Die Inflation in Deutschland hält an. Das Bürgergeld wurde aus diesem Grund Anfang des Jahre im Vergleich zur Vorgängerregelung Hartz IV deutlich angehoben. Doch ausreichend war das nicht. Neuste Studien zeigen: Bezieher von Bürgergeld haben gegenwärtig im Jahr 2023 deutlich weniger Geld in der Tasche als sie es im letzten Jahr zu Hartz IV Zeiten hatten.
Starker Kaufkraftverlust bei Bürgergeld im Vergleich zu Hartz IV
Um 53 Euro angehoben wurde der Bürgergeld Regelsatz 2023. Das Bürgergeld ist also 53 Euro höher als das letzte Arbeitslosengeld II. Dennoch: in Deutschland herrscht Inflation und so ist es nicht verwunderlich, dass die Bürgergeld Erhöhung bereits von der Inflation „geschluckt“ worden ist. Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat in einer Studie nachgewiesen, dass der Kaufkraftverlust des Bürgergeldes im Vergleich zu Hartz IV für eine Einzelperson 475 Euro beträgt. Der Kaufkraftverlust einer Familie mit zwei Kindern ab 14 Jahren beträgt danach sogar 1.580 Euro.
Die Preise allein für Lebensmittel sind im Vorjahresvergleich um über 22 Prozent in die Höhe geklettert. Das kann man sich so verdeutlichen: Bezieher von Bürgergeld kommen mit ihrem Geld nun nicht mehr einen Monat über die Runden, sondern etwas mehr als drei Wochen.
Schere von Arm und Reich klafft weiter auseinander
Die Inflation spüren Bürgergeld Bezieher übrigens stärker als andere Haushalte. Denn ein normaler Haushalt gibt durchschnittlich 8,5 Prozent für Lebensmittel aus, Bezieher von Grundsicherung hingegen gut 31 Prozent. Man kann sich also gut vorstellen, wie hoch die Kaufkraftverluste sind.
Die Fraktion Die Linke argumentiert, dass die Erhöhung der Regelbedarfe ab Januar 2023 die Preissteigerungen nicht vollständig aufgefangen habe. Die gegenwärtige Praxis von basis- und ergänzender Fortschreibung der Regelsätze stellten einen Ausglich der Inflation nicht sicher. Dies ergebe sich aus der DGB – Studie. Es müsse ein neuer Anpassungsmechanismus für die Erhöhung des Regelsatzes geschaffen werden.
Reform der Reform für das Bürgergeld gefordert
Die Linkspartei fordert eine Reform des Bürgergeldes. Der für den Regelbedarf relevante Kaufkraftverlust muss durch einen neuen Anpassungsmechanismus beherrschbar werden. Die neuen Daten über die Höhe der Inflation liegen im November vor. So soll in Zukunft die durchschnittliche Inflation des Halbjahres April-September mit der des entsprechenden Vorjahreszeitraums verglichen werden. Der Bürgergeld Regelsatz soll so entsprechend dem Preisanstieg angehoben werden
Sonderzahlungen bei Bürgergeld sollen kommen
Die Linksfraktion fordert weiter Sonderzahlungen. Für die Regelbedarfsstufen I und II soll es noch 2023 jeweils 475 Euro geben. Falls eine Energiepreispauschale von 300 Euro gezahlt wurde, soll die Sonderzahlung nur 175 Euro betragen. Alle übrigen Regelbedarfsstufen sollen eine Sonderzahlung von 300 Euro erhalten.
Auch für die kommenden Jahre sind nach dem Vorschlag der Linksfraktion Sonderzahlungen vorgesehen, nämlich dann, wenn der Verlust Kaufkraft im Vorjahr mehr als 5 Prozent betrug. Die Linksfraktion bezieht sich zur Begründung ihrer Forderung auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts aus den Jahren 2010 und 2014. Dort wurde ein zeitnahen Ausgleich erheblicher Unterdeckungen des sozio-kulturellen Existenzminimums statuiert. Vergleiche im Einzelnen die Urteile des Bundesverfassungsgerichts vom 09.02.2010, Az. 1BvL 1/09 und vom 23.07.2014, Az. 1 BvL 10/12, BvL 12/12, 1 BvR 1691/13.
Zusammenfassung zu Bürgergeld und Kaufkraftverlust
- Das Bürgergeld hat im Vergleich zu Hartz IV an Kaufkraft verloren.
- Die Linksfraktion im Bundestag fordert deshalb Sonderzahlungen und eine neue Berechnungsmethode für die Anpassung des Regelsatzes, der die Inflation besser berücksichtigt.