Bürgergeld: Was, wenn Jobcenter auf falsches Konto zahlt?

Bürgergeld: Was, wenn Jobcenter auf falsches Konto zahlt?
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Die Bürgergeld Auszahlung erfolgt monatlich im Voraus und auf das vom Antragsteller angegebene Girokonto. Die Bürgergeld Auszahlungstermine sind somit gesetzlich festgelegt. Nicht gesetzlich festgelegt ist, wie das Bürgergeld ausgezahlt wird. Regelmäßig erfolgt die Auszahlung jedoch auf das vom Bürgergeld Antragsteller angegebene Girokonto. Doch auch anderen Auszahlungsformen sind möglich.

Was jedoch, wenn der Bürgergeld Antragsteller keinen Zugriff auf das Konto hat, auf das das Jobcenter das Bürgergeld überwiesen hat. Mit diesem Fall hatte sich das Sozialgericht Kiel auseinanderzusetzen.

Sozialgericht: Jobcenter muss nicht nachzahlen, wenn Leistungsberechtigter keinen Zugriff auf Konto hat

Das Sozialgericht Kiel musste sich mit dem Fall einer minderjährigen Antragstellerin beschäftigen, die im Haushalt ihres Stiefvaters lebt und kein eigenes Girokonto hat. Das Jobcenter hatte ihr Bürgergeld auf das Konto ihres Stiefvaters überwiesen, auf das sie keinen Zugriff hat.

Das Urteil des Sozialgerichts unter dem Az S 31 AS 10161/21: Die Bürgergeld Zahlung des Jobcenters ist auch dann wirksam, wenn der Leistungsberechtigte keinen Zugriff auf die ihm zustehenden Bürgergeld-Leistungen hat.

Kein Kontozugriff des Bürgergeld Beziehers

Der dem Urteil des Sozialgerichts zugrunde liegende Sachverhalt stellt sich wie folgt dar:

Die Klägerin zog nach Kiel, weil sie dort eine Ausbildung beginnen wollte. Schon zuvor hatte sie Bürgergeld bezogen, auch im Monat des Umzugs, allerdings von dem bisher zuständigen Jobcenter. Diese war auf das Girokonto ihres Stiefvaters gezahlt worden. Im Monat des Umzugs war ihr Stiefvater verstorben. Die Klägerin beantragte gegen Ende des Monats, in dem sie umzog, beim Jobcenter in Kiel Bürgergeld Leistungen (seinerzeit Arbeitslosengeld II). Dieser Antrag wurde bewilligt, allerdings rechnete das Jobcenter in Kiel die bereits ausgezahlten Bürgergeld Leistungen durch das bisher zuständige Jobcenter an – obwohl die Antragstellerin keinen Zugriff mehr auf die gezahlten Regelleistungen hatte, da sie auf das Girokonto ihres verstorbenen Stiefvaters keinen Zugriff hatte..

Die Klägerin beantragte die Auszahlung des vollen Regelbedarfs ohne Anrechnung der vom bisher zuständigen Jobcenters auf das Konto des Stiefvaters überwiesenen Regelleistungen.

Sie vertrat die Rechtsansicht, dass die Bürgergeld Zahlungen des Jobcenters auf ein Konto hätten ausgezahlt werden müssen, auf das sie tatsächlich Zugriff habe.

Leistungsberechtigte sind eigenverantwortlich für Auszahlung

Das Sozialgericht Kiel vertrag in seinem Urteil eine andere Rechtsposition. Es hab die Eigenverantwortung des Bürgergeld Antragstellers hervor und urteilte, dass es in der Eigenverantwortung des Antragstellers liege, dafür zu sorgen, dass die Leistungen des Jobcenters so ausgezahlt werden, dass er oder sie auch tatsächlich darüber verfügen könnten.

Wenn das Jobcenter das Bürgergeld auf das Konto überweist, dass der Bürgergeld Antragsteller angegeben hat, dann hat es alles getan, was es zu tun verpflichtet war.

Es liegt im Verantwortungsbereich des Antragstellers, dass er oder sie Zugriff auf das Girokonto hat, das er oder sie dem Jobcenter als Empfängerkonto angegeben hat. Stellt er den Zugriff auf das Girokonto nicht sicher, so ist das Jobcenter seiner Leistungsverpflichtung dennoch nachgekommen.

Wichtig: Anders stellt sich die Rechtslage dar, wenn das Jobcenter auf ein falsches Girokonto überweist, also etwa aufgrund eines Zahlendrehers. „Falsch“ in diesem Sinn ist ein Girokonto aber nur, wenn der Fehler bei Jobcenter liegt. Nur dann muss das Jobcenter erneut überweisen, auf das Konto, dass der Bürgergeld Bezieher in seinem Antrag angegeben hat. Im vorliegenden Fall wurde nicht auf ein falsches Konto überwiesen, sondern auf das Konto, das im Bürgergeld Antrag angegeben wurde!

Bürgergeld Auszahlung muss nicht auf ein Girokonto erfolgen

Hat der Bürgergeld Bezieher kein eigenes Girokonto, so ist das Jobcenter verpflichtet, andere Möglichkeiten für die Bürgergeld Auszahlung bereitzustellen. So ist etwa die Überweisung auf ein Girokonto denkbar, das einer anderen Person gehört. Auch die Auszahlung per Scheck ist möglich. Die dadurch zusätzlich entstehenden Kosten muss allerdings der Bürgergeld Bezieher tragen.