In Deutschland gibt es den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, also beispielsweise ARD, ZDF, Deutschlandradio und dieser öffentlich-rechtliche Rundfunk finanziert sich durch den Rundfunkbeitrag. Grundsätzlich muss jeder Bürger den Rundfunkbeitrag zahlen, unabhängig davon, ob er ein Fernsehgerät oder Radio besitzt.
Umgangssprachlich wird der Rundfunkbeitrag als Rundfunkgebühren, GEZ-Gebühren oder auch Fernsehgebühren oder Radiogebühren bezeichnet.
Müssen auch Bezieher von Bürgergeld den Rundfunkbeitrag zahlen? Oder sind sie von der Rundfunkbeitragspflicht befreit? Wie geht das mit der GEZ-Befreiung? Diesen Fragen gehen wir in unserem Artiel nach.
Bürgergeld rechtfertigt GEZ-Befreiung (Rundfunkbeitrag) auf Antrag
Bezieher von Bürgergbeld können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Umgangssprachlich: GEZ-Befreiung. Es gibt sogar
Auch Bezieher von Bürgergeld haben die Pflicht, den Rundfunkbeitrag zu zahlen. Hiervon können sie sich jedoch befreien lassen. Eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht ist auch für zurückliegende Zeiträume von bis zu 3 Jahren möglich.
Wer also einen Anspruch auf Bürgergeld hat und Leistungen bezieht, ist nicht automatisch von der Pflicht befreit, den Rundfunkbeitrag zu zahlen. Ein Antrag auf Befreiung ist erforderlich. Die Befreiung vom der Pflicht den Rundfunkbeitrag zu zahlen wird durch einen Bescheid ausgesprochen. Hiergegen sind Rechtsmittel möglich.
Wie funktioniert die Befreiung vom Rundfunkbeitrag, GEZ?
Es ist einfach, sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien zu lassen. Das Antragsformular kann man online ausfüllen, dann ausdrucken und anschließend mit dem Bürgergeldbescheid oder einer Bescheinigung des Jobcenters, dass man Bürgergeld bezieht, an die Rundfunkanstalt schicken. Hier der Link zum Befreiungsantrag: https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/befreiung_oder_ermaessigung_beantragen/index_ger.html
Befreiungsantrag beim Bürgergeld rückwirkend möglich
Den Befreiungsantrag zu den Rundfunkgebühren kann man rückwirkend stellen. Das ist hilfreich, wenn der Bewilligungszeitraum für die Befreiung abgelaufen ist und man den neuen Bürgergeldbescheid für die nächsten Monate noch nicht vorliegen hat.
Eine rückwirkende Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht ist bei einem Bezug von Bürgergeld bis zu 3 Jahren möglich.
Wichtig ist, dass man immer die Rundfunk Teilnehmernummer im Befreiungsantrag angibt. Dann kann die Befreiungsstelle den Antrag fehlerfrei zuordnen.
Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist keine Abmeldung. Die Befreiung wird immer nur für einen gewissen Zeitraum erteilt
Antrag auf Befreiung an Beitragsservice von ARD ZDF und Deutschlandradio
Der Antrag auf Befreiung von der Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags muss vom Bezieher von Bürgergeld an den Beitragsservice von ARD ZDF und Deutschlandradio gerichtet werden. Ein schriftlicher Antrag ist notwendig. Man füllt das Formular online aus, druckt es aus und sendet es mit Nachweis (s.o.) an den Beitragsservice.
Befreiung auch bei Grundsicherung im Alter möglich
Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist auch beim Bezug anderer Sozialleistungen möglich, etwa bei der Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsunfähigkeit, beim Bafög oder der Sozialhilfe.
Zusammenfassung zu Bürgergeld und Befreiung vom Rundfunkbeitrag – GEZ-Befreiung
Das Wichtigste kurz notiert:
- Wer Bürgergeld bezieht kann sich vom Rundfunkbeitrag (ugs.: GEZ) befreien lassen. Hierzu ist ein Antrag erforderlich.
- Der Befreiungsantrag kann bis zu drei Jahren rückwirkend gestellt werden. Dann gibt es Geld zurück.
- Der Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag muss beim Beitragsservice von ARD ZDF und Deutschlandfunk gestellt werden.
Quelle
Unser Redaktionsmitglied Dirk van der Temme (Jahrgang 1973) hat in Düsseldorf Diplom-Sozialarbeit studiert und erfolgreich abgeschlossen. Schon als Schüler hat er sich sozial engagiert und die Liebe zu den Menschen beibehalten. Er hat die Entwicklung der Sozialhilfe, die Hartz Gesetze und die Einführung des Bürgergeldes mit großem Interesse verfolgt. Seine Beiträge in unserem Magazin zeigen, dass er weiß, worüber er schreibt.