Ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) kann bestehen, wenn man aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann. Arbeitnehmer, die diese Rente beantragen, müssen aber die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren der Deutschen Rentenversicherung erfüllen.
Doch oft ist diese Rente aufgrund Erwerbsminderung nicht hoch genug, um den Lebensunterhalt allein daraus sicherzustellen. Dann kann der Antrag auf Bürgergeld eine Option sein. Oder auf Grundsicherung.
In unserem Artikel erklären wir, unter welchen Voraussetzungen Bürgergeld neben der Erwerbsminderungsrente bezogen werden kann. Und wann der Antrag auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung die bessere Option ist.
Erwerbsminderungsrente – was ist das?
Reicht die Erwerbsminderungsrente nicht aus, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, muss ergänzend Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragt werden.
Wir erklären, welche Leistung die richtige ist.
Kann man aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten, hat man einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Die Erwerbsminderungsrente ist jedoch an gewisse Voraussetzungen geknüpft. Grundvoraussetzung ist die Erwerbsminderung aus gesundheitlichen Gründen. Das bedeutet, man ist aus gesundheitlichen Gründen daran gehindert zu arbeiten. Dabei muss unterschieden werden: Kann man aus gesundheitlichen Gründen nicht einmal drei Stunden am Tag arbeiten, liegt eine volle Erwerbsminderung vor. Kann man hingegen noch mindestens drei Stunden, aber nicht länger als sechs Stunden am Tag arbeiten,liegt nur eine teilweise Erwerbsminderung vor.
Sowohl bei einer vollen als auch bei einer teilweisen Erwerbsminderung kann ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente bestehen. Sind die sonstigen Voraussetzungen erfüllt, wird – je nach Einschränkung – eine volle oder eine Teil-Erwerbsminderungsrente gezahlt.
Voraussetzungen der Erwerbsminderungsrente
Grundvoraussetzung für den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente ist dass man wenigstens fünf Jahre lang gesetzlich rentenversichert war. Zudem muss man in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung wenigstens drei Jahre lang Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben.
Weitere Voraussetzung für die Erwerbsminderungsrente ist dann die gesundheitliche. Um eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten, muss man aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können. Erwerbsminderung bedeutet nicht, dass man lediglich den zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann Kann man den Beruf nicht mehr ausüben, ist man aber u einer anderen Arbeit geistig und körperlich noch in der Lage sind, liegt lediglich Berufsunfähigkeit vor, keine Erwerbsunfähigkeit. Ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente wäre nicht gegeben, lediglich ein Anspruch auf eine (private) Berufsunfähigkeitsrente.
Der Antrag auf auf Erwerbsminderungsrente muss bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden. Der Rentenversicherungsträger überprüft die Rentenzeiten und die Wartezeiten. Außerdem wird geprüft, ob die Möglichkeit einer medizinischen oder beruflichen Rehabilitation besteht, die Erwerbsfähigkeit durch die Reha also wiederhergestellt werden kann. Ist eine Reha nicht erfolgsversprechend, so prüft der Rentenversicherungsträger, wie lange man noch arbeiten kann.
Bearbeitungsdauer des Antrags auf Erwerbsminderunsrente
Die Bearbeitung des Rentenantrags kann mehrere Wochen, ja sogar Monate in Anspruch nehmen. Während dieser Zeit leistet die Deutsche Rentenversicherung noch keine Rentenzahlungen. Da aber auch kein Arbeitslohn gezahlt wird, muss der Lebensunterhalt auf andere Weise sichergestellt werden. Möglich ist, dass ein Anspruch auf Krankengeld besteht. Eine weitere Möglichkeit ist, Bürgergeld zu beantragen oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Es empfiehlt sich, beide Anträge zu stellen. Bürgergeld wird allerdings nur bei teilweiser Erwerbsminderung gezahlt.
Wie lange wird Erwerbsminderungsrente gezahlt?
Die Erwerbsminderungsrente wird in der Regel erst ab dem siebten Monat nach Eintritt der Erwerbsminderung gezahlt. Es gibt allerdings Ausnahmen; dann wird die Erwerbsminderungsrente schon eher gezahlt.
Es ist also wichtig, zugleich mit dem Antrag auf Erwerbsminderungsrente (oder schon vorher) Krankengeld, Arbeitslosengeld, Bürgergeld oder Grundsicherung zu beantragen.
Die Zahlung der Erwerbsminderungsrente ist befristet. Sie wird zunächst maximal für drei Jahre bewilligt. Dauert die Erwerbsminderung nach Ablauf der Befristung an, ist man also immer noch nicht in der Lage, mindestens drei Stunden am Tag zu arbeiten,, muss man einen neuen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Es gilt das gleiche, wie zum Erstantrag.
Unbefristete Zahlung der Erwerbsminderungsrente
Die Erwerbsminderungsrente wird unbefristet gezahlt ,wenn keine Aussicht auf gesundheitliche Besserung und auf Wiedererlangung der (vollen) Erwerbsfähigkeit besteht. Es ist selten, dass die Erwerbsminderungsrente beim Erstantrag bereits unbefristet bewilligt wird. Die unbefristete Bewilligung erfolgt meistens erst beim Folgeantrag.
In dem Fall, dass man während der Zahlung der Erwerbsminderungsrente die Regelaltersgrenze erreicht, wird die Zahlung der Erwerbsminderungsrente ebenfalls beendet. Man muss dann einen Antrag auf die gesetzliche Altersrente stellen.
Erwerbsminderungsrente reicht nicht: Bürgergeld oder Grundsicherung beantragen
Reicht die volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente nicht zum Leben aus, kann also der Lebensunterhalt damit nicht sichergestellt werden, so müssen staatliche Sozialleistungen beantragt werden. Möglich ist zum einen das Bürgergeld, zum anderen die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Bürgergeld beantragen
Das Bürgergeld hat allerdings die Voraussetzung, dass der Antragsteller erwerbsfähig sein muss. Das bedeutet, er muss mindestens 3 Stunden am Tag arbeiten können. Diese Voraussetzungen sind bei der Zahlung einer Erwerbsminderungsrente nur erfüllt, wenn eine teilweise Erwerbsminderungsrente bewilligt worden ist. Man kann dann einen Antrag auf Bürgergeld beim Jobcenter stellen.
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen
Ist eine volle Erwerbsminderungsrente bewilligt worden, so kann man daneben kein Bürgergeld beziehen, da keine Erwerbsfähigkeit gegeben ist. Dann steht aber die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zur Verfügung. Man kann einen entsprechenden Antrag beim Sozialamt stellen.
Sabine Martholt hat Recht und Journalismus studiert und fundierte Kenntnisse im Bereich des Sozialrechts und des Rentenrechts. Beide Rechtsgebiete sind gleichzeitig ihr Hobby, wie sie gern verrät. Bereits vor ihrem ersten Volontariat bei einer Zeitung hat sie sich dem Schreiben gewidmet. Die Entwicklung des Sozialrechts in Deutschland hat sie mit großer Aufmerksamkeit, manchmal aber auch mit Kopfschütteln verfolgt – wie sie selbst sagt. Sie schreibt seit vielen Jahren für unser Online-Magazin. Gute Recherche und die eigene Meinung – beides ist ihr wichtig.