Bürgergeld ist eine staatliche Leitung, die man beanspruchen kann, wenn man keine Arbeit hat und den Lebensunterhalt für sich und seine Familie nicht mehr sicherstellen kann. Verliert man seine Arbeitsstelle, so hat man zunächst Anspruch auf Arbeitslosengeld. Ist dieses nicht hoch genug, kann man ergänzend Bürgergeld beantragen.
Aber auch Arbeit und Bürgergeld schließen sich nicht aus. Im Gegenteil: Zweck des Bürgergeld-Gesetzes ist es, betroffene Menschen wieder in Arbeit zu vermitteln.
Arbeit und Bürgergeld gleichzeitig – auch das geht
Möglich ist es auch, dass man eine Arbeit hat und das Gehalt bzw. der Lohn nicht ausreicht, um Lebensunterhalt und Miete abzusichern. Auch in diesem Fall kann man Bürgergeld beantragen. Man bezieht den Regelsatz und die Kosten der Unterkunft vom Jobcenter dann aufstockend auf das Erwerbseinkommen.
Freibetrag Bürgergeld bei Einkommen aus Arbeit
Hat man eine Arbeit und bezieht gleichzeitig Bürgergeld, so wird das Einkommen auf das Bürgergeld angerechnet. Die Anrechnung des Lohns erfolgt aber nur in begrenztem Umfang. Es gibt einen Freibetrag bzw. Freibeträge für Arbeitseinkommen. Freibetrag bedeutet, dass das Einkommen innerhalb dieser Grenze, dieser Summe nicht auf das Bürgergeld angerechnet wird. Man kann es zusätzlich zum Regelsatz des Bürgergeldes behalten.
Nachfolgende Tabelle zeigt die Freibeträge bei Arbeitseinkommen
Höhe des Arbeitseinkommens | Freibetrag in Prozent | Summe bei voller Ausschöpfung |
zwischen 0 und 100 Euro | 100 Prozent | 100 Euro |
zwischen 100 Euro und 520 Euro | 20 Prozent | 84 Euro |
Zwischen 520 Euro und 1000 Euro (ab 1. Juli 2023; davor 10 Prozent) | 30 Prozent | 144 Euro |
Zwischen 1000 Euro und 1200 Euro bzw. 1500 Euro, wenn Kind im Haushalt lebt | 10 Prozent | 20 Euro bzw. 50 Euro |
Maximale Summe Freibetrag Lohn bzw. Gehalt | 348 Euro bzw. 378 Euro |
Lohnt sich Arbeit oder ist Bürgergeld besser?
Die Frage, ob sich Arbeit angesichts des Bürgergeldes noch lohnt, ist schon viel in Politik und Presse diskutiert worden.
Wir können das Ergebnis vorwegnehmen: Arbeit lohnt sich immer.
Wir möchten dies anhand eines Beispiels mit einem Nettolohn von 1500 Euro (ca. 2000 brutto) aufzeigen:
Tabelle Arbeitseinkommen
Alleinstehend ohne Kinder | Alleinerziehend mit 1 Kind | Paar ohne Kinder | Paar mit 2 Kindern | |
Nettoeinkommen | 1500 Euro | 1500 Euro | 3000 Euro | 3000 Euro |
Kindergeld | 250 Euro | 500 Euro | ||
Gesamteinkommen | 1500 Euro | 1750 Euro | 3000 Euro | 3500 Euro |
Tabelle Bürgergeld
Alleinstehend ohne Kinder | Alleinerziehend mit 1 Kind 6 Jahre | Paar ohne Kinder | Paar mit 2 Kindern (6 u. 7 Jahre | |
Regelsatz Bürgergeld | 502 Euro | 502 Euro | 902 Euro | 902 Euro |
Mehrbedarf Alleinerziehend | 180,72 Euro | |||
Regelsatz Kinder | 362 Euro | 724 Euro | ||
Kosten Miete ca. Durchschnitt | 510 Euro | 670 Euro | 670 Euro | 980 Euro |
Kosten Heizung, ca. Durchschnitt | 140 Euro | 180 Euro | 180 Euro | 200 Euro |
Vorteil kein Rundfunkbeitrag | 18,36 Euro | 18,36 Euro | 18,36 Euro | 18,36 Euro |
Summe | 1.170 Euro | 1.913,08 Euro | 1770,36 Euro | 2824,36 Euro |
Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit der Berechnung!
Nur eine alleinerziehende Person mit Kind ist nach obiger Beispielrechnung mit Bürgergeld besser gestellt. Allerdings hätte diese Person einen Anspruch auf Wohngeld und Kinderzuschlag bzw., wenn dieser nicht gegeben wäre, einen Anspruch auf Bürgergeld!
Ein Wohngeldanspruch bei Erwerbseinkommen wurde in allen Fällen im obigen Beispiel nicht berücksichtigt.
Fazit: Arbeit lohnt. Und: das Bürgergeld-Gesetz hat den Zweck, Menschen zu einer dauerhaften Arbeit zu verhelfen. Sie werden, wenn möglich, mit Ausbildung, Umschulung, Fort- und Weiterbildung gefördert.