Bürgergeld: Extra-Leistungen für Schüler – Schulbedarf, Schulstarterpaket, Mittagessen
Welche Eltern kennen das nicht: In den Sommerferien, vor Beginn des neuen Schuljahrs müssen für die Schule viele Ausgaben getätigt werden. Es fängt an bei der Schultasche, dem Schulranzen, Schul-Arbeitsmaterialien wie Füller, Bleistifte, Bundstifte, Malkasten, Schulhefte und Schulbücher. Bezieher von Bürgergeld können diese Ausgaben für die Schule oft nicht aus dem Bürgergeld-Satz zahlen.
Schulbedarf kostet für Eltern der Schüler viel Geld
Die obige Aufzählung der Anschaffungen für die Schulkinder war nicht abschließend. Oft geht es auch um das Geld für die Schul-Mittagsverpflegung, für Zirkel, Geodreieck und Lineal, Anspitzer usw usw. Die Lister des Schulbedarfs ließe sich quasi bis ins Unendliche fortsetzen.
Der Kinder-Regelsatz des Bürgergeldes gibt das für den Schulbedarf erforderliche Geld nicht her. Deshalb sieht das Bürgergeld-Gesetz zusätzliche Leistungen vor.
Bürgergeld-Gesetz: Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT)
Zu den zusätzlichen Leistungen für Bildung und Teilhabe am Schul- und gesellschaftlichen Leben gehörte unter . Dazu gehört an erster Stelle das Schulstarterpaket. Jedes Kind erhält 174 Euro zum Start des neuen Schuljahres, aufgeteilt in zwei (ungleiche) Hälften, die jeweils zu den Sommerferien für das kommende, neue Schuljahr (116 Euro) und dem Halbjahreszeugnis für das 2. Schulhalbjahr (58 Euro) ausgezahlt werden. Aber das ist bei weitem nicht alles an Leistungen für die Bildung und Teilhabe.
Leistungen für Bildung und Teilhabe können Eltern für ihre Kinder beantragen. Das Geld erhalten aber auch Jugendliche und junge Erwachsene bis einschließlich 24 Jahre . Es gibt unterschiedliche BuT-Leistungen. Die wichtigste ist sicherlich das Schulstarterpaket, auch Schulstartergeld genannt..
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe, also z.B. das Schulstartpaket wird für jedes Kind gezahlt, nicht nur einmal pro Familie. Umgangssprachlich wird das Schulstarterpaket auch Schulgeld genannt. Das ist jedoch nicht korrekt, da Schulgeld eine Form des Entgelts ist, das Eltern zu entrichten haben, wenn ihr Kind eine Privatschule besucht. Also: kein Schulgeld, sondern Schulstarterpaket beantragen.
Bürgergeld: Was beinhaltet das Schulstartpaket pro Schuljahr?
Das Schulstarterpaket oder Schulstartergeld ist für die Anschaffung von Schulmaterial für das 1. und 2. Schulhalbjahr gedacht. Folgende Gegenstände für die Schule sollen davon gekauft werden:
- Schultasche, Schulrucksack Schulranzen
- Sporttasche, Sportbeutel, Sportkleidung
- Schulbücher
- Schulbuchhüllen
- Schreibmaterial oder Schreibutensilien, insbesondere Bleistifte, Schulfüller, Schulhefte, Zeichenblock
- Schul-Arbeitsmaterialien wie Geodreieck, Zirkel, Lineal, Malkasten
Was gibt es zusätzlich zum Schulstarterpaket?
Zusätzlich entstehende Kosten in der Schule, wie etwa
- der Beitrag zur Klassenkasse,
- Kopierkosten
- Kosten für Schulbücher
- Kosten für Taschenrechner
können über das Schulstartpaket oder Schulstartgeld hinaus im Rahmen der BuT-Leistungen beim Jobcenter beantragt werden.
Antrag: Schulstartpaket bzw. Leistungen zur Bildung und Teilhabe beantragen
Leistungen für Bildung und Teilhabe, also auch das Schulstarterpaket, müssen beantragt werden. Ein formloser Antrag genügt. Pdf-Formulare zum Download gibt es nicht. Der Antrag wird ohne weiteres bewilligt, wenn laufend ein Anspruch auf das Bürgergeld besteht und das Kind schulpflichtig ist.
Besucht ein nicht mehr schulpflichtiges Kind eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule, so wird das Schulstarterpaket bzw. die Leistungen für Bildung und Teilhabe ebenfalls problemlos bei laufendem Bürgergeld-Bezug gezahlt, wenn das Kind das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht hat.
Leistungen für Bildung und Teilhabe bzw. Schulstarterpaket / Schulstartergeld müssen beim Jobcenter beantragt werden.
Leistungen für Bildung und Teilhabe und Schulstarterpaket nicht nur im Rahmen von Bürgergeld
Das Schulstarterpaket und sonstige Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommt man nicht nur, wenn man Bürgergeld bezieht. Auch wenn man Wohngeld, Kinderzuschlag neben dem Kindergeld oder allgemeine Sozialhilfe bekommt, hat man Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket.
Wie wird das Schulstartpaket ausgezahlt?
Das Geld für das Schulstarterpaket wird pauschaliert gezahlt, zum jeweiligen Schulhalbjahr, s. o.. Pauschaliert bedeutet, dass die Eltern letztendlich entscheiden, welche Gegenstände sie von dem Schulstartergeld kaufen. Selbstverständlich ist das Geld zweckgebunden; es darf nicht für andere Dinge als die Schulausstattung ausgegeben werden. Man sollte Belege (Kassenbons oder Quittungen) aufbewahren, dass man ggf. nachweisen kann, dass das Geld für Schulutensilien ausgegeben wurde.
Was sind weitere, andere Leistungen für Bildung und Teilhabe?
Neben dem Schulstartergeld, dem Schulstarterpaket, werden folgende Kosten im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe übernahmmen:
– Kosten für Klassenfahrten und Schulausflüge,
– Kosten für das Busticket oder Bahnticket, falls es nicht von einem anderen Träger übernommen wird,
– Kosten für Lernförderung, Nachhilfe, unabhängig davon, ob die Versetzung gefährdet ist oder nicht,
– Kosten für das gemeinschaftliche Schulmittagessen,
– 15 Euro Pauschale für außerschulische Aktivitäten bei Sport, Kultur, Kunst oder Musik.
Zu den Einzelheiten der Leistungen für Bildung und Teilhabe lesen sie folgenden Artikel: Leistungen für Bildung und Teilhabe.
Zusammenfassung zu Bürgergeld und Schulstarterpaket
Das wichtigste kurz notiert:
Um das Schulstarterpaket zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
- Es muss ein Anspruch auf Bürgergeld besehen. Oder auf Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe.
- Das Kind besucht eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule.
- Das Kind ist noch keine 25 Jahre alt.
- Das Kind erhält keine Ausbildungsvergütung.
- Antrag stellen: Das Schulstarterpaket muss beantrag werden.