Bürgergeld online beantragen – wie das geht und was Sie wissen müssen!

Bürgergeld kann einfach und unkompliziert beantragt werden. Das geht per Antragsformular und per Post, aber man kann auch Bürgergeld online beantragen. Wie das geht, erfahren Sie in unserem Beitrag.

Bürgergeld online beantragen - hier erfahren Sie, was zu beachten ist.
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Mit der Einführung des neuen Bürgergeldes ist vieles einfacher geworden. Das gilt auch für die Beantragung der staatlichen Leistung. Dies ist online und formlos möglich. Trotzdem müssen die Antragssteller einige Dinge beachten.

Nachfolgend gibt es wichtige Tipps zur Antragstellung. Lesen Sie sich schlau!

Bürgergeld Online-Antrag ist möglich

Bürgergeld kann online beantragt werden. Wie das geht lesen Sie hier.

Bürgergeld kann bequem online beantragt werden, auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit. Wie das geht und was zu beachten ist, erfahren Sie hier.

Der Antrag auf Bürgergeld kann online gestellt werden. Das funktioniert auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit, also digital und unkompliziert sein.

Man muss dafür kein Online-Formular herunterladen. Der Bürgergeld Antrag kann direkt über eine Maske online gestellt werden.

Zusätzlich ist es möglich, den Antrag formlos per E-Mail zu stellen. Hierbei muss beachtet werden, dass die E-Mail mit dem Antrag das Jobcenter auch tatsächlich erreicht. Sie muss dem Jobcenter zugehen. Im Zweifelsfall muss dies der Antragsteller nachweisen. Ein Nachweis des Absendens der Email reicht für den Nachweis des Zugangs nicht aus. Hierzu gibt es bereits einige Urteile der Sozialgerichte: Antrag per E-Mail

Schließlich haben Berechtigte – wie bisher – die Möglichkeit, das Antragsformular schriftlich an die zuständige Stelle zu senden oder dort abzugeben. Personen, die nicht in der Lage sind, einen schriftlichen Antrag einzureichen, können auch direkt vor Ort einen mündlichen Antrag stellen.

Wo kann der Bürgergeld Antrag gestellt werden?

Alle Bürgergeld Angelegenheiten werden vom Jobcenter bearbeitet. Das sind in der Regel die örtlichen Verwaltungen. Das können die lokale Kommune oder alternativ die Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder die Kreisverwaltung sein. Sie sind auch zuständig für die Antragsstellung. Dabei ist es egal, ob der Antrag nur schriftlich per Post oder E-Mail, per Online-Formular oder direkt mündlich gestellt wird. Genaue Hinweise findet man auf der Webseite der zuständigen Behörde. Eventuell ist auch eine separate E-Mail-Adresse eingerichtet. So wird gewährleistet, dass der Antrag direkt beim zuständigen Sachbearbeiter landet und schnell bearbeitet werden kann.

Der Online-Antrag alleine reicht nicht aus

Der formlose Antrag per E-Mail oder über ein Kontaktformular reicht alleine nicht aus, um Bürgergeld zu erhalten. Allerdings dient er der Fristwahrung. Zusätzlich muss noch ein detailliertes Antragsformular ausgefüllt werden. Abhängig von der kommunalen Stelle kann das Formular auch direkt mit der formlosen Antragsstellung eingereicht oder online ausgefüllt werden. Sollte das nicht möglich sein, dann kann der Fragebogen auch zu einem späteren Zeitpunkt in schriftlicher Form nachgereicht werden. Die Vordrucke sind dann bei der jeweiligen Stelle erhältlich oder können auch online als Print-Datei zur Verfügung stehen.

Alle Antragsformulare finden Sie zudem hier: Bürgergeld Antrag Formulare pdf

Grund für das Ausfüllen der Antragsformulare: Trotz der vereinfachten Antragsstellung muss überprüft werden, ob der Antragssteller leistungsberechtigt ist. Es ist somit erforderlich, dass sämtliche Nachweise und Dokumente nachgereicht werden müssen. Die Nachweise können auch online hochgeladen oder per E-Mail gesendet werden. Bei einer E-Mail ist wieder wichtig: Man muss sich vergewissern, dass die Email dem Jobcenter auch zugegangen ist.

Eine frühe Antragsstellung ist notwendig

Wer berechtigt ist, der sollte den Antrag auf Bürgergeld früh genug stellen. Vorab reicht eine formlose Beantragung aus. Eine rückwirkende Zahlung des Bürgergeldes kann nur in absoluten Ausnahmefällen gewährt werden. Grundsätzlich wird das Bürgergeld erst ab dem Tag der Antragstellung gezahlt. Der Tag der Antragsstellung ist das Datum, indem der Antrag bei der örtlichen Verwaltung eingeht. Dabei spielt es zunächst keine Rolle, ob der Antrag vollständig ist. Fehlende Unterlagen können zeitnah nachgereicht werden. Bei den meisten kommunalen und städtischen Verwaltungen erfolgt dann im weiteren Verlauf eine regelmäßige Zahlung zum 1. des Monats. Die Auszahlung erfolgt auf das Bankkonto. Generell ist auch die Ausstellung eines Schecks möglich. Allerdings werden hierfür Gebühren verlangt.

Eine Übersicht über die Bürgergeld Auszahlungstermine 2024 finden Sie hier: Bürgergeld Auszahlung 2024

Wer kann Bürgergeld beantragen?

Die Grundvoraussetzung, um Bürgergeld zu erhalten, ist ein gewöhnlicher Aufenthaltsort in Deutschland und eine Bedürftigkeit. Zudem muss der Antragsteller erwerbsfähig sein. Nicht berücksichtigt werden, behinderte und kranke Menschen, die arbeitsunfähig sind. Für Kinder, Ehepartner/innen und Lebenspartner/innen gelten andere Regelungen, wenn sie mit dem Bürgergeldbezieher in einer Gemeinschaft leben. Dann ist der Erhalt von Bürgergeld auch ohne Nachweis der Erwerbsfähigkeit möglich.

Der Bescheid wird immer per Post zugestellt. Das gilt auch, wenn der Antrag online oder per E-Mail gestellt wurde. Sollte es zu einer Ablehnung kommen, hat man eine Widerspruchsfrist von einem Monat.