzeit nicht zum Januar 2024 ab. Die gesetzlichen Regelungen zur Karenzzeit bestehen fort. Lediglich für diejenigen, die ununterbrochen seit Anfang 2023 Bürgergeld bezogen haben, endet die Karenzzeit mit Beginn des Januars 2024, entsprechend dem Gesetz.
Hartmut Dreier ist ein Vollblutjournalist mit sozialem Herz. Er engagiert sich seit Jahren in unserem Online-Magazin. Er hat Kommunikationswissenschaft und Journalismus studiert. Gebürtig stammt er aus Bayern, arbeitete in Berlin und Frankfurt a. M. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie gut recherchiert und für die Menschen geschrieben sind.