Bürgergeld: Was tun bei Bußgeld oder Geldstrafe? In voller Höhe zahlen?

Bürgergeld: Was tun bei Bußgeld oder Geldstrafe? In voller Höhe zahlen?
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Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Das ist eine der wichtigsten Regeln des Rechtsstaates. Klar ist, dass auch Bezieher von Bürgergeld, also Menschen, die staatliche Leistungen zur Sicherung ihres Existenzminimums erhalten, mit einer Geldstrafe oder Geldbuße belegt werden, wenn sie gegen ein entsprechendes Gesetz verstoßen.

Das Problem: Bürgergeld-Beziehende leben oft am Existenzminimum. Dürfen sie denn mit dem Entzug von Geld bestraft werden? Wenn ja – wird die Strafe bei ihnen anders berechnet?

In unserem Artikel zum Bürgergeld und Geldstrafe oder Geldbuße können Sie die Antwort nachlesen.

Bürgergeld in finanzieller Not, wenn Geldbuße oder Geldstrafe verhängt werden

Das Bürgergeld dient der Sicherung des Existenzminimums. Steht nun eine Geldstrafe oder eine Geldbuße an und muss das Geld aus dem Bürgergeld Regelsatz beglichen werden, so ist sofort eine finanzielle Notsituation vorhanden, wenn keine Rücklagen, also kein Schonvermögen vorhanden sind bzw. ist.

Der Grund: Die Zahlungen nach dem Bürgergeld Gesetz durch das Jobcenter, also der Regelsatz, orientieren sich an dem, was so gerade eben benötigt wird, um den Lebensunterhalt zu sichern, sprich die täglichen Einkäufe und Besorgungen zu erledigen.

Das Bezieher von Bürgergeld trotz ihres Minimalbudgets nicht von einer Geldbuße oder Geldstrafe ausgenommen werden können, liegt auf der Hand. Der Staat kann keinen Freifahrtschein für Fehlverhalten ausstellen. Deshalb müssen die Gerichte oder öffentlichen Stellen eine Geldstrafe oder Geldbuße verhängen, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Allerdings  Es gibt für die Gerichte und Behörden jedoch Möglichkeiten, die finanzielle Situation der Bürgergeld Bezieher angemessen zu berücksichtigen.

Geldstrafe bei Bezug von Bürgergeld

Eine Geldstrafe setzt sich zusammen aus der Anzahl von Tagessätzen und der Höhe eines Tagessatzes. Beispiel: Der Angeklagte wird zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu je 20 Euro, also insgesamt zu einer Geldstrafe von 200 Euro verurteilt.

Die Anzahl der Tagessätze berücksichtigt ausschließlich die Schwere des Vergehens, die Höhe eines Tagessatzes berücksichtigt hingegen die finanzielle Situation des Täters. Sie richtet sich also nach dem Einkommen des Täters. Das ist in § 40 Abs. 2 StGB geregelt: Das monatliche Nettoeinkommen des Täters wird zur Ermittlung der Höhe des Tagessatzes durch 30 geteilt wird. So wird die finanzielle Leistungsfähigkeit des Täters berücksichtigt.  

Viele Gerichte gewähren Beziehern von Bürgergeld weitere Abschläge vom täglichen Nettoeinkommen. Der Tagessatz kann bis zu 1 Euro reduziert werden. Die Gerichte habe hier Beurteilungsspielraum. Liegt beispielsweise eine festgestellte unzumutbare Härte vor, so kann der Tagessatz beispielsweise auch lediglich 10 Euro betragen.

Geldstrafe für Bürgergeld Bezieher: Ratenzahlung oder Stundung  beantragen

Kann die Geldstrafe vom Bürgergeld Bezieher nicht auf einmal bezahlt werden, so kann eine Stundung bzw. eine Ratenzahlung beantragt werden. Es muss nachgewiesen werden, dass die sofortige Zahlung der gesamten festgesetzten Geldstrafe unter Berücksichtigung der persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters für diesen nicht zumutbar ist. Das Gericht wird dann der Stundung zustimmen.

Eine Stundung kann auch noch nach Rechtskraft des Urteils bei der Staatsanwaltschaft beantragt werden, die für die Vollstreckung der Geldstrafe zuständig ist.

Zahlt der Verurteilte ohne Stundungszusage oder Zusage einer Ratenzahlung nicht, droht eine Ersatzfreiheitsstrafe.

Geldbuße bei Bezug von Bürgergeld

Die Situation bei der Verhängung eines Bußgeldes gegen einen Bürgergeld Bezieher unterscheidet sich von der bei der Verhängung einer gerichtlichen Geldstrafe. Die finanzielle Situation wird bei der Höhe des Bußgeldes, das wegen einer Ordnungswidrigkeit verhängt wird, in aller Regel nicht berücksichtigt. Die Höhe des Bußgeldes – etwa beim Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit – richtet sich allein nach der Ordnungswidrigkeit.

Die finanzielle Situation des Täters wird gem. § 17 Abs. 3 OWiG (Gesetz über Ordnungswidrigkeiten) bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten in der Regel nicht berücksichtigt. Geringfügig ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Man wird Geldbußen bis zu ca. 300 Euro hierunter fassen müssen.

Bußgeld für Bürgergeld Bezieher: Ratenzahlung oder Stundung beantragen

Bürgergeld Bezieher, die ein Bußgeld bezahlen müssen, können bei der zuständigen Behörde eine Stundung oder eine Ratenzahlung beantragen. Geregelt ist das in § 18 OWiG. Dort wird von Zahlungserleichterungen gesprochen. Ein Nachweis der finanziellen Verhältnisse ist notwendig und muss dem Antrag beigefügt werden.

Zusammenfassung zu Bürgergeld und Geldstrafe oder Geldbuße

Das Wichtigste zum Thema am Schluss zusammengefasst:

  • Bezieher von Bürgergeld müssen wie jeder andere auch eine Geldstrafe oder Geldbuße zahlen, wenn sie den entsprechenden Tatbestand verwirklicht haben.
  • Bei einer Geldstrafe wird hinsichtlich der Höhe die finanzielle Situation, also die Tatsache, dass Bürgergeld bezogen wird, berücksichtigt.
  • Bei einer Geldbuße, sofern sie geringfügig ist, wird die Einkommenssituation des Betroffenen nicht berücksichtigt.
  • Sowohl bei einer Geldstrafe als auch bei einem Bußgeld kann eine Ratenzahlung beantrag werden.