“Wer arbeiten kann, soll auch arbeiten“, sagte vor ein paar Tagen der Vize-Vorsitzende der Unionsfraktion (CDU / CSU) im Bundestag, Jens Spahn. Dabei bezog er sich auf die Bezieher von Bürgergeld. Wer das nicht tue, solle mit stärkeren finanziellen Folgen, sprich Sanktionen bzw. Leistungsminderungen belegt werden. Natürlich würde das nur diejenigen Bezieher von Bürgergeld betreffen, die auch arbeiten könnten, nicht solche, die krank seien, eine Behinderung hätten oder sich in einer schwierigen Lebenssituation befänden.
Einen sehr ähnlichen Satz findet man auch auf der Internetseite der AfD-Bundestagsfraktion.
In nachfolgendem Artikel zeigen wir, was es damit auf sich hat.
Doch welche Sanktionen will der Vizevorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag einführen?
Wer arbeiten kann … und Bürgergeld bezieht… was soll der tun? Leistungsminderungen und Sanktionen im Fokus der Politik.
Welche konkreten Sanktionen für Bürgergeld Bezieher eingeführt werden sollen, lies Spahn offen. Er erklärte, dass, wenn man gesund und fit sei und eine Arbeitstätigkeit ablehne, eine Belegung mit stärkeren finanziellen Konsequenzen kommen müsse.
Es gehe nicht um Menschen, die krank seien, eine Behinderung hätten oder sich in einer schwierigen Lebenssituation befänden, sondern um die jungen und leistungsfähigen Menschen. Es müsse auch bedacht werden, dass es gegenwärtig tausende von offenen Arbeitsstellen gebe.
Sanktionen bzw. Leistungsminderungen gibt es beim Bürgergeld bereits.
Die Verpflichtung, eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Arbeitsgelegenheit wahrzunehmen, gibt es im Bürgergeld Gesetz bereits. Wenn Bezieher von Bürgergeld Leistungen sich weigern, ein Angebot der Agentur für Arbeit anzunehmen oder durch unangemessenes Verhalten ihre Arbeitsstelle gefährden, drohen ihnen Leistungsminderungen. Sanktionen gibt es als Wort im Bürgergeld Gesetz nicht mehr. Dem Unionsfraktionsvize Jens Spahn (CDU) gehen diese Kürzungen allerdings nicht weit genug: Er fordert schärfere finanzielle Sanktionen für Bürgergeldbezieher, die eine Arbeitstätigkeit ablehnen. Er erklärte: „Wer arbeiten kann, sollte arbeiten.“
Quelle: Deutschlandfunk https://www.deutschlandfunk.de/spahn-cdu-fuer-schaerfere-finanzielle-sanktionen-beim-buergergeld-100.html; aufgerufen am 12.09.2023
Forderungen der AFD zum Bürgergeld
Schärfere Sanktionen im Bereich Bürgergeld fordert auch die AfD. Und sie nutzt die gleiche Formulierung wie Spahn. Sie fordert eine aktivierende Grundsicherung und auf der Seite der AfD-Fraktion im Bundestag ist der gleiche Satz zu lesen: „Wer arbeiten kann, soll auch arbeiten.“
Quelle: https://afdbundestag.de/aktivierende-grundsicherung-statt-bedingungslosem-grundeinkommen-einfuehrung-von-buergerarbeit/; aufgerufen am 12.09.2023
Die AFD lehnt das Bürgergeld aber generell ab. Die AFD Bundestagsfraktion hat die Bundesregierung in der Bt-Drucksache 20/3943 aufgefordert, das Bürgergeld wie folgt abzuändern:
1. die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II (Bürgergeld) für volljährige erwerbsfähige Leistungsbezieher nach einer Karenzzeit von sechs Monaten grundsätzlich an die Teilnahme an der „Bürgerarbeit“ mit 15 Wochenstunden geknüpft werden, soweit nicht bereits eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit mindestens 20 Wochenstunden besteht;
2. eine „Sachleistungs-Debitkarte“ für volljährige erwerbsfähige Grundsicherungsempfänger eingeführt werden, mit der als Alternative zu der Gewährung von Barmitteln die Leistungsgewährung in bestimmten Fällen – wie etwa der Verweigerung der „Bürgerarbeit“ – unbar über die Debitkarte erfolgt;
3. die Erreichbarkeit für volljährige erwerbsfähige Leistungsbezieher unmissverständlich so geregelt werden, dass die Leistungsbezieher sich grundsätzlich im zeit- und ortsnahen Bereich im Inland aufzuhalten haben, zu einer möglichen Ortabwesenheit im Ausland eine effektive Kontrolle möglich ist sowie bei festgestelltem Auslandsaufenthalt ohne vorherige Jobcenter-Zustimmung ein Leistungsausschluss für jeden einzelnen Monat mit einem zeitanteiligen Auslandsaufenthalt erfolgt.
AfD wird von vielen Arbeitslosen gewählt – kennen sie deren Programm der Partei?
Langzeitarbeitslose sollen zu Bürgerarbeit zwangsverpflichtet werden. Sie sollen Senioren helfen, die Heimat pflegen und den Wohnort verschönern. Betroffene sollen nicht verlernen, morgens früh aufstehen – das alles fordert die AfD mit “schönen” Worten.
Die AfD hat viele Unterstützung von Langzeitarbeitslosen. Es ist allerdings fraglich, ob diese das Parteiprogramm der AfD hinsichtlich der Abschaffung des Bürgergeldes kennen. Es kann kaum davon ausgegangen werden, dass sich Bürgergeld Bezieher selbst bestrafen wollen.
15 Wochenstunden Pflichtarbeit soll es geben für alle Menschen, die länger als ein halbes Jahr Bürgergeld beziehen. Danach soll es bei Arbeitsverweigerung nur noch Sachleistungen per Debitkarte geben. Arbeitslose müssen sich im Supermarkt als „Arbeitsverweigerer“ outen.
Wir fragen: Ist das menschenwürdig?
Unser Redaktionsmitglied Dirk van der Temme (Jahrgang 1973) hat in Düsseldorf Diplom-Sozialarbeit studiert und erfolgreich abgeschlossen. Schon als Schüler hat er sich sozial engagiert und die Liebe zu den Menschen beibehalten. Er hat die Entwicklung der Sozialhilfe, die Hartz Gesetze und die Einführung des Bürgergeldes mit großem Interesse verfolgt. Seine Beiträge in unserem Magazin zeigen, dass er weiß, worüber er schreibt.