Kinderzuschlag statt Bürgergeld: So sichern Sie sich zusätzliche finanzielle Unterstützung

Viele Familien in Deutschland haben Anspruch auf den Kinderzuschlag, wissen es aber nicht. Der Kinderzuschlag ist eine finanzielle Leistung, die Eltern mit kleinem Einkommen erhalten, um den Lebensunterhalt ihrer Kinder ohne Bürgergeld zu sichern. Er kann bis zu 292 Euro pro Monat betragen.

Mit Kinderzuschlag Bürgergeld vermeiden

Wer Bürgergeld bezieht, hat daneben keinen Anspruch auf Kinderzuschlag. Umgekehrt aber gilt: durch den Kinderzuschlag kann man den Bürgergeld-Bezug und den Gang zum Jobcenter vermeiden.

Der Kinderzuschlag, umgangssprachlich auch Kindergeldzuschlag genannt, ist im Jahr 2024 erhöht worden. Eltern, deren Einkommen für den eigenen Unterhalt ausreicht, die aber für ihre Kinder einen Anspruch auf Bürgergeld hätte, können mit dem Kinderzuschlag und ggf. mit Wohngeld die Zahlung von Bürgergeld vermeiden und mehr Geld durch den Zuschlag zum Kindergeld erhalten.

Welche Voraussetzungen genau zu erfüllen sind und wie das mit dem Antrag auf Kinderzuschlag funktioniert, erklären wir in unserem Beitrag.

Kinderzuschlag: Antrag, Dauer

Das Bürgergeld kann mit dem Kinderzuschlag, dem Kindergeld und dem Wohngeld vermieden werden.

Der Kinderzuschlag ist eingeführt worden, um Eltern den Weg zum Bürgergeld Jobcenter zu ersparen.

Familien mit einem begrenzten Einkommen können Anspruch auf den Kinderzuschlag haben, eine zusätzliche finanzielle Unterstützung zum Kindergeld.

Ab Januar 2024 beträgt der Kinderzuschlag monatlich bis zu 292 Euro pro Kind , inklusive des vor 2 Jahren eingeführten Sofortzuschlags für Kinder

Bestehende Zahlungsansprüche auf Kinderzuschlag werden dementsprechend automatisch angepasst.

Der Antrag muss bei der Familienkasse eingereicht werden und normalerweise wird der Kinderzuschlag für einen Zeitraum von 6 Monaten gewährt. Vor Ablauf des Bewilligungszeitraums muss ein neuer Antrag gestellt werden. Eine Rückwirkung des Antrags besteht nur für maximal einen Monat innerhalb des Monats. Das bedeutet: wird der Anrag beispielsweise am 27. März gestellt, so wirkt er nur auf den 1. März zurück.


Voraussetzungen für den Kinderzuschlag

Es gibt einen Anspruch auf Kinderzuschlag, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Ob Sie einen Kinderzuschlag erhalten, hängt von Ihrem Einkommen, dem Vermögen Ihres Partners/Ihrer Partnerin und dem Ihres Kindes ab.

Falls Sie Kinderzuschlag erhalten, müssen Sie Änderungen der Familie der Familienkasse melden.

Dazu müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Ihr Kind lebt in Ihrem Haushalt, ist unter 25 Jahre alt und nicht verheiratet/nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft,
  • Sie erhalten Kindergeld (oder eine vergleichbare Leistung) für Ihr Kind und
  • die Familie hat ein Mindesteinkommen von 900 Euro (für Paare) oder 600 Euro (für Alleinerziehende) und
  • Sie hätten genug Geld für den Unterhalt Ihrer Familie, selbst wenn Sie zusätzlich zu Ihrem Einkommen Kinderzuschlag und eventuell Wohngeld beziehen würden.

Höhe des Kinderzuschlags

Der Kinderzuschlag wird individuell pro Kind berechnet und bis zu 292 Euro pro Kind und Monat ausgezahlt. Es wird ein Gesamtbetrag für mehrere Kinder ausgegeben und an die Person überwiesen, die das Kindergeld bezieht.

Das Kindergeld und der Kinderzuschlag werden an demselben Tag bezahlt. Die Auszahlungstermine sind gestaffelt. Nicht alle Kindergeldbezieher erhalten das Kindergeld und den Kinderzuschlag am gleichen Tag.

Einen Überblick über die Auszahlungstermine des Kinderzuschlags 2024 gibt es hier: Kinderzuschlag Auszahlung und Termine 2024


Kinderzuschlag beantragen – unterschiedliche Möglichkeiten

Rückwirkend werden keine Kinderzuschläge bewilligt und überwiesen. Um einen Kinderzuschlag zu beantragen, muss man sich an die zuständige Familienkasse wenden; man kann den Antrag auch online stellen und erhält dann einen Bescheid, ob der Antrag bewilligt oder abgelehnt wurde.

Die Arbeitsagentur bietet an, Fragen rund um den Antrag und den Bescheid per Videochat persönlich zu beantworten. Erfahren Sie mehr über unsere Video-Beratung zum Kinderzuschlag auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit. Außerdem können Sie Ihre Unterlagen per Post oder persönlich an die zuständige Familienkasse senden. Laden Sie sich einfach die benötigten Antragsformulare zum Kinderzuschlag im pdf-Format herunter: Download Antrag Kinderzuschlag.

Weiter Leistungen zusätzlich zum Kinderzuschlag

Leben Ihre Kinder in einer Familie, die Kinderzuschlag erhält, haben sie Anspruch auf noch mehr Unterstützung. Zum Beispiel können Sie sich von den Kosten für einen Kita-Platz befreien lassen. Auch das sogenannte Bildungspaket kann beantragt werden, welches Ihnen Zuschüsse für Schulbedarf oder Mittagsverpflegung in Kita und Schule bietet. Informationen hierzu finden Sie hier: Leistungen für Bildung und Teilhabe

Auch Wohngeld kann neben dem Kinderzuschlag bezogen werden.


Kinderzuschlag wird 2025 abgeschafft

Der Kinderzuschlag (ebenso wie das Kindergeld) wird 2025 mit Einführung der Kindergrundsicherung abgeschafft. An seine Stelle tritt der Kinderzusatzbetrag der Kindergrundsicherung. Im Ergebnis wird es mehr Geld für Kinder geben!

Zusammenfasszung zu Kinderzuschlag statt Bürgergeld für Kinder

Zum Schluss das Wichtigste zum Kinderzuschlag in wenigen Worten zusammengefasst:

  • Der Kinderzuschlag soll Eltern helfen, den Gang zum Jobcenter zu vermeiden. Kindergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld können Eltern anstelle von Bürgergeld beantragen.
  • 2025 wird der Kinderzuschlag in der Kindergrundsicherung aufgehen.