So fröhlich dieser Text sich anhört und eventuell an einen Song aus den 1990ern erinnert, so schlimm ist die Situation hinsichtlich der Lebensmittel für Bezieher von Bürgergeld, angefangen von Frühstück über das Pausenbrot bis zum Abendessen. Die Preise für Nahrungsmittel sind in die Höhe geschnellt. Für Bezieher von Bürgergeld ist es keine Selbstverständlichkeit, sich ein Ei oder einen Toast mit Marmelade zu leisten. Wer das nicht glaubt, sollte selbst einmal versuchen mit 502 Euro im Monat auszukommen um den alltäglichen Bedarf zu decken.
Inflationsrate in den Jahren 2022 und 2023 extrem hoch
Die Inflationsrate für Konsumgüter in Deutschland bewegte sich in den letzten 60 Jahren zwischen -0,1% und 7,0%. Im Jahr 2022 wurde eine Inflation von 6,9% errechnet. Im Berechnungszeitraum von 1960 bis 2022 lag die durchschnittliche Inflationsrate bei 2,7 % pro Jahr. Im Jahr 2023 liegt sie gegenwärtig bei ca. 7 Prozent, allerdings leicht rückläufig.
Bürgergeld Regelsatz im Vergleich der Jahre
Der Bürgergeld Regelsatz wird jährlich an die Preise der Konsumgüter angeglichen, so dass ein Inflationsausgleich erreicht wird. In der Vergangenheit zu Hartz IV Zeiten ist dies immer im Nachhinein geschehen. Doch mit dem Bürgergeld soll dies vorausschauender erreicht werden.
Wie sah nun der Regelsatz der vergangenen Jahre aus? Das zeigt nachfolgende Regelsatz Tabelle:
Entwicklung und Erhöhung Bürgergeld Regelsatz
Regelsatz gültig ab | Regelsatz Höhe in Euro | Erhöhung Regelsatz | prozentuale Erhöhung Regelsatz |
1.1.2005 (Einführung Hartz IV) | 345 Euro (West) 331 Euro (Ost) | ||
1.1.2006 | – | – | – |
1.1.2007 | 347 Euro | 2 Euro (West) 16 Euro (Ost) | 0,58 % (West) 4,38 % (Ost) |
1.1.2008 | 351 Euro | 4 Euro | 1,15 % |
1.1.2009 | 359 Euro | 8 Euro | 2,28 % |
1.1.2010 | – | – | – |
1.1.2011 | 364 Euro | 5 Euro | 1,39 % |
1.1.2012 | 374 Euro | 10 Euro | 2,75 % |
1.1.2013 | 383 Euro | 8 Euro | 2,14 % |
1.1.2014 | 391 Euro | 9 Euro | 2,36 % |
1.1.2015 | 399 Euro | 8 Euro | 2,05 % |
1.1.2016 | 404 Euro | 5 Euro | 1,25 % |
1.1.2017 | 409 Euro | 5 Euro | 1,24 % |
1.1.2018 | 416 Euro | 7 Euro | 1,71 % |
1.1.2019 | 424 Euro | 8 Euro | 1,92 % |
1.1.2020 | 432 Euro | 8 Euro | 1,89 % |
1.1.2021 | 446 Euro | 14 Euro | 3,24 % |
1.1.2022 | 449 Euro | 3 Euro | 0,67 % |
1.1.2023 (Bürgergeld) | 502 Euro | 53 Euro | 11,80 % |
Was muss getan werden, um den Menschen, die auf Bürgergeld angewiesen sind, zu helfen?
Es gibt einige Sofortmaßnahmen, die die Politik ergreifen muss, um zu gewährleisten, dass Bezieher von Bürgergeld ihren Lebensunterhalt sicherstellen können.
Hier die Forderungen:
- Erhöhung des Regelsatzes auf 725 Euro
- Herausnahme der Stromkosten aus dem Regelsatz mit separater Übernahme der Kosten durch das Jobcenter
- Inflations-Ausgleichzahlung von 100 Euro pro Monat und Mitglied der Bedarfsgemeinschaft
- Sofortige Einführung einer Kindergrundsicherung und Herausnahme der Kinder aus dem Bürgergeld
- Verlängerung der Karenzzeit hinsichtlich der Wohnungskosten auf 2 Jahre
- Einbeziehung der Heizkosten in die Karenzzeit