Bürgergeld: Jobcenter verlangt nicht nur eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – AU

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
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Empfänger von Bürgergeld sind verpflichtet, bei Nichtwahrnehmung eines Termins eine Bescheinigung über ihre Arbeitsunfähigkeit vorzulegen. In einigen Fällen kann sogar die Vorlage weiteren Nachweise erforderlich sein.

Die wichtigsten Infos zur Krankschreibung beim Bezug von Bürgergeld in Kürze

Bin ich verpflichtet eine Krankschreibung einzureichen?

Als Bürgergeld-Empfänger sind Sie dazu verpflichtet, bei Krankheit eine Krankschreibung einzureichen. Denn in diesem Fall sind Sie von Terminen und Maßnahmen befreit.

Aber wann und wo müssen Sie die Krankschreibung einreichen?

Gemäß § 56 des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) müssen Sie das Jobcenter unverzüglich über Ihre Krankheit informieren und spätestens am vierten Tag die Krankschreibung vom Arzt einreichen.

Werden Krankschreibungen immer akzeptiert?

Allerdings kann es passieren, dass Zweifel an Ihrer Arbeitsunfähigkeit bestehen. In diesem Fall kann der Medizinische Dienst der Krankenversicherung eine Untersuchung anordnen. Es ist also wichtig, dass Sie eine aussagekräftige und korrekte Krankschreibung vorlegen, um unangenehme Konsequenzen zu vermeiden.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

In diesem Jahr wurde die Möglichkeit eingeführt, dass Arbeitgeber Krankmeldungen elektronisch abrufen können. Allerdings ist diese Option der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für Bürgergeld-Empfänger noch nicht verfügbar. Für sie bleibt es vorerst bei der altbewährten Papierform. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ist jedoch unerlässlich, um weiterhin Leistungen zu erhalten. Doch laut einem Bericht verlangen einige Jobcenter zusätzlich eine „Wegeunfähigkeitsbescheinigung“. Es bleibt abzuwarten, ob sich dies in Zukunft ändern wird.

In diesen Fällen müssen Bürgergeldempfänger eine AU eingereichen

Die Bundesagentur für Arbeit teilt mit, dass die Anzeige- und Bescheinigungspflicht bei Arbeitsunfähigkeit momentan im Rahmen der Eingliederungsvereinbarung zwischen dem Jobcenter und dem Leistungsberechtigten geregelt wird. Es gibt bestimmte Situationen, in denen ein Nachweis über die Arbeitsunfähigkeit (ohne Angabe des Befundes) erforderlich ist. Dazu zählen beispielsweise

verpasste Meldetermine beim Jobcenter,

die Nicht-Teilnahme an einer vereinbarten Weiterbildungsmaßnahme aufgrund von Krankheit,

eine durch Arbeitsunfähigkeit unterbrochene Maßnahme

oder eine krankheitsbedingte Absage einer geplanten Arbeitsaufnahme.

Die Bundesagentur empfiehlt eine offene und vertrauensvolle Zusammenarbeit, um Probleme und Hindernisse gemeinsam zu lösen. Es ist wichtig, Termine rechtzeitig abzusagen, um gegebenenfalls einen neuen Termin zu vereinbaren oder das Beratungsgespräch per Telefon oder Videotelefonie durchzuführen.

Jobcenter fordert Wegeunfähigkeitsbescheinigung

Die Forderung einer “Bescheinigung über die Unfähigkeit, den Weg anzutreten” durch den behandelnden Mediziner ist äußerst ungewöhnlich und wird nur in Einzelfällen entschieden. Dies geht aus einem Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2010 hervor. Demnach ist in § 59 SGB II festgelegt: “Die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist grundsätzlich als wichtiger Grund gemäß § 32 SGB II anzuerkennen.” Arbeitsunfähigkeit allein ist kein Grund, nicht zu einem Meldetermin zu erscheinen, wenn der Leistungsberechtigte dazu in der Lage ist. Sollte jedoch eine ärztliche Bestätigung vorliegen, die das Erscheinen unmöglich macht, kann diese auf Anforderung vorgelegt werden. Die Bundesagentur hebt hervor, dass diese Vorschrift nur nach sorgfältiger Prüfung aller Faktoren angewendet wird. Es sind keine zusätzlichen Nachweispflichten bekannt. Außerdem übernimmt das Jobcenter die Kosten für die Ausstellung des Attests, die dem Empfänger der Leistung entstehen, bis zu einem Betrag von etwa 5,40 Euro. Dies ist eine großzügige Unterstützung, die den Empfängern zugutekommt.

Jobcenter können keine elektronische AU (eAU) verarbeiten

Im Allgemeinen haben Empfänger von Bürgergeld zwei Optionen, um eine AU-Bescheinigung einzureichen: entweder per Post oder digital über den eService “Veränderungsmitteilung”. Momentan ist die elektronische AU jedoch nur bei den Agenturen für Arbeit verfügbar, da die Jobcenter noch nicht über diese Funktion verfügen. Die Bundesagentur für Arbeit betonte jedoch auf Nachfrage, dass in Zukunft auch der Rechtsbereich SGB II gesetzlich in das elektronische Abrufverfahren von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen integriert werden soll. Ein genaues Datum für diese Änderung ist allerdings noch nicht bekannt.