Bürgergeld ist die Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige, hilfebedürftige und arbeitssuchende Menschen. Sie können Bürgergeld beantragen, wenn sie kein Einkommen oder Vermögen haben und deshalb ihren Lebensunterhalt nicht sicherstellen können.
Das Jobcenter als zuständige Behörde für den Bürgergeld Antrag, bewilligt die Leistung nur für einen bestimmten Zeitabschnitt. Normalerweise beinhaltet der Bewilligungszeitraum einen Spanne von 6 bis 12 Monaten. Läuft der Bewilligungszeitraum ab, so muss ein Bürgergeld Folgeantrag bzw. ein Bürgergeld Weiterbewilligungsantrag gestellt werden.
Wie das geht und welche wichtigen Punkte hierbei zu beachten sind, erklären wir mit unserem Beitrag.
Bürgergeld nur auf Antrag
Wir erklären, wie man den Bürgergeld Weiterbewilligungsantrag richtig stellt und ausfüllt.
Bürgergeld wird nur gezahlt, wenn ein entsprechender Antrag gestellt worden ist. Das ist in § 37 SGB II (Bürgergeld Gesetz) geregelt. Der Staat hat somit keine Fürsorgepflicht und muss nicht ermitteln, ob eine Person Bürgergeld benötigt.
Bei der geplanten Kindergrundsicherung besteht zwar auch ein Antragserfordernis. Hier soll der Staat aber auf die betroffenen Eltern zugehen, die für ihre Kinder möglicherweise einen Anspruch haben.
Der Bürgergeld-Antrag muss bei dem zuständigen Jobcenter gestellt werden.
Alle Infos zum Bürgergeld Antrag sowie sämtliche Formulare zum Download im pdf-Format finden Sie hier: Bürgergeld beantragen
Weiterbewilligungsantrag: Bürgergeld Antrag nach Ablauf des Bewilligungszeitraums erneuern
Das Bürgergeld wird vom Jobcenter nur für 12 Monate bewilligt, manchmal auch für 6 Monate. Die genaue Dauer und auch die Befristung der Bewilligung ergibt sich aus dem Leistungsbescheid.
Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums erlischt der Bürgergeld Anspruch automatisch.
Aus diesem Grund muss vor Ende des Bewilligungszeitraums erneut Bürgergeld beantragen. Das geschieht in Form eines sogenannten Folgeantrags, auch Weiterbewilligungsantrag genannt. Der Weiterbewilligungsantrag, d.h. das entsprechende Antragsformular, ist einfacher als der Bürgergeld Hauptantrag gestaltet. Der Grund: dem Jobcenter liegen schon alle wesentlichen Daten vor, die den Anspruch begründen. Es wird nun überprüft, ob sich anspruchsbegründende Tatsachen verändert haben. Hierzu dient der Weiterbewilligungsantrag.
Hier finden Sie den Bürgergeld Folgeantrag: Bürgergeld Weiterbewilligungsantrag pdf
Wann sollte man einen Weiterbewilligungsantrag stellen?
Das Jobcenter erinnert den Leistungsbezieher in aller Regel nicht daran, dass der Bewilligungszeitraum für das Bürgergeld abläuft und eine Folgeantrag gestellt werden muss. Es ist deshalb unerlässlich, dass Bürgergeld Bezieher, die auch weiterhin auf das Bürgergeld angewiesen sind, den Ablauf des Bewilligungszeitraum präsent haben.
Nur wenn der Weiterbewilligungsantrag rechtzeitig vor Ablauf des ursprünglichen Bewilligungszeitraums gestellt wird, ist eine übergangslose Auszahlung des Bürgergeldes gewährleistet.
Was rechtzeitig bedeutet, ist nicht gesetzlich definiert, sondern hängt von der Arbeitsbelastung und der Bearbeitungsdauer der Anträge im örtlichen Jobcenter ab. In der Regel sollte man den Folgeantrag 6 Wochen vor Ablauf des Bewilligungszeitraums stellen. Wird man vom Jobcenter aufgefordert, den Antrag zu stellen, so sollte das dann unverzüglich geschehen.
Weiterbewilligungsantrag hat nur beschränkte Rückwirkung
Wie schon der Hauptantrag oder Erstantrag auf Bürgergeld hat auch der Weiterbewilligungsantrag nur eine eingeschränkte Rückwirkung. Die Antragstellung wirkt nur bis zum ersten Tag des Monats zurück, in dem der Antrag gestellt wurde. Beispiel: Wird der Bürgergeld Antrag am 31. Mai gestellt, so wirkt er auf den 1. Mai zurück, so das im Falle einer Bewilligung eine Zahlung für den kompletten Monat erfolgt. Entscheidend ist, dass der Antrag spätestens am letzten Tag des Monats dem Jobcenter zugegangen ist. Es reicht nicht, wenn der Antrag erst dann zur Post gegeben, also in den Briefkasten eingeworfen wird.
