Nachhilfe, Nachhilfeunterricht oder Lernförderung – all das sind unterschiedliche Wörter, die eine Möglichkeit zur Verbesserung der schulischen Leistungen ausdrücken. Wann übernimmt das Jobcenter die Kosten für die Nachhilfe, wenn die Eltern des Schülers Bürgergeld beziehen?
Schulische Leistungen müssen beeinträchtigt sein
In einigen Fällen kann das Jobcenter die Kosten für Nachhilfeunterricht übernehmen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Das Jobcenter kann in der Regel Nachhilfeunterricht für Kinder und Jugendliche finanzieren, wenn deren schulische Leistungen aufgrund einer Lernschwäche, einer Behinderung oder einer sozialen Benachteiligung beeinträchtigt sind.
Um die Kosten für Nachhilfeunterricht zu übernehmen, müssen Sie jedoch in der Regel einen Antrag beim Jobcenter stellen und nachweisen, dass Ihr Kind eine spezifische Unterstützung benötigt, um seine schulischen Ziele zu erreichen. In der Regel müssen Sie auch eine Bestätigung der Schule oder des Klassenlehrers Ihres Kindes vorlegen, die die Notwendigkeit der Nachhilfeunterstützung bestätigt.
Lernförderung als Teil der Leistungen für Bildung und Teilhabe
Die Kostenübernahme für eine Lernförderung bzw. den Nachhilfeunterricht zählen zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe. Diese sind ein spezielles Angebot für Familien, die Bürgergeld beziehen