Das Bürgergeld setzt sich aus unterschiedlichen Leistungen zusammen. Insgesamt dienen sie der Sicherung eines soziokulturellen Existenzminimums unter Beachtung der grundrechtlich garantierten Menschenwürde.
Welche Leistungen gibt es beim Bürgergeld?
Die Bürgergeld Leistungen decken unterschiedliche menschliche Bedarfe ab. Zu nennen sind der Regelbedarf für die allgemeinen Lebensunterhalt, die Bedarfe für Unterkunft und Heizung. Daneben gibt es Mehrbedarfe, die in besonderen Lebenslagen zum Tragen kommen. Ansprüche bestehen hier insbesondere für alleinerziehende, schwangere oder Personen, die eine kostenaufwändigere Ernährung benötigen.
Regelsatz
Der Bürgergeld Regelsatz deckt das ab, was regelmäßig jeden Monat für den Lebensunterhalt aufgewendet werden muss, also das Geld, das für Ernährung, Kleidung, Hausrat, Köperpflege und Haushaltsstrom ausgegeben wird. Es handelt sich um einen Pauschalbetrag. Bürgergeld-Berechtigte entscheiden selbst, wann, wie viel und wofür sich die Summe ausgeben.
Die Tabelle mit den einzelnen Regelbedarfsstufen und der entsprechenden Höhe des Regelsatzes finden Sie hier: Tabelle Regelsatz 2023
Kosten der Unterkunft und Heizung
Eine weitere Leistung des Bürgergeldes sind die Gelder, die für den Bedarf für Unterkunft und Heizung bereitgestellt werden. Die Grenze dieser Leistung richtet sich nach der Angemessenheit der Kosten.
Zu den Kosten der Unterkunft gehören die Miete, die Nebenkosten und die Heizkosten. Einzelheiten zu den Kosten der Wohnung und auch der einjährigen Karenzzeit finden Sie hier:
Mehrbedarfe
In besonderen Lebenssituationen und nach Einzelfallprüfung haben Bürgergeld-Bezieher einen Anspruch auf Geldleistungen, die der Abdeckung eines erhöhten Bedarfs dienen. Folgende solcher Mehrbedarfe gibt es:
Mehrbedarf für Alleinerziehende
- für erwerbsfähige Bürgergeldberechtigte mit Behinderung, wenn Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder sonstige Hilfen zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben oder Eingliederungshilfe im Sinne SGB IX gewährt werden,
- für voll erwerbsgeminderte Bürgergeld-Bezieher ab Vollendung des 15. Lebensjahres, wenn sie Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen G sind
Mehrbedarf für kostenaufwändigere Ernährung
Mehrbedarf Warmwasser für die dezentrale Warmwasseraufbereitung mittels Durchlauferhitzer
Mehrbedarf bei unabweisbaren, laufendem, nicht nur einmaligem Bedarf; zu nennen sind etwa die Kosten, die durch die Ausübung des Umgangsrechtes mit einem Kind entstehen
Mehrbedarf bei einmaligem besonderem Bedarf, wenn die darlehensweise Abdeckung nicht zumutbar ist
Einmalige Leistungen
Beim Bürgergeld gibt es auch einmalige Leistungen in besonderen Situationen. Zu nennen sind etwa die Geburt eines Kindes oder die Gründung eines eigenen Haushalts. Stichworte sind hier Erstausstattung Geburt und Erstausstattung Wohnung.
Zusammenfassung: Leistungen beim Bürgergeld
Das Bürgergeld ist eine staatliche Leistung für Menschen, die vom Grundsatz her arbeiten können, hilfebedürftig sind, die Altersgrenzen einhalten und in Deutschland leben.
Geringes Einkommen und Vermögen schränkt die Leistungen des Bürgergeldes nicht ein.
Eine alleinstehende Person erhält den Bürgergel Satz von 502 Euro, ein Partner in einer Bedarfsgemeinschaft bekommen je 451 Euro.
Im Bürgergeld sind auch die Kosten für angemessene Miete und Heizkosten enthalten.
In besonderen Lebenslagen gibt es weitere Geldleistungen.