Bürgergeld: Kostenübernahme für Verhütungsmittel und weitere zusätzliche Hilfen

Bürgergeld: Kostenübernahme für Verhütungsmittel und weitere zusätzliche Hilfen
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Ab dem 1. Januar 2023 erhalten Leistungsberechtigte in Deutschland das Bürgergeld, das dazu dient, ihre Existenz abzusichern. Es setzt sich aus dem Regelbedarf, dem Mehrbedarf sowie weiteren staatlichen Leistungen zusammen. Die Beiträge für die gesetzliche Krankenkasse werden ebenfalls übernommen und Personen, die Bürgergeld beziehen, können auf Antrag von der Rundfunkgebühr befreit werden. Um die soziale Teilhabe sicherzustellen, bieten viele Städte und Kommunen weitere Vergünstigungen in den Bereichen Mobilität, Freizeit und Kultur an. Hartz IV hat seit dem 1. Januar 2023 ausgedient – Arbeitslose können nun das Bürgergeld beantragen, um staatliche Unterstützung zu erhalten. Doch welche Leistungen sind genau enthalten?

Regelbedarf und Mehrbedarfe beim Bürgergeld

Das Ziel des Bürgergeldes besteht darin, den Lebensunterhalt der Empfangsberechtigten sowie ihrer Angehörigen zu gewährleisten. Hierbei wird ein monatlicher Regelbedarf zur Verfügung gestellt, der sämtliche grundlegende Aufwendungen für Bekleidung und Nahrung inkludiert. Für Einzelpersonen beläuft sich dieser auf 502 Euro. Weiterhin werden die Ausgaben für Miete und Heizung bis zu einem vorgegebenen Richtwert übernommen. Menschen, die sich in besonderen Lebenssituationen befinden, wird eine zusätzliche Unterstützung gewährt. Dies gilt unter anderem für werdende Mütter, Personen mit Behinderungen oder speziellen gesundheitlichen Bedürfnissen.

Was ist der Mehrbedarf beim Bürgergeld?

Der Mehrbedarf beim Bürgergeld ist eine zusätzliche Leistung, die Empfängern von Arbeitslosengeld II gewährt wird, um besondere Bedürfnisse und finanzielle Belastungen zu decken. So sollen Menschen, die aus bestimmten Gründen einen höheren Bedarf an Geld haben als der Regelbedarf durch Hartz IV ohnehin abdecken würde, finanziell unterstützt werden. Der Mehrbedarf kann unter anderem gewährt werden bei:

  • Schwangerschaft
  • Alleinerziehung
  • Behinderungen
  • chronischen Erkrankungen
  • besonderen Ernährungsbedürfnissen wie bei einer Glutenunverträglichkeit
  • hohen Heizkosten
  • Bedarf an einer speziellen medizinischen Versorgung

Die Höhe des Mehrbedarfs kann je nach Bedarf unterschiedlich sein und richtet sich nach den individuellen Umständen der betroffenen Person.

Folgende Vergünstigungen sind vielen nicht so geläufig und sollten beim Jobcenter nachgefragt werden, da die Kosten nicht in allen Bundesländern übernommen werden. Oft haben Städte oder Kreise besondere Angebote für finanziell schwach aufgestellte Familien.

Übernahme der Kosten von Verhütungsmittel

Auch die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden durch den Staat übernommen. Leistungsberechtigte haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Befreiung von den Zuzahlungen zu stellen, sobald diese zwei Prozent des Regelsatzes erreicht haben. In bestimmten Regionen, wie beispielsweise Berlin und Hannover, kann auch die Übernahme der Kosten für Verhütungsmittel beantragt werden.

Kosten für Nachhilfe und Klassenfahrten

Um es Kindern zu ermöglichen, an schulischen Veranstaltungen teilzunehmen, werden die Kosten für Klassenfahrten vollständig übernommen. Weiterhin erhalten die Anspruchsberechtigten zweimal im Jahr eine pauschale Förderung zum Kauf von Schulmaterialien. Sollte die Schule Nachhilfe als notwendig erachten, so wird auch diese finanziell unterstützt.

Übernahme der Rundfunkgebühren

Es besteht die Möglichkeit für Empfänger des Bürgergeldes, durch einen Antrag von der Zahlung der Rundfunkgebühren entlastet zu werden. Ein entsprechender Befreiungsbescheid ermöglicht es diesen Personen, bei der Telekom den sogenannten Sozialtarif in Anspruch zu nehmen. Mithilfe dieses Tarifs können sie einen Festnetzanschluss zu günstigeren Bedingungen erwerben.

Vergünstigungen im ÖPNV

Um sicherzustellen, dass die Empfänger des Bürgergeldes in vollem Umfang am gesellschaftlichen Leben teilhaben können, bieten verschiedene Bundesländer spezielle Vergünstigungen im Bereich des öffentlichen Nahverkehrs, der Freizeitgestaltung und der Kultur an. Ein solches Angebot stellt in Berlin das sogenannte ‚Berlin-Ticket S‘ dar, welches eine Bündelung der genannten Vergünstigungen darstellt. Für einen monatlichen Beitrag von lediglich neun Euro können Berechtigte sämtliche Verkehrsmittel in der Tarifzone AB nutzen und erhalten darüber hinaus auch attraktive Ermäßigungen bei verschiedenen Freizeit- und Kulturanbietern.

Vergünstigungen bei kulturellen Einrichtungen

Bürgergeldempfänger haben die Möglichkeit, von zahlreichen Vergünstigungen zu profitieren. Sie können unter anderem in vielen Museen kostenlos oder vergünstigt Eintritt erhalten, ermäßigte Eintrittskarten für Bäder erwerben und kostenlose Bibliotheksausweise nutzen. Außerdem können Bürgergeldempfänger oft von einer Ermäßigung auf Kursangebote der Volkshochschulen profitieren. In einigen Städten gibt es die Möglichkeit, einen Sozialpass zu beantragen, mit dem Bürgergeldempfänger Vergünstigungen in öffentlichen und privaten Einrichtungen erhalten.