Heute, am 1. Januar 2023 tritt das Bürgergeld-Gesetz in Kraft, das das SGB II reformiert hat. Das Bürgergeld steht ab heute an der Stelle der ungeliebten Hartz IV Regelung mit dem alten Arbeitslosengeld II. Mit dem Bürgergeld müssen sich bedürftige Menschen, die auf staatliche Leistungen angewiesen sind, auf einige Neuerungen einstellen. Über diese Neuregelungen im Rahmen des Bürgergeldes wurde schon viel berichtet – wir stellen hier noch einmal die wichtigsten Punkte zusammen, um einen raschen Einstieg in die Materie des Bürgergeldes zu ermöglichen.
Höhe des Bürgergeldes
Eine der wichtigsten Neuregelungen, die das Bürgergeld 2023 mit sich bringt, ist die Anhebung des Regelsatzes. Der Regelbedarf für eine alleinstehende Person beträgt zum 1. Januar 2023 502 Euro. Das ist entspricht einer Anhebung der staatlichen Leistung um 53 Euro Euro für die betroffene Person. Doch das Bürgergeld besteht nicht allein aus dem Regelsatz. Hinzu kommen die Miete, also die Kaltmiete, die Betriebskosten der Wohnung und die Heizkosten der Wohnung. Auch die Beiträge für die Krankenversicherung gehören zum Zahlbetrag des Bürgergeldes.
Das Bürgergeld ist damit immer ein individueller Zahlbetrag, der von der jeweiligen Lebenssituation des Antragstellers abhängt.
Die genaue Höhe des Bürgergeldes mit allen Komponenten kann hier selbst berechnet werden: Bürgergeld Rechner
Ausbildung und Weiterbildung gehen Vermittlung vor
Das Bürgergeld setzt auf eine nachhaltige Wiedereingliederung der Bürgergeld-Bezieher in den Arbeitsmarkt. Es geht nicht um eine rasche Vermittlung in Arbeit, sondern um eine nachhaltige Vermittlung. Ist hierfür eine Ausbildung oder eine Weiterbildung erforderlich, so werden die Kosten hierfür vom Jobcenter übernommen. Dies ist sicher eine der wichtigsten Neuerungen und Verbesserungen innerhalb des SGB II, also des Gesetzes, in dem das Bürgergeld geregelt ist.
Kooperationsplan beim Bürgergeld
Zentrale Richtlinie für die Vermittlung in Arbeit soll der sogenannte Kooperationsplan sein, der von der Integrationsfachkraft des Jobcenters mit den Leistungsberechtigten ausgearbeitet wird. Er ersetzt die Teilhabevereinbarung. Treten Streitigkeiten zwischen den Parteien hinsichtlich des Kooperationsplans auf, so kann ein Schlichtungsverfahren betrieben werden. Durch den Kooperationsplans soll eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe zwischen Bürgergeld-BezieherIn und Jobcenter-Mitarbeiter erreicht werden.
Sanktionen beim Bürgergeld
Sanktionen gibt es auch beim Bürgergeld, wie auch schon bei der alten Hartz IV Regelung. Doch die Sanktionen sind abgeschwächt worden. Sie behalten den Menschen im Mittelpunkt. Sanktionen , also Leistungskürzungen, betreffen nur den Regelsatz, nicht die Miete. Sie sind nach Androhung möglich und werden abgestuft verhängt, zunächst in Form einer Kürzung des Regelsatzes um 10 Prozent. Kürzungen bis zu 30 Prozent sind möglich. Sanktionen erfordern eine vorherige schriftliche Ankündigung.
Die besonders starken Sanktionen , die in der Vergangenheit Leistungsberechtigte unter 25 Jahre treffen konnten, sind abgeschafft worden.
Karenzzeit von einem Jahr
Das Bürgergeld kennt eine Karenzzeit von einem Jahr. Innerhalb dieser Zeit muss nicht auf Angemessenheit der Miete geachtet werden. Das Jobcenter übernimmt die Miete in tatsächlicher Höhe. Außerdem muss während der Karenzzeit nur Vermögen oberhalb 40.000 Euro für den Lebensunterhalt eingesetzt werden. Danach beträgt das Schonvermögen nur noch 15.000 Euro.
Vereinfachter Antrag auf Bürgergeld
Das Verfahren beim Jobcenter ist einfacher geworden. Die Zahlung von Bürgergeld erfordert zwar immer noch einen förmlichen Antrag. Dieser Antrag auf Bürgergeld kann aber auch online oder per Email gestellt werden. Antragsvordrucke zum Download gibt es hier: Bürgergeld – Antrag.
Fazit zur Einführung des Bürgergeldes
Ist das Bürgergeld ein Grund zum Feiern?
Das Bürgergeld bringt im Vergleich zur alten Hartz IV Regelung viele Vorteile für erwerbsfähige Menschen, die auf staatliche Leistungen angewiesen sind. Es ist ein Schritt in die richtige Richtung, mit einem Wegweiser, auf dem Respekt und Würde zu lesen sind.
Allerdings ist die Abkehr von Hartz IV nicht so groß, wie sich viele Menschen das gewünscht hätten und wie es von der SPD ursprünglich geplant worden war. In der Neuregelung ist deutlich der Kompromiss zu erkennen, der der Bundesregierung von den Parteien mit dem C im Namen abgerungen worden ist. (C steht dort übrigens für christlich.)
Hartmut Dreier ist ein Vollblutjournalist mit sozialem Herz. Er engagiert sich seit Jahren in unserem Online-Magazin. Er hat Kommunikationswissenschaft und Journalismus studiert. Gebürtig stammt er aus Bayern, arbeitete in Berlin und Frankfurt a. M. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie gut recherchiert und für die Menschen geschrieben sind.