Bürgergeld für Mutter mit 1 Kind

Bürgergeld für Mutter mit 1 Kind?

Die Zahlungen nach dem Bürgergeld-Gesetz sind jeweils genau auf den Bedarf der individuellen Familie abgestimmt, egal, ob es sich um den Anspruch für eine Mutter mit Kind, also mit 1 Kind, eine Mutter mit 2 Kindern oder um eine andere Familienzusammensetzung handelt. Die gerade aufgeführten Konstellationen stehen nur beispielhaft für Alleinerziehende. Genauso wären alleinerziehende Väter oder Paare mit Kind bzw. Kindern zu nennen.

Nachfolgend widmen wir uns dem Bürgergeld-Bezug einer Mutter mit 1 Kind und berechnen ihren Anspruch auf Bürgergeld anhand einer Beispielrechnung.

Regelsatz als Grundlage der Anspruchsberechnung

Berechnungsgrundlage für unser Bürgergeld – Beispiel einer alleinerziehenden Mutter mit 1 Kind sind die allgemeinen Regelsatzstufen aus denen dann der Regelbedarf für jedes Mitglied der Familie (Bedarfsgemeinschaft) resultiert.

Die Regelbedarfe basieren auf dem aktuellen Bürgergeld Regelsatz für eine allein lebende Person. Dieser wird Eckregelsatz genannt und er hat seit dem 1. Januar. 2023 eine Höhe von 502 Euro.

Nachfolgend ein kurzer Überblick über die unterschiedlichen Regelsätze, die durch das Jobcenter zur Auszahlung kommen:

  • Regelsatz alleinstehende Person: 502 Euro
  • Regelsatz für ein Paar, Ehe- oder Lebenspartner, also Bedarfsgemeinschaft, je Partner: 451 Euro

Kinder:

  • Regelsatz für ein Kind von 0 bis einschließlich 5 Jahren: 318 Euro
  • Regelsatz für ein Kind von 6 bis einschließlich 13 Jahren: 348 Euro
  • Regelsatz  für ein Kind von 14 bis einschließlich 17 Jahren: 420 Euro
  • Mehrbedarf für eine alleinerziehende Mutter (oder Vater)
    • Alleinerziehende mit einem Kind unter 7 Jahren, zwei Kindern unter 16 Jahren oder drei Kindern: 36% des eigenen Regelsatzes,
    • Alleinerziehende mit Kind über 7 Jahren: 12% des eigenen Regelsatzes,
    • Alleinerziehende mit zwei Kindern über 16 Jahren oder einem Kind über 7 Jahren und einem Kind über 16 Jahren: 24% des eigenen Regelsatzes,
    • Alleinerziehende mit 4 Kindern: 48% des eigenen Regelsatzes,
    • Alleinerziehende mit 5 Kindern und mehr: 60% des eigenen Regelsatzes

 Details der unterschiedlichen Regelsätze können Sie hier nachlesen: Regelsatz

Details des Mehrbedarfs für Alleinerziehende können Sie hier nachlesen: Alleinerziehend

Wohnungskosten für Mutter mit 1 Kind

Hinsichtlich der Wohnungskosten hat eine Mutter mit Kind einen Anspruch auf Übernahme der  Miete (Kaltmiete plus kalte Nebenkosten) und der Heizkosten. Das Jobcenter trägt die Kosten der Unterkunft, wenn sie angemessen sind. Die Frage, wann die Unterkunftskosten angemessen sind, muss immer im Einzelfall geprüft werden. Entscheidend durchschnittlichen Mietpreise im unteren Preissegment der Gemeinde an und selbstverständlich auch auf die Größe der Familie, also der Bedarfsgemeinschaft. Für 2 Personen (Mutter und 1 Kind) sind ca. 65 Quadratmeter Wohnfläche hinsichtlich der angemessen.

Detaillierte Auskunft zur Angemessenheit der Kosten einer konkreten Wohnung erteilt das örtliche Jobcenter.

Stromkosten als Mehrbedarf für dezentrales Warmwasser

Eine Bürgergeld berechtigte Mutter mit 1 Kind hat auch einen Anspruch auf Erstattung der Stromkosten für eine dezentrale Warmwasserversorgung. Eine solche liegt vor, wenn das warme Wasser nicht mittels der Heizung aufbereitet wird, sondern durch einen mit Strom betriebenen Boiler oder Durchlauferhitzer. Das Jobcenter zahlt zusätzlich zu den allgemeinen Kosten der Unterkunft einen pauschalen Geldbetrag als Mehrbedarf für die dezentrale Warmwassererzeugung.  Es wird ein Geldbetrag pro Mitglied der Bedarfsgemeinschaft gezahlt, und zwar jeweils in Höhe von 2,3 Prozent des individuellen Regelsatzes. Nachlesen kann man das in § 21 Abs. 7 SGB II, dem Bürgergeld-Gesetz..

