Die Bundesregierung hat die Erhöhung des Bürgergeldes 2024 bereits beschlossen und mittels einer Rechtsverordnung zu Gesetzeskraft verholfen. Der Bundesrat hat dem zugestimmt.
Doch unerwartetes ist geschehen: Das Bundesverfassungsgericht hat kürzlich geurteilt, dass Kredite für Corona-Hilfen nicht in den Klimafonds verschoben werden dürfen. Die Finanzplanung des Bundes weist nun ein Defizit von 60 Milliarden Euro auf.
Dieses riesige Finanzproblem soll nun durch massive Kürzungen im Sozialbereich, auch durch Kürzungen beim Bürgergeld und durch eine Rücknahme der Bürgergeld-Erhöhung 2024 gelöst werden – so fordern Stimmen aus CDU, AfD, FDP.
Wird die Bürgergeld Erhöhung 2024 nun tatsächlich nicht mehr kommen? Bleiben die Bürgergeld Regelsätze 2023 auch für 2024 gültig? Oder gar: wird der Bürgergeld Regelsatz noch gekürzt? Erhalten Bürgergeld Bezieher 2024 weniger Geld als jetzt?
Diese Fragen versuchen wir in unserem Beitrag zu beleuchten und zu beantworten.
Bürgergeld Erhöhung: Was hat das Bundesverfassungsgericht jüngst entschieden?
Die CDU will die Bürgergeld Erhöhung 2024 rückgängig machen und den Bürgergeld Regelsatz 2024 streichen.
Das Bundesverfassungsgericht hat am 15. November 2023 entschieden, dass die Entscheidung der Bundesregierung, 60 Milliarden Euro nicht genutzter Schulden aus der Corona-Krise in einen Klimafonds zu stecken, verfassungswidrig ist.
Die Bundesregierung hat also zweckgebundene Finanzmittel aus einem Kredit in einen anderen Topf verschoben. Das ist unzulässig, so das Bundesverfassungsgericht.
Das Bundesverfassungsgericht hat also keine Entscheidung zum Bürgergeld oder zur Bürgergeld Erhöhung getroffen!
CDU will Bürgergeld Erhöhung 2024 stoppen
Die CDU fordert angesichts der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Bürgergeld 2024 nicht durchzuführen. Auch bei der Kindergrundsicherung müsse gespart werden. Das hatte der CDU/CSU Fraktionsvorsitzende Merz kürzlich in der ARD-Talkshow „Maischberger“ erklärt.
„Es geht eben nicht mehr alles.“ Die zum Jahreswechsel angekündigte Anhebung des Bürgergelds um ca. zwölf Prozent verletze das „Lohnabstandsgebot“ und sei eine „Bremse für den ganzen Arbeitsmarkt“. Ebenfalls sei es gegenwärtig „schlichter Wahnsinn“, die Kindergrundsicherung mit dem dazu gehörenden bürokratischen Aufwand einzuführen.
Bundesarbeitsministerium will Bürgergeld Erhöhung 2024 durchführen
Der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat jedoch die Vorschläge des CDU-Chefs zurückgewiesen.
Er schrieb auf der Plattform X (ehem. Twitter): „Friedrich Merz verschweigt der deutschen Öffentlichkeit, dass die Anpassung des Bürgergelds der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums entspricht.“
Bürgergeld Erhöhung 2024 ist bereits rechtlich wirksam – mit Zustimmung der CDU
Die Bürgergeld Erhöhung 2024 wurde bereits rechtlich umgesetzt, und zwar mit der „Verordnung zur Bestimmung der für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen … maßgeblichen Prozentsätze…“, kurz Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2024 – RBSFV 2024.
Sie finden sie zum Nachlesen hier: Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2024
Dieser Rechtsverordnung hat der Bundesrat, in dem die CDU die Mehrheit der Stimmen besitzt, zugestimmt. Ohne Zustimmung des Bundesrats wäre sie nicht wirksam geworden.
Die Zustimmung des Bundesrats finden Sie hier zum nachlesen: Bundesratsbeschluss zur Zustimmung zur Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2024
Die Bundesregierung hat die Erhöhung des Bürgergeld Regelsatzes für 2024 nicht nach Gutdünken beschlossen. Die Notwendig der Erhöhung ergibt sich zwingend aus dem Gesetz und aus Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Nachzulesen ist dies u.a. im Existenzminimumbericht der Bundesregierung für 2024. Einen Gestaltungsspielraum hatte die Bundesregierung deshalb nicht!
Wenn jetzt beispielsweise die „Wirtschaftswoche“ fragt: „Ist das Bürgergeld wichtiger als unsere Verfassung?“, so kann diese rhetorische Frage nicht nachvollzogen werden. In dem dortigen Artikel der Zeitung wird für eine Kürzung des Bürgergeldes plädiert. Es wird u.a. die Bürgergeld Erhöhung 2024 angesprochen (und auch die Kindergrundsicherung) und dann wird gesagt: „Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wäre es nun höchste Zeit, diesen Verfassungsbruch entsprechend zu korrigieren und die Sozialleistungsgesetze zu modifizieren.“
Unserer Meinung: Nicht nachvollziehbar; es werden die verfassungsrechtlichen Vorgaben zum Existenzminimum verkannt! Reine Stimmungsmache gegen bedürftige Menschen!
Und unsere Antwort auf die von der Zeitung gestellte Frage: Das Bürgergeld ist nicht wichtiger als unsere Verfassung, das Bürgergeld entspricht der Verfassung und ist durch sie gefordert und geschützt!
Zusammenfassung zu: Kippt die Bürgergeld Erhöhung 2024?
Das Wichtigste zum Schluss mit kurzen Worten:
- Die Bürgergeld Erhöhung ist von der Bundesregierung mit Zustimmung des von der CDU geführten Bundesrats beschlossen worden.
- Sie war vom Gesetz her in dem erfolgten Umfang und auch durch verfassungsgerichtliche Vorgaben durchzuführen.
- Die Bürgergeld Erhöhung 2024 ist vollumfänglich notwendig und gerechtfertigt.
- Eine Tabelle zu den erhöhten und neuen Regelbedarfen 2024 finden sie hier: Bürgergeld Regelsatz 2024