Das Bürgergeld ist eine staatliche Sozialleistung, die sowohl Erwachsenen als auch Kindern und Jugendlichen gewährt wird. Genau genommen erhalten über 1,8 Millionen Kinder und Jugendliche das Bürgergeld – was etwa einem Drittel aller Bürgergeldempfänger in Deutschland entspricht. Daher spielt das Bürgergeld eine bedeutende Rolle für die zukünftige Generation unserer Gesellschaft sowie im Kampf gegen Kinderarmut in Deutschland.
Im folgenden Beitrag werden wir erläutern, welche Leistungen des Bürgergeldes ab 2024 speziell für Kinder zur Verfügung stehen.
Höhe des Bürgergeld Regelsatzes für Kinder 2024
Eltern, die auf staatliche Hilfe angewiesen sind, erhalten Bürgergeld für ihre Kinder. Wie hoch das Kinder-Bürgergeld 2024 ist, lesen Sie in unserem Beitrag.
Die Höhe der Bürgergeld Leistungen für Kinder, also der Bürgergeld Regelsatz für Kinder richtet sich nach dem Alter des Kindes. Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres erhalten 357 Euro pro Monat. Kinder von sechs bis einschließlich 13 Jahren erhalten 390 Euro pro Monat. Kinder bzw. Jugendliche in einem Alter von 14 Jahren bis 17 Jahren erhalten 420 Euro pro Monat.
Im Vergleich zum Vorjahr sind die Regelbedarfe für Kinder im Jahr 2024 um ca 12 Prozent angehoben worden. Das ist insbesondere der hohen Inflation geschuldet gewesen. Die Bürgergeld Erhöhung ist gesetzlich vorgeschrieben und die Berechnungsmodalitäten sind gesetzlich fixiert.
Zur Tabelle Bürgergeld 2024 für Kinder: Tabelle Kinder Bürgergeld Regelsatz 2024
Voraussetzungen Bürgergeld für Kinder
Um die Bürgergeld Leistungen für Kinder zu erhalten, müssen die Eltern folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen erwerbsfähig sein, also arbeitsfähig sein.
- Sie dürfen vom Bürgergeld Gesetz festgelegte Einkommensfreibeträge nicht überschreiten.
- Sie dürfen vom Bürgergeld Gesetz festgelegte Vermögensfreigrenzen nicht überschreiten.
Mit anderen Worten: Eltern erhalten Bürgergeld für sich und ihre Kinder, wenn sie nicht über ausreichendes Einkommen und Vermögen verfügen, um den Lebensunterhalt der Familie sicherzustellen.
Mehrbedarf für Kinder
In besonderen Fällen kann es zu einem Mehrbedarf an Leistungen für Kinder kommen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Kind eine Behinderung hat oder wenn Eltern oder ein Elternteil eine besondere Belastung tragen, etwa alleinerziehend sind oder schwanger sind.
Einen Überblick über die Mehrbedarfe die insbesondere auch für Kinder zum Tragen kommen, finden Sie hier: Bürgergeld Mehrbedarfe auch für Kinder
Leistungen der Bildung und Teilhabe
Neben dem Bürgergeld Regelsatz erhalten Eltern für ihre Kinder auch noch Leistungen für Bildung und Teilhabe. Hervorzuheben ist insbesondere der persönliche Schulbedarf für jedes Schulkind. Er beträgt 2024 insgesamt 190 Euro und wird in zwei Teilbeträgen zu Beginn eines jeden Schulhalbjahrs ausgezahlt.
Zu den Einzelheiten hier: Leistungen für Bildung und Teilhabe
Antragstellung Bürgergeld für Kinder
Den Antrag auf Leistungen für Kinder unter dem Bürgergeld stellt man beim zuständigen Jobcenter. Der Bürgergeld Antrag kann auch online gestellt werden. Grundsätzlich gilt aber, das der Bürgergeld-Antrag immer für die ganze Familie, also die Bedarfsgemeinschaft insgesamt gestellt wird und gestellt werden muss.
Zu den Einzelheiten hier: Bürgergeld beantragen
Fazit
Die Leistungen für Kinder unter dem Bürgergeld 2024 sind deutlich höher als die bisherigen Leistungen im letzten Jahr. Es handelt sich bei der Bürgergeld Erhöhung allerdings in erster Linie um eine Anpassung der Bürgergeld Regelsätze an die starke Inflation in Deutschland. Dies soll dazu beitragen, die Lebenssituation von Familien mit Kindern nicht zu verschlechtern.
Mehr Informationen und Quellen
Weitere Informationen zu den Leistungen für Kinder unter dem Bürgergeld finden Sie
- auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und
- auf der Seite des Vereins „Für soziales Leben e.V.“, Stichwort Bürgergeld Kinder
Sabine Martholt hat Recht und Journalismus studiert und fundierte Kenntnisse im Bereich des Sozialrechts und des Rentenrechts. Beide Rechtsgebiete sind gleichzeitig ihr Hobby, wie sie gern verrät. Bereits vor ihrem ersten Volontariat bei einer Zeitung hat sie sich dem Schreiben gewidmet. Die Entwicklung des Sozialrechts in Deutschland hat sie mit großer Aufmerksamkeit, manchmal aber auch mit Kopfschütteln verfolgt – wie sie selbst sagt. Sie schreibt seit vielen Jahren für unser Online-Magazin. Gute Recherche und die eigene Meinung – beides ist ihr wichtig.