Folgeantrag auf Bürgergeld ist formlos möglich
Der Weiterbewilligungsantrag bzw. Folgeantrag ist wie der Erstantrag an keine Form gebunden. Er kann somit auch online, per Email oder persönlich im Jobcenter gestellt werden.
Im Anschluss müssen jedoch dann das entsprechende Formular ausgefüllt und alle Nachweise beigefügt werden.
Für die Fristwahrung reicht jedoch der formlose Bürgegeld Folgeantrag.
Der Weiterbewilligungsantrag ist an keine Form gebunden. Er kann grundsätzlich entweder persönlich, per Post oder online eingereicht werden. Wichtig ist dabei jedoch, dass der Antrag alle Angaben und Belege enthält, die das Jobcenter für die Bewilligung benötigt.
In dem Folgeantrag müssen im Wesentlichen sämtliche Veränderungen der persönlichen und finanziellen Verhältnisse mitgeteilt werden, also ob sich die Anzahl der Personen der Bedarfsgemeinschaft geändert hat, ob sie die Kosten der Unterkunft geändert haben, ob sich die Einkommensverhältnisse oder Vermögensverhältnisse verändert haben.
Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Formular Weiterbewilligungsantrag.
Als Nachweise zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen verlangt das Jobcenter immer die Kontoauszüge der letzten drei Monate von allen Konten, die die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft besitzen.
Es reicht, wenn sie alle Belege in Kopie einreichen. Will das Jobcenter Originalbelege, wird es eine entsprechende Aufforderung formulieren.
Was tun, wenn die Frist für den Weiterbewilligungsantrag verstrichen ist?
Es kann vorkommen, dass ein Bürgergeld Bezieher versäumt, den Weiterbewilligungsantrag rechtzeitig zu stellen, also in dem Monat, für den er erneut Bürgergeld bewilligt haben möchte.
Beispiel: Der Bewilligungszeitraum läuft bis Ende August. Der Bürgergeld Bezieher stellt den Weiterbewilligungs- bzw. Folgeantrag jedoch erst im Oktober. Der Bürgergeld Folgeantrag ist dann verspätet. Er wirkt nur auf den 1. Oktober zurück.
Für den Monat, in dem kein Antrag vorliegt, wird kein Bürgergeld gezahlt, weil Bürgergeld nicht rückwirkend bewilligt werden kann.
Ab dem Zeitprunkt der Stellung des Weiterbewilligungsantrags wird erneut Bürgergeld gezahlt, wenn die entsprechenden Voraussetzungen weiter vorliegen. Einen Weiterbewilligungsantrag kann man bis zu sechs Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraums stellen. Das heißt nicht, dass dann rückwirkend noch Bürgergeld gezahlt wird, sondern nur, dass die vereinfachte Form der Antragstellung mittels Folgeantrag möglich ist. Man muss also nicht noch einmal der kompletten Hauptantrag ausfüllen (was jederzeit möglich ist).
Zusammenfassung zum Bürgergeld Weiterbewilligungsantrag / Folgeantrag
Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:
- Der Bürgergeld Weiterbewilligungsantrag oder Bürgergeld Folgeantrag ist ein vereinfachter Antrag auf Bürgergeld nach Ablauf des Bewilligungszeitraums.
- Ansonsten ergeben sich keine Abweichungen zum Bürgergeld Hauptantrag:
-Der Folgeantrag muss rechtzeitig gestellt werden, denn er entfaltet keine Rückwirkung.
-Die Antragstellung ist formlos möglich, auch online.
- Im Weiterbewilligungsantrag sind sämtliche Veränderungen mitzugeilen, die die Bedarfsgemeinschaft und ihre Einkommen- und Vermögensverhältnisse betrifft. Auch Belege, insbesondere die Kontoauszüge der letzten drei Monate sind beizufügen.
Quellen
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Bundesagentur für Arbeit, Fachliche Weisung zu § 37 SGB II
Für soziales Leben e.V.: Ratgeber Bürgergeld Weiterbewilligungsantrag
Simon Overberg ist Journalist aus Leidenschaft. Bereits vor seinem ersten Volontariat engagierte er sich im sozialen Bereich. Nach seinem Journalismus-Studium arbeitete er bei verschiedenen Zeitungen. Er absolvierte einen Master in Fachjournalismus. Seit mehreren Jahren schreibt er für buerger-geld.org bzw. die Schwesterplattformen.