Wenn ein Empfänger von Bürgergeld aufgrund einer Krankheit seine Ernährung umstellen muss, kann er möglicherweise einen Antrag auf Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung stellen. Allerdings sind hierfür bestimmte Kriterien zu erfüllen, die wir Ihnen nun aufzeigen werden.
Das Wichtigste in Kürze zum Thema: “Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung beantragen”
Personen, die Bürgergeld beziehen und aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen eine spezielle Diät einhalten müssen, können einen Antrag auf Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung stellen. Allerdings sind hierfür bestimmte Kriterien zu erfüllen. Die Entscheidung über die Bewilligung und Höhe des Mehrbedarfs hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab.
Personen, die Bürgergeld beziehen und aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen eine spezielle Diät einhalten müssen, haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung zu stellen. Die Entscheidung über die Bewilligung und Höhe des Mehrbedarfs hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab. In diesem Text erfahren Sie, wer berechtigt ist, einen Antrag auf Mehrbedarf zu stellen und welche Aspekte dabei zu beachten sind.
Welche Mehrbedarfe gibt es beim Bürgergeld?
Im Jahr 2023 beträgt der Regelsatz für Alleinstehende und Alleinerziehende, die Anspruch auf Bürgergeld haben, 502 Euro pro Monat. Allerdings kann es aufgrund individueller Lebensumstände zu einem erhöhten Bedarf kommen, der durch den Regelsatz nicht gedeckt wird. In solchen Fällen haben Bürgergeldberechtigte das Recht auf einen Mehrbedarf. Dieser kann beispielsweise für Schwangere ab der 13. Schwangerschaftswoche oder erwerbsfähige Menschen mit Behinderung gewährt werden. Auch Personen, die aufgrund einer Krankheit eine spezielle Diät einhalten müssen, können einen Mehrbedarf beantragen. Wenn Bürgergeldberechtigte aufgrund medizinischer Gründe eine kostspielige Ernährung benötigen, wird ein angemessener Mehrbedarf berücksichtigt.
Wie stelle ich einen Antrag auf Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung?
Um einen Antrag auf Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung stellen zu können, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein. Erstens muss man auf eine besondere Ernährung angewiesen sein, die teurer ist als eine normale Vollkost. Es ist wichtig zu betonen, dass der Fokus auf den zusätzlichen Kosten liegt. Wenn keine Mehrkosten für die Ernährung anfallen, besteht auch kein Anspruch auf Mehrbedarf. Wenn beispielsweise jemand an Laktoseintoleranz leidet und keine Milchprodukte verträgt, ist es unwahrscheinlich, dass der Antrag bewilligt wird. Das liegt daran, dass es mittlerweile viele laktosefreie Alternativen zu Milch, Joghurt und Co. gibt, auch wenn diese oft teurer sind. Das Jobcenter scheint sich jedoch nicht dafür zu interessieren. Trotzdem sollte man nicht auf die Antragsstellung verzichten, da die deutschen Sozialgerichte bei Laktoseintoleranz unterschiedliche Meinungen vertreten. Es gab sowohl positive als auch negative Entscheidungen für die Betroffenen. Neben dem Kostenfaktor muss noch eine zweite Bedingung erfüllt sein: Man muss sich aufgrund einer bereits bestehenden oder drohenden Erkrankung besonders ernähren. Auch hier gibt es jedoch Hürden, da nicht alle Krankheiten, die eine spezielle Diät erfordern, einen Mehrbedarf rechtfertigen.
Bei Welchen Krankheiten bekommt man einen Mehrbedarf?
Um einen Antrag auf Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung zu stellen, ist es zunächst erforderlich, eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, die die medizinische Notwendigkeit einer speziellen Diät bestätigt. Die Höhe des zusätzlichen Betrags wird vom Jobcenter festgelegt und orientiert sich an den Empfehlungen des renommierten Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge. Bei einer krankheitsassoziierter Mangelernährung wird ein Mehrbedarf von zehn Prozent des Regelbedarfs empfohlen. Wenn also im Jahr 2023 der volle Regelbedarf von 502 Euro monatlich ausgezahlt wird, beläuft sich der Mehrbedarf auf 50,20 Euro im Monat, der vom Jobcenter übernommen wird.
Schluckbeschwerden sind ein weiterer Grund für einen Mehrbedarf, wie vom Deutschen Verein bestätigt wurde. Jedoch wird dieser Bedarf nicht durch den Regelsatz abgedeckt, sondern es werden die tatsächlich entstandenen Kosten erstattet. Dies ermöglicht eine angemessene Unterstützung für Betroffene, um ihre Gesundheit und Lebensqualität zu verbessern.
Mehrbedarfe für kostenaufwendige Ernährung
Art der Erkrankung | Krankenkost/ Kostform | von der Regelleistung | in € pro Monat |
---|---|---|---|
Zöliakie/ Sprue (Durchfallerkrankung bedingt durch Überempfindlichkeit gegenüber Klebereiweiß) | Glutenfreie Kost | 20% | 100,40 Euro |
Mukoviszidose | Fettreiche und hochkalorische Diät | 30% | 150,60 Euro |
Terminale Niereninsuffizienz mit Dialysetherapie | Kalium- und phosphatarme Kost, erhöhter Proteinbedarf | 5% | 25,10 Euro |
„Schluckstörungen“ | Andickungsmittel | in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen | in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen |
Wann wird der Mehrbedarf abgelehnt?
Es gilt als allgemeine Regel, dass Krankheiten, die keine teure Diät erfordern, normalerweise keinen zusätzlichen Bedarf beim Jobcenter rechtfertigen. Zu diesen Krankheiten können beispielsweise gehören:
- Diabetes
- Bluthochdruck
- Neurodermitis
- Gicht
- Lebererkrankungen
Wie stellt man einen Antrag auf Mehrbedarf und wie lange gilt dieser Antrag?
Um einen Antrag auf Mehrbedarf für eine kostenaufwendige Ernährung zu stellen, kann man das entsprechende Formular auf der Website der Bundesagentur für Arbeit herunterladen oder gleich hier auf unserer Seite. Auf der ersten Seite des Formulars müssen persönliche Daten angegeben werden. Die zweite Seite ist für den Arzt, der das Attest ausstellt. Hier findet sich ein Vorabdruck für die ärztliche Bescheinigung. Die dritte Seite enthält ein Hinweisblatt für die Ausstellung der Bescheinigung und ist ebenfalls für den Arzt bestimmt.
Antragsformular auf Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung
Es ist wichtig zu beachten, dass der Mehrbedarf für ein Jahr bewilligt wird und danach eine erneute ärztliche Bescheinigung beim Jobcenter vorgelegt werden muss. Es lohnt sich also, rechtzeitig daran zu denken und sich um eine erneute Bescheinigung zu kümmern, um den Mehrbedarf auch weiterhin zu erhalten.