Jeder, der Bürgergeld bezieht, fragt neben der Höhe des Regelsatzes danach, wie hoch die Kosten für die eigene Wohnung sein dürfen. Hintergrund: das Jobcenter zahlt die Miete nur in angemessener Höhe. Aufatmen kann jedoch der, der erstmalige Bürgergeld bezieht. Für ihn oder sie gilt eine Karenzzeit von einem Jahr.
Karenzzeit bei der Wohnungsmiete
All denjenigen, die erstmals Bürgergeld erhalten, können im ersten Jahr des Leistungsbezugs aufatmen. Das Jobcenter übernimmt die Miete in der tatsächlichen Höhe. Ob sie angemessen ist, wird nicht geprüft. Diese Regelung gilt für die Kaltmiete und die kalten Nebenkosten. Nicht von der Karenzzeit erfasst werden die Heizkosten. Die Kosten für die Heizung müssen schon von Anfang an angemessen sein. Sonst werden sie nicht vom Jobcenter übernommen.
Die Karenzzeit beginnt von neuem, wenn seit dem letzten Bezug von Bürgergeld oder einer anderen Sozialleistung wenigstens 3 Jahre vergangen sind.
Bürgergeld: Wie groß darf die Wohnung eines Bürgergeld Beziehers sein?
Das Jobcenter, also die die Leistung bewilligende Behörde prüft, ob die die Größe einer Wohnung angemessen ist. Es gilt folgende Richtlinie: 45 bis 50 Quadratmeter stehen einem Ein-Personen-Haushalt zur Verfügung. Leben mehr Personen im Haushalt, so werden pro Person 15 Quadratmet addiert. Zwei Personen steht also eine Wohnung von ca 60 Quadratmetern zu. Einer Familie mit Kind stehen 75 Quadratmeter zu. Das Kind muss allerdings dem Babyalter entwachsen sein.
Doch die Wohnungsgröße ist nicht der entscheidende Faktor. Kostet eine 100 Quadratmeter große Wohnung genauso viel an Miete, wie eine 45 Quadratmeter Wohnung, so kann das Jobcenter keine Einwände erheben, wenn diese von einer Einzelperson angemietet bzw. bewohnt wird.. Vorausgesetzt, auch die Heizkosten entsprechen denen, die für eine 45 Quadratmeter Wohnung aufgewendet werden müssen.
Bürgergeld: Wann ist die Wohnung unangemessen teuer?
Die Miethöhe entscheidet darüber, ob die Kosten einer Wohnung angemessen oder unangemessen sind. Der vergleichende Blick des Jobcenters richtet sich auf den örtlichen Mietspiegel.
Und Örtlichkeit ist auch das entscheidende Stichwort. Es kommt für die Angemessenheit immer auf den Ort an, in dem man lebt. Beispiel: In München gelten 688 Euro als angemessen für eine Single-Wohnung, in Dortmund dagegen nur 510 Euro, in einer Kleinstadt im Münsterland sind hingegen nur 450 Euro Kaltmiete plus kalte Nebenkosten angemessen. Das jeweilige Mietniveau ist also entscheidend.
Kostensenkungsverfahren nach 6 Monaten
Wohnt man in einer unangemessen teuren Wohnung, so wird man vom Jobcenter aufgefordert innerhalb von 6 Monaten die Mietkosten zu senken. Wie, das bleibt dem Bürgergeld Bezieher selbst überlassen. Folgende Möglichkeiten bestehen: Verhandlungen mit dem Vermieter, Aufnahme eines Untermieters, Umzug in eine andere, günstigere Wohnung.
Zwang zum Umzug durch das Jobcenter?
Fordert das Jobcenter zur Senkung der Mietkosten auf, bedeutet das nicht, das man gezwungen wird umzuziehen. Das Jobcenter weist lediglich darauf hin, dass es die Kosten der Miete in der aktuellen Höhe nicht mehr übernehmen wird. De facto kann das bedeuten, dass man umziehen muss. Theoretisch kann man den Teil der Miete, der unangemessen hoch ist, jedoch auch aus dem Regelsatz zahlen.
Was passiert, wenn ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft verstorben ist?
Waren die Kosten der Unterkunft bis zum Todesfall angemessen, sind sie das nach dem Versterben eines Haushaltsmitglied jedoch nicht mehr, wird zunächst für die Dauer von einem Jahr kein Kostensenkungsverfahren vom Jobcenter eingeleitet. Eine Kostensenkung innerhalb von 12 Monaten wird vom Gesetz als unzumutbar angesehen
Bürgergeld: Werden Mietschulden vom Jobcenter übernommen?
Bestehen Mietschulden, so übernimmt das Jobcenter sie in der Regel nicht. Als Zuschuss in keinem Fall. Möglich ist, ein Darlehen auf Übernahme der Mietschulden zu stellen. Der Darlehensantrag muss gut begründet werden. Das Jobcenter hat Ermessen. Ein Darlehen wird nur bewilligt, wenn Obdachlosigkeit eintreten könnte. Sind Kinder in der Bedarfsgemeinschaft, so wird das Jobcenter das Darlehen bewilligen.
Zur Übernahme von Mietschulden lesen Sie den ausführlichen Artikel: Übernahme von Mietschulden durch das Jobcenter