Wer erwerbsfähig und dessen Einkommen zum Leben nicht reicht, erhält Bürgergeld. Vermögen bis 15.000 Euro darf er dauerhaft behalten und muss es nicht für den Lebensunterhalt einsetzen. Hat man das Rentenalter erreicht und wechselt vom Bürgergeld zur Grundsicherung im Alter, so sieht es mit dem Vermögensfreibetrag schlechter aus: nur noch 10.000 Euro dürfen auf dem Sparbuch stehen, ohne dass der Grundsicherungsanspruch reduziert wird. Ist das gerecht?
Schonvermögen Bürgergeld
Jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft, also der Familie, darf 15.000 Euro Schonvermögen haben, dass das Jobcenter nicht antasten darf. Im ersten Jahr des Bezugs von Bürgergeld sind es sogar 45.000 Euro für den Haushaltsvorstand bzw. irgendein anderes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft. Für die übrigen Familienmitglieder sind es jeweils 15000.
Schonvermögen in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Anders liegt es hinsichtlich des Schonvermögens und des Vermögensfreibetrags bei der Grundsicherung im Alter. Hier beträgt der Vermögensfreibetrag pro Person lediglich 10.000 Euro.
Anspruch auf Grundsicherung im Alter hat, wer die Regelaltersgrenze, also das Renteneintrittsalter erreicht hat und seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten kann. Das trifft insbesondere auf viele Rentner mit geringer Rente zu. Sie erhalten dann ergänzend bzw. aufstockend auf ihre Rente die Grundsicherung im Alter. Geregelt ist die Grundsicherung im Alter im SGB XII.
AFD fordert Anpassung – aber mit Einschränkungen für Ausländer
Die AFD nunmehr die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf hinsichtlich der Angleichung der Schonvermögen vorzulegen. Auch der Vermögensfreibetrag im Rahmen der Grundsicherung im Alter solle auf 15.000 Euro angehoben werden.
Dies solle aber nicht für Ausländer gelten, also für Personen, die keine deutsche Staatsangehörigkeit haben und sich noch nicht 10 Jahre im Ausland aufhalten. Für diese Personen soll das Schonvermögen auf 5000 Euro reduziert werden.
Grund für die unterschiedliche Höhe des Schonvermögens beim Bürgergeld und der Grundsicherung im Alter nicht nachvollziehbar
Der Grund für die unterschiedlichen Höhen des Schonvermögens (Bürgergeld 15.000 Euro, Grundsicherung im Alter 10.000 Euro) hat ihren Grund in der unterschiedlichen Lebenssituation, in denen sich erwerbsfähige und nichterwerbsfähige hilfebedürftige Menschen befinden. Wer einer Erwerbsfähigkeit nachgeht, hat rasch unvorhergesehene Mehraufwendungen, die aus dem evt. bestehenden Vermögen ausgeglichen werden können.
Diese Begründung ist unserer Auffassung nach nicht nachvollziehbar. Auch Rentner sind mit unvorhergesehenen Mehrausgaben konfrontiert. Eine einheitliches Schonvermögen in Höhe von 15.000 Euro ist deshalb notwendig. Die Forderung nach Benachteiligung von ausländischen Mitbürgern ist fremdenfeindlich und zeigt, in welchem politischen Spektrum die AFG angesiedelt ist.