Individuelle Leistungen für Mutter mit Kind

Neben den oben dargestellten Zahlungen des Jobcenters kann eine Mutter mit Kind nach dem Bürgergeld-Gesetz auch einmalige Leistungen in besonderen Lebenssituationen erhalten. Das ist etwa dann der Fall, wenn sie aus Anlass der Trennung von dem Kindesvater mit dem Kind in eine eigene Wohnung zieht. Hier besteht ein Anspruch auf Erstausstattung der Wohnung. Aber auch Anlässlich Schwangerschaft und Geburt gibt es Zusatzzahlungen vom Jobcenter: Erstausstattung mit Schwangerschaftskleidung und für Möbel und Bekleidung für das Baby.

Die Zahlungen für eine Erstausstattung erfolgen also anlassbezogen.

Zusätzliche Leistungen für den Schulstart und den weiteren Schulbesuch

Für ihr Kind erhält die Mutter neben den oben angeführten Leistungen Geld vom Jobcenter für den Schulbedarf, wenn es schon zur Schule geht. Diese Geldmittel werden für die Bildung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gezahlt. Hauptsächlich geht es dabei um das halbjährliche Schulstartpaket, auch Schulstartgeld genannt wird. Diese Schulbedarfspauschale des sogenannten Bildungspakets beträgt 174 Euro jährlich und wird anteilsmäßig im August und Februar eines jeden Jahres gezahlt.

Details über die weiteren Leistungen für Bildung und Teilhabe lesen sie bitte hier nach: Schulbedarf

Anrechnung von Einkommen

Das Einkommen der Mutter und des Kindes werden auf den Bürgergeld-Anspruch angerechnet. Zum Einkommen zählen insbesondere das staatliche Kindergeld von aktuell 250 Euro monatlich, Unterhaltszahlungen durch den Kindesvater und der Unterhaltsvorschuss des Jugendamtes.

Beispielrechnung: Bürgergeld für Mutter mit 1 Kind

Auf der Grundlage der oben dargestellten Bürgergeld-Leistungen führen wir hier nun eine Bürgergeld-Beispielrechnung durch. Welche Summe erhält eine alleinerziehende Mutter mit 1 Kind?

Das Ergebnis der Beispielrechnung ist in weiten Teilen abhängig vom Alter des Kindes und von den angemessenen Kosten der Unterkunft (Miete, Heizung).

Wir haben drei Bürgergeld-Berechnungen durchgeführt und jeweils ein unterschiedliches Alter des Kindes angenommen.

Nicht in die Berechnung eingeflossen sind Bedarfe für besondere Lebenssituationen. Die Beispielrechnungen beinhalten lediglich die laufenden monatlichen Leistungen des Jobcenters, wenn kein Einkommen erzielt wird.

Alleinerziehende Mutter mit 1 Kind (10 Jahre alt)

502 Euro Regelsatz des Antragstellerin
348 Euro für das Kind (10 Jahre alt)
60,24 Euro Mehrbedarf für Kinder (12% des Regelsatzes der Mutter)
Summe: 910,24 Euro

Hinzu kommen die angemessenen Kosten für Miete und angemessene Heizung.

Alleinerziehende Mutter mit 1 Kind (17 Jahre alt)

502 Euro Regelsatz der Antragstellerin
420 Euro für das Kind (17 Jahre alt)
120,48 Euro Mehrbedarf für Kinder (24% des Regelsatzes der Mutter)
Summe: 1.042,48 Euro

Hinzu kommen die angemessenen Kosten für Unterkunft (Miete und Heizung)

Alleinerziehende Mutter mit 1 Kind (2 Jahre alt)

502 Euro Regelsatz der Antragstellerin
318 Euro für das Kind (2 Jahre alt)
180,72 Euro Mehrbedarf für Kinder (36% des Regelsatzes der Mutter)
Summe: 1.000,72 Euro

Hinzu kommen die Kosten für die Miete und die Heizkosten; beides in angemessenem Umfang.

Praxistipp Bürgergeld berechnen

Den persönlichen Bürgergeld-Anspruch der gesamten Familie (z.B. Mutter mit 1 Kind) einschließlich der Kosten der Unterkunft können Sie exakt mit dem Bürgergeld-Rechner bestimmen: Bürgergeld berechnen.

Zusammenfassung zu Bürgergeld für Mutter mit 1 Kind

Das Wichtigste kurz notiert:

Alleinerziehende Mütter haben einen Anspruch auf Mehrbedarf für Alleinerziehende.

Der Bürgergeld-Anspruch einer alleinerziehenden Mutter mit 1 Kind  berechnet sich abhängig von  

  • dem Alter der Kindes
  • der individuellen Wohnsituation
  • dem Einkommen der Mutter und des Kindes

Kindergeld, Unterhalt und Unterhaltsvorschuss werden auf den Bürgergeld-Anspruch der Mutter mit Kind angerechnet.