Die Bundesregierung musste Wege suchen, um das Haushaltsloch zu füllen, dass durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Corona-Hilfen entstanden war. Streichungen beim Bürgergeld sollen nun ebenfalls dazu beitragen, dass Geld gespart wird. Konkret es geht um Zahlungen bei der Fortbildung und Weiterbildung, den Bürgergeld Bonus. Er soll 2024 gestrichen werden. Möglicherweise steht auch das Weiterbildungsgeld auf der Kürzungsliste. Außerdem sollen mehr Sanktionen kommen.
In unserem nachfolgenden Beitrag erklären wir den Plan der Regierung und den aktuellen Stand der Sache.
Bürgergeld Bonus
Im Rahmen der Haushaltseinsparungen für 2024 will die Bundesregierung nunmehr offensichtlich den Bürgergeld Bonus streichen. Ob auch das Weiterbildungsgeld betroffen ist, steht noch nicht fest.
Den Bürgergeld Bonus gibt es bei Weiterbildungen, die nicht einen Berufsabschluss als Ziel haben. Wird ein Berufsabschluss angestrebt, gibt es andere Förderungen. Weitere Voraussetzung für die Zahlung des Bürgergeldbonus ist, dass die Weiterbildung länger als 8 Wochen dauert.
Die Höhe des Bürgergeld Bonus liegt bei 75 Euro im Monat. Das bedeutet, dass der Bezieher von Bürgergeld neben dem Regelsatz und den Kosten für die Unterkunft monatlich 75 Euro als Bonus dafür erhält, dass er eine Weiterbildung macht, die mindestens 8 Wochen dauert.
Nun soll er gestrichen werden!
Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro
Das Weiterbildungsgeld wird im Gegensatz zum Bürgergeld Bonus bei einer Ausbildung gezahlt, die mit einem Berufsabschluss endet, also einer Abschlussprüfung. Liegt bei 150 Euro im Monat.
Inwieweit das Weiterbildungsgeld gestrichen oder gekürzt werden soll, ist noch nicht klar.
Sanktionen
Sanktionen bedienen das Vorurteil von einem faulen Bürgergeld Bezieher. Wer nicht mitwirkt, soll „bestraft“ werden. Gegenwärtig gibt es ein abgestuftes Sanktionsmodell, wobei das Gesetz den Begriff Sanktionen vermeidet. Es spricht von Leistungsminderungen. Sie kommen gegenwärtig ei Pflichtverletzungen und Meldeversäumnissen zum Zug. Wer seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, der muss mit einer Kürzung von 10 Prozent des Bürgergeld Regelsatzes rechnen. Für einen Monat. Bei der nächsten Pflichtverletzung werden 20 Prozent für 2 Monate gekürzt. Kommt es dann wieder zu einer Pflichtverletzung, so beträgt die Leistungsminderung 30 Prozent für 3 Monate. Kommt es zu einem Meldeversäumnisse, so beträgt die Leistungsminderung 10 Prozent für einen Monat.
Inwieweit die Sanktionen ausgeweitet werden, steht noch nicht fest. Sollte es dazu kommen, so müssen selbstverständlich dabei aber wieder die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2019 beachtet werden (BVerfG, Urteil vom 05. November 2019 – 1 BvL 7/16 ). Schließlich geht es beim Bürgergeld um das Existenzminimum!
Gesetzesänderung notwendig
Um die angekündigten Sparmaßnahmen und Kürzungen beim Bürgergeld umzusetzen, ist eine Gesetzesänderung notwendig. Der Grund: der Bürgergeld Bonus, das Weiterbildungsgeld und auch die Sanktionsregeln sind im Bürgergeld Gesetz, dem SGB II verankert. Will man dort Änderungen vornehmen, so geht das nur mittels Abänderungs-Gesetz.
CDU will weitergehende Kürzungen
Wenn es nach der CDU ginge, würde noch viel weitergehende Kürzungen beim Bürgergeld umgesetzt. Dann stünde sogar die Bürgergeld Erhöhung 2024 in Frage. So hat die CDU in ihrem kürzlich verabschiedeten Grundsatzprogramm eine Arbeitspflicht für alle erwerbsfähigen Bürgergeld Bezieher aufgenommen.
Unsere Meinung zu den Bürgergeld Kürzungen
Das Weiterbildungsgeld und der Bürgergeld Bonus sind erst zum 1. Juli mit der 2. Stufe des Bürgergeld Gesetzes eingeführt worden, also noch nicht einmal ein halbes Jahr alt.
Dass bei der Weiterbildung und somit bei der dauerhaften Integration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt gespart wird, ist ein falscher Ansatz. Wer sich bemüht, aus der Arbeitslosigkeit herauszukommen, der sollte belohnt werden, nicht bestraft.
Treiber der Kürzungen dürfte die FDP sein, die sich mit ihren Zielvorgaben immer mehr denen der CDU / CSU nähert. In einer Regierung aus drei Parteien sind allerdings Kompromisse notwendig. Es bleibt zu hoffen, dass nicht noch weitere Kürzungen und Einsparungen auf dem Rücken der Bürgergeld Bezieher durchgeführt werden.
Unser Redaktionsmitglied Dirk van der Temme (Jahrgang 1973) hat in Düsseldorf Diplom-Sozialarbeit studiert und erfolgreich abgeschlossen. Schon als Schüler hat er sich sozial engagiert und die Liebe zu den Menschen beibehalten. Er hat die Entwicklung der Sozialhilfe, die Hartz Gesetze und die Einführung des Bürgergeldes mit großem Interesse verfolgt. Seine Beiträge in unserem Magazin zeigen, dass er weiß, worüber er schreibt.