Bürgergeld Total-Sanktionen für Job-Verweigerer auch von Bundesrat gebilligt

Der Bundesrat hat den Weg für das Haushaltsgesetz 2024 und damit auch für die neuen 100 Prozent Sanktionen beim Bürgergeld für Job Verweigerer freigemacht. Es kann nunmehr kurzfristig in Kraft treten.

Die 100 Prozent Sanktionen für Jobverweigerer haben nun den Bundesrat passiert.

Das im Bundestag bereits verabschiedete Gesetz zur Verschärfung der Bürgergeld Sanktionen hat am 2. Februar den Bundesrat passiert. Der Bundesrat hat seine Zustimmung nicht verweigert. Dort haben die von der CDU /CSU geführten Bundesländer der Mehrheit. Der Gesetzentwurf kann somit innerhalb der nächsten Tage umgesetzt werden.

Wir erklären in unserem Artikel die Hintergründe.

CDU / CSU lässt im Bundesrat die 100 Prozent Sanktionen für Job-Verweigerer passieren

Bürgergeld Sanktionen von 100 Prozent passieren den Bundesrat.

In Kürze werden die neuen Sanktionen beim Bürgergeld für Job-Verweigerer in Kraft treten.

Unter Verzicht auf die üblichen Beratungsfristen und nur kurz nach der Verabschiedung im Bundestag ließen die Länder im Bundesrat das Haushaltsgesetz 2024 passieren. Die Mehrheit dort haben die unionsgeführten Bundesländer. Sie hätten den Vermittlungsausschuss anrufen und die Verabschiedung des Gesetzes in die Länge ziehen können.  

Die neuen Bürgergeld Sanktionen sind Teil des Haushaltsfinanzierungsgesetzes. Teil des Gesetzes sind aber auch die Sparpläne der Bundesregierung zum  Agrardiesel. Dies war ein Ansatz für die Union: sie über hieran Kritik. Die unionsgeführten Länder möchten, dass auf die Forderungen der Landwirte eingegangen wird. Dennoch ließen sie das Haushaltsgesetz 2024 insgesamt passieren.

Haushaltsfinanzierungsgesetz mit Bürgergeld Sanktionen wird umgesetzt

Das Haushaltsfinanzierungsgesetz kann nun weiter bearbeitet werden. Eine Zustimmung des Bundesrates ist nicht erforderlich. Er musste sich lediglich beratend damit befassen. Nunmehr muss das Gesetz vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.

Das ist, so heißt es aus Regierungskreisen, wohl kurzfristig möglich.

100 Prozent Bürgergeld Sanktionen möglicherweise schon ab dem 1. März 2024

Bürgergeld Bezieher, die Job-Angebote grundlos ablehnen, können somit voraussichtlich ab März 2024, falls das Gesetz dann wirksam ist, mit 100 Prozent Sanktionen belegt werden. Sie sollten so schnell wie möglich in Kraft treten. Die Regierung hatte sich bereits Anfang Januar auf das Gesetz geeinigt.

Welche Bürgergeld Sanktionen sind bei Job-Verweigerung vorgesehen?

Mit der neuen gesetzlichen Bürgergeld Regelung soll sogenannten Totalverweigerern der Regelsatz (563 Euro pro Monat) für bis zu zwei Monate komplett gestrichen werden können. Die Wohnkosten und Heizkosten sollen allerdings weiter gezahlt werden. Obdachlosigkeit soll vermieden werden.

Quelle

Bundesrat