Bürgergeld Regelsatz Erhöhung 2025 – laut aktueller Studie nicht zu erwarten

Das Institut der deutschen Wirtschaft, IW, hat in einer Studie prognostiziert, ob der Bürgergeld Regelsatz 2025 erhöht wird. Lesen Sie hier die Zusammenfassung.

Aktuelle Studie: keine Bürgergeld Erhöhung 2025
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Das Institut der deutschen Wirtschaft, IW, hat sich in einer Studie mit dem Bürgergeld und dem Unterthema Regelsatz, Inflation und Lohnabstand befasst. Darin wird zusammengefasst festgestellt, dass die Preise zuletzt langsamer gestiegen seien  und derzeit  die Kaufkraft des Bürgergeldes bzw. der Grundsicherung höher als vor vier Jahren sei. Aufgrund der gesetzlichen Anpassungsregeln  bliebe das Bürgergeld  im Wahljahr 2025 deshalb voraussichtlich unverändert. Daran solle sich die Politik auch halten, so die Autoren der Studie.

Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) ist ein privates Wirtschaftsforschungsinstitut, das sich für eine freiheitliche Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung einsetzt. Es ist unternehmens- und arbeitgebernah.

Doch was hat das IW genau untersucht und welche Ergebnisse kamen zutage? Wir berichten darüber in unserem Artikel und fassen die Studie des IW zusammen.

Bürgergeld Regelsatz im Verhältnis von Inflation und Lohnabstand

Laut aktueller IW Studie wird 2025 keine Bürgergeld Erhöhung kommen.

Laut eine aktuellen Analysie des IW wird es 2025 keine Erhöhung des Bürgergeld Regelsatzes geben.

Das IW untersuchte in einer Studie (IW-Kurzbericht 5/2024) die Zusammenhänge von Regelsatz, Inflation und Lohnabstand, die Anpassung des Regelsatzes  und die Akzeptanz des Bürgergeldes in der Bevölkerung.  Dabei geht es vom Bürgergeld Regelsatz aus, der – abgesehen von den Unterkunftskosten und besonderen Bedarfen – die Ausgaben für das sozio-kulturelle Existenzminimum abdeckt.

Nach einem gesetzlich geregelten und feststehenden Verfahren muss er jährlich an an die Preis- und Gehaltsentwicklung angepasst werden.

Die Autoren der Studie ( Holger Schäfer, Christoph Schröder, Stefanie Seele) stellen fest, dass Anpassungen des Bürgergeld Regelsatzes häufig zu Diskussionen darüber führten, ob der Lohnabstand noch gegeben sei.

Lohnabstand bedeutet in diesem Zusammenhang den in Geld bezifferten Unterschied zwischen dem gesamten Bürgergeld (also nicht nur dem Regelsatz und dem Nettoerwerbseinkommen plus Kindergeld.

Das IW stellt klar, dass der Lohnabstand ein bedeutsamer Punkt für die Akzeptanz des Bürgergeldes in der Gesellschaft sei.

Die Autoren der Studie sagen, dass der  Abstand der Bürgergeldes (seinerzeit Grundsicherung für Arbeitssuchende) zum Mindestlohn in Deutschland nach der Anhebung  des Mindestlohns auf 12 gewachsen sei. Mit der Erhöhung des  Bürgergeldes zum 1. Januar 2024 sei der Abstand wieder geschrumpft und habe nur wenig über dem Lohnabstand des Jahres 2020 gelegen.

Bürgergeld Regelsatz 2024 hat höhere Kaufkraft

Das IW hat die Entwicklung der Kaufkraft des Regelsatzes untersucht.

Dabei versteht es unter Kaufkraft, wie viele Geldeinheiten aufgewendet werden müssen, um einen mit bestimmten Gütern bestückten Warenkorb kaufen zu können.

Um einen solchen Warenkorb geht es für die Berechnung des Bürgergeldes. Es handelt sich um einen speziellen Warenkorb, der nur mit Gütern aus ausgewählten Bereichen gefüllten ist.

Deshalb ist im Bereich Bürgergeld nicht der allgemeine Verbraucherpreisindex (VPI) relevant, der die Preisentwicklung eines allgemeinen Warenkorbes beschreibt, sondern ein regelbedarfsrelevanter Preisindex (RPI).

Wenn der RPI schneller ansteigt, als das Bürgergeld erhöht wird, verliert der Bürgergeld Regelsatz an Kaufkraft. Steigt er langsamer an als das Bürgergeld erhöht wird, so gewinnt der Bürgergeld Regelsatz an Kaufkraft.  

Die Kaufkraft des Regelsatzes schwankt innerhalb eines Jahres, weil er immer zu Jahresbeginn erhöht wird, die Preise aber innerhalb des Jahres unterschiedlich fallen und steigen.

Mit Einführung des Bürgergeldes Anfang 2024 wurde das System zur Anpassung des Regelsatzes angepasst – aufgrund der hohen Inflation 2022 – so führt das IW aus. Es spekuliert weiter, dass die Kaufkraft des Bürgergeldes im Jahr 2024 auch bei einem angenommenen Preisanstieg von 5 Prozent deutlich oberhalb des Levels von 2020 liegen werde.

Regelsatzanpassung müsste schnell erfolgen können

Um die Bezieher von Bürgergeld vor der Inflation zu schützen, habe man seinerzeit das System der Anpassung des Bürgergeldes geändert.

Um die Entwicklung des RPI im nächsten Jahr zu prognostizieren, wird die Preiserhöhung im zweiten Quartal des laufenden Jahres gegenüber dem Vorjahresquartal als Näherungswert genutzt.

Kurzfristige Preisänderungen können so nicht aufgefangen werden.  

Das IW erklärt: Aufgrund des neuen Anpassungsverfahrens liegt der gegenwärtige Regelsatz  in Höhe der erwarteten Preissteigerung über einem Regelsatz, der nach der früheren Berechnungsmethode ausgeworfen worden wäre. Hätte man schon 2022 nach der neuen Methode gerechnet, so hätte sich der Regelsatz  nur um einen halben Prozentsatz erhöht.

Aktuell sei die Situation genau umgekehrt, weil die Preissteigerung im Frühjahr 2023 bei ca. 10 Prozent gelegen habe.

Konsequenz der neuen Berechnungsmethode des Regelsatzes sei aber auch, dass es im Jahr 2025 voraussichtlich keine Erhöhung des Regelsatzes geben werde.

Selbst wenn man von einem hohen monatlichen Anstieg des RPI von 0,4 Prozent ausgehen würde, also einem Jahresanstieg von 5 Prozent, und von einer Lohnentwicklung wie in den letzten Quartalen 2023, würde die neue Basisfortschreibung und die neue ergänzende Fortschreibung zusammen genommen deutlich unter 10 Prozent liegen – so das IW.

Anhebung des Regelsatzes 2025 entgegen dem Anpassungsmechanismus?

Das IW sieht angesichts der Wahlen 2025 die Gefahr, dass die Bundesregierung den Bürgergeld Regelsatz 2025 entgegen dem gesetzlichen Anpassungsmechanismus dennoch anheben könnte.

Es empfiehlt, die Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe abzuwarten, auf dessen Grundlage dann die Regelbedarfe zu bestimmen und den Fortschreibungsmechanismus so umzugestalten, dass sich die Reaktionszeit auf Preisschübe reduziere.

Quelle

IW