Experten fordern deutliche Erhöhung: Bürgergeld-Regelsatz 2025 soll auf 813 Euro steigen

Der Partitätische Wohlfahrtsverband fordert für 2025 statt Nullrunde eine Erhöhung des Bürgergeld Regelsatzes auf 813 Euro. Das sind 250 Euro mehr als bisher. Die Hintergründe erklären wir mit einer Tabelle in unserem Beitrag.

Frau hält Plakat mit Forderung nach 813 Euro Bürgergeld Regelsatz hoch
Foto des Autors

von

geprüft von

Der Bürgergeld Regelsatz beträgt aktuell 563 Euro für eine alleinstehende Person und soll auch im Jahr 2025 nicht erhöht werden. Das Bundesarbeitsministerium proklamiert eine Nullrunde für 2025 im Breich Bürgergeld. Es geht um den Eckregelsatz. Darin enthalten sind alle Bedarfe des täglichen Lebens, auch der Haushaltsstrom. Hinzu kommen lediglich die Heizkosten und die Miete, möglicherweise auch ein spezifischer Mehrbedarf.

563 Euro, das sind zu wenig, beklagt der Paritätische Wohlfahrtsverband seit langem. Gerade angesichts der vom Bundesarbeitsministerium angekündigten Nullrunde 2025 Er fordert eine Anhebung des Bürgergeld Regelsatzes auf 813 Euro für das Jahr 2025, also eine Erhöhung um 250 Euro.

Dies und was sonst noch zur Verbesserung der Situation der Bürgergeld Bezieher notwendig erscheint, lesen Sie in unserem Artikel.

Bürgergeld Regelsatz soll 2025 um 250 Euro auf 813 Euro steigen!

Frau hält Schild mit Forderung nach 813 Euro Bürgergeld Regelsatz in Händen
Bildquelle: Canva

Der Paritätische Wohlfahrtsverband fordert nach einer Berechnung seiner Forschungsstelle eine Anhebung des Bürgergeld Regelsatzes auf 831 Euro, also um 250 Euro im Jahr 2025.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband fordert, den Bürgergeld Regelsatz von gegenwärtig 563 Euro für eine alleinstehende Person auf 813 Euro anzuheben. Nur dann würde das Bürgergeld wirksam vor Armut schützen und nicht nur die Inflation ausgleichen.

Die Bürgergeld Erhöhung 2024 sei lediglich ein Inflationsausgleich gewesen und nicht ausreichend. Die Nullrunde 2025 würde zu einem Kaufkraftverlust bei den Millionen von Bürgergeld Beziehern führen, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Paritätiteschen, Joachim Rock, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Der Paritätische Wohlfahrtsverband verweist auf die massiven Kaufkraftverluste der vergangenen Jahre. Seit 2021 sei das allgemeinen Preisniveau um 13 Prozent gestiegen, die Preise für Lebensmittel in den letzten 2 Jahren sogar um 27 Prozent.

Argument Lohnabstand: Mindestlohn muss angehoben werden

Um den Lohnabstand bei einer angemessenen Erhöhung des Bürgergeld Regelsatzes auf 813 Euro zu wahren, plädiert der Paritätische Wohlfahrtsverband dafür, den Mindestlohn entsprechend anzuheben. So würde auch für Erwerbstätige mit geringen Einkommen ein hinreichender Inflationsausgleich umgesetzt werden.

Erhöhung des Regelsatzes auf 813 euro um 250 Euro ist angemessen

Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass der Paritätische Wohlfahrtsverband eine Erhöhung des Bürgergeld Regelsatzes für 2025 um 250 Euro auf 813 Euro fordert. Er untermauert seine Forderung mit der Fortschreibung der Alternativberechnungen der Paritätischen Forschungsstelle. Bereits für die vergangenen Jahre hatte der Wohlfahrtsverband höhere Regelsätze gefordert.

Die Nullrunde 2025 für den Bürgegeld Regelsatz hält der Partitätische Wohlfahrtsverband für verfehlt.

Zudem: die Herausnahme der Kosten für Haushaltsstrom aus dem Regelsatz!

Auch die Heizkosten sind nicht im Regelsatz enthalten. Gleiches müsse auch für die Stromkosten gelten.

Gegenwärtig sind im Eckregelsatz 47,70 Euro monatlich für Wohnen, Energie und Instandhaltung vorgesehen. Das ist definitiv zu wenig!

Tabelle Regelsatz 2025 nach Berechnung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes

In nachfolgender Tabelle sehen Sie die Forderungen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes hinsichtlich des Regelsatzes der unterschiedlichen Regelbedarfsstufen.

Regelbedarfsstufe BürgergeldRegelsatz 2024 BundesregierungRegelsatz Forderung 2024 Paritätischer Wohlfahrtsverband
Alleinstehender Erwachsener563 Euro813 Euro
Partner506 Euro732 Euro
Anderer Erwachsener in Bedarfsemeinschaft451 Euro651 Euro
Kind 14 – 17 Jahre471 Euro573 Euro
Kind 6 -13 Jahre390 Euro479 Euro
Kind 0 – 5 Jahre357 Euro402 Euro
Quelle: Paritätischer Wohlfahrtsverband, Fortschreibung der Alternativberechnungen der Paritätischen Forschungsstelle, vgl. https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Seiten/Presse/docs/expertise_regelsatzberechnung-2023.pdf

Quelle

Paritätischer Wohlfahrtsverband

Schreibe einen Kommentar