Bürgergeld und arbeiten: Was ist zu beachten?

Bürgergeld und arbeiten: Was ist zu beachten?
Foto des Autors

von

geprüft von

Bürgergeld ist eine staatliche Leitung, die man beanspruchen kann, wenn man keine Arbeit hat und den Lebensunterhalt für sich und seine Familie nicht mehr sicherstellen kann. Verliert man seine Arbeitsstelle, so hat man zunächst Anspruch auf Arbeitslosengeld. Ist dieses nicht hoch genug, kann man ergänzend Bürgergeld beantragen.

Aber auch Arbeit und Bürgergeld schließen sich nicht aus. Im Gegenteil: Zweck des Bürgergeld-Gesetzes ist es, betroffene Menschen wieder in Arbeit zu vermitteln.

Arbeit und Bürgergeld gleichzeitig – auch das geht

Möglich ist es auch, dass man eine Arbeit hat und das Gehalt bzw. der Lohn nicht ausreicht, um Lebensunterhalt und Miete abzusichern. Auch in diesem Fall kann man Bürgergeld beantragen. Man bezieht den Regelsatz und die Kosten der Unterkunft vom Jobcenter dann aufstockend auf das Erwerbseinkommen.

Freibetrag Bürgergeld bei Einkommen aus Arbeit

Hat man eine Arbeit und bezieht gleichzeitig Bürgergeld, so wird das Einkommen auf das Bürgergeld angerechnet. Die Anrechnung des Lohns erfolgt aber nur in begrenztem Umfang. Es gibt einen Freibetrag bzw. Freibeträge für Arbeitseinkommen. Freibetrag bedeutet, dass das Einkommen innerhalb dieser Grenze, dieser Summe nicht auf das Bürgergeld angerechnet wird. Man kann es zusätzlich zum Regelsatz des Bürgergeldes behalten.

Nachfolgende Tabelle zeigt die Freibeträge bei Arbeitseinkommen

Höhe des ArbeitseinkommensFreibetrag in ProzentSumme bei voller Ausschöpfung
zwischen 0 und 100 Euro100 Prozent100 Euro
zwischen 100 Euro und 520 Euro20 Prozent84 Euro
Zwischen 520 Euro und 1000 Euro (ab 1. Juli 2023; davor 10 Prozent)30 Prozent144 Euro
Zwischen 1000 Euro und 1200 Euro bzw. 1500 Euro, wenn Kind im Haushalt lebt10 Prozent20 Euro bzw. 50 Euro
Maximale Summe Freibetrag Lohn bzw. Gehalt348 Euro bzw. 378 Euro

Lohnt sich Arbeit oder ist Bürgergeld besser?

Die Frage, ob sich Arbeit angesichts des Bürgergeldes noch lohnt, ist schon viel in Politik und Presse diskutiert worden.

Wir können das Ergebnis vorwegnehmen: Arbeit lohnt sich immer.

Wir möchten dies anhand eines Beispiels mit einem Nettolohn von 1500 Euro (ca. 2000 brutto) aufzeigen:

Tabelle Arbeitseinkommen

 Alleinstehend ohne KinderAlleinerziehend mit 1 KindPaar ohne KinderPaar mit 2 Kindern
Nettoeinkommen1500 Euro1500 Euro3000 Euro3000 Euro
Kindergeld 250 Euro 500 Euro
     
Gesamteinkommen1500 Euro1750 Euro3000 Euro3500 Euro

Tabelle Bürgergeld

 Alleinstehend ohne KinderAlleinerziehend mit 1 Kind 6 JahrePaar ohne KinderPaar mit 2 Kindern (6 u. 7 Jahre
Regelsatz Bürgergeld502 Euro502 Euro902 Euro902 Euro
Mehrbedarf Alleinerziehend 180,72 Euro  
Regelsatz Kinder 362 Euro 724 Euro
Kosten Miete ca. Durchschnitt510 Euro670 Euro670 Euro980 Euro
Kosten Heizung, ca. Durchschnitt140 Euro180 Euro180 Euro200 Euro
Vorteil kein Rundfunkbeitrag18,36 Euro18,36 Euro18,36 Euro18,36 Euro
Summe1.170 Euro1.913,08 Euro1770,36 Euro2824,36 Euro

Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit der Berechnung!

Nur eine alleinerziehende Person mit Kind ist nach obiger Beispielrechnung mit Bürgergeld besser gestellt. Allerdings hätte diese Person einen Anspruch auf Wohngeld und Kinderzuschlag bzw., wenn dieser nicht gegeben wäre, einen Anspruch auf Bürgergeld!

Ein Wohngeldanspruch bei Erwerbseinkommen wurde in allen Fällen im obigen Beispiel nicht berücksichtigt.

Fazit: Arbeit lohnt. Und: das Bürgergeld-Gesetz hat den Zweck, Menschen zu einer dauerhaften Arbeit zu verhelfen. Sie werden, wenn möglich, mit Ausbildung, Umschulung, Fort- und Weiterbildung gefördert.