Bürgergeld im Bundestag

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Der Plan der Bundesregierung, aus „Hartz IV“ das  „Bürgergeld“ zu machen, wird am Donnerstag, den 13. Oktober 2022 erstmals im Deutschen Bundestag beraten. Hierzu hat die Bundesregierung einen „Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes“ (Bürgergeld-Gesetz) erarbeitet. Es also erstmals im Parlament von den Abgeordneten diskutiert. Im Anschluss an die etwas über eine Stunde dauernde Diskussion soll er an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales zur weiteren Beratung überwiesen  werden.

Gesetzentwurf zum Bürgergeld

Der Entwurf der Bundesregierung zum Bürgergeld-Gesetz lässt sich in kurzen Worten wie folgt skizzieren: Menschen im Bezug der Sozialleistung sollen sich stärker auf Qualifizierung, Weiterbildung und Arbeitsuche konzentrieren können. Die Regierung will eine dauerhafte Arbeitsmarktintegration dieser Menschen. Zudem möchte die Bundesregierung die  Berechnung der Regelbedarfe neu gestalten. Die Bedarfe sollen in Zukunft nicht mehr rückwirkend, sondern im Voraus an die Inflation angepasst werden.

Um ihre Ziele zu erreichen – Konzentration der Bürgergeld-Bezieher auf die Arbeitssuche – soll es in den ersten zwei Jahren des Bürgergeldbezugs eine sogenannte Karenzzeit geben. Karenzzeit bedeutet, dass die Kosten für Unterkunft und Heizung in tatsächlicher Höhe anerkannt und übernommen werden. Vermögen wird nicht berücksichtigt, „sofern es nicht erheblich ist“. Nach Ablauf der Karenzzeit wird es wieder eine Vermögensprüfung geben, die aber entbürokratisiert sein soll. Zudem werden die Freibeträge angehoben.

Kooperationsplan statt Eingliederungsvereinbarung

Das Bürgergeld-Gesetz beinhaltet auch, dass die bisherige Eingliederungsvereinbarung durch einen Kooperationsplan ersetzt wird,  der von den Leistungsberechtigen und den Integrationsfachkräften der Jobcenter gemeinsam erarbeitet wird. Dieser Kooperationsplan ist dann quasi der „rote Fanden“, im Prozess der Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Er ist ein Kernelement des Bürgergeld-Gesetzes.  Wird der Kooperationsplan abgeschlossen, tritt eine Vertrauenszeit in Kraft. Während dieser Vertrauenszeit stehen die Zeichen auf Vertrauen und eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe. Nur wenn es wiederholt zu Meldeversäumnissen kommt, greifen Sanktionen. Diese beinhalten maximal zehn Prozent Leistungsminderung.

Abgeschafft wird mit dem Bürgergeld-Gesetz der „Vermittlungsvorrang in Arbeit“. Geringqualifizierte werden stattdessen unterstützt, eine  abgeschlossenen Berufsausbildung zu erreichen. So soll ihnen den Zugang zum Fachkräftearbeitsmarkt eröffnet werden. Es gibt eine umfassende Betreuung. Sie soll denjenigen Bürgergeld-Berechtigten helfen, „die aufgrund vielfältiger individueller Probleme besondere Schwierigkeiten haben, Arbeit aufzunehmen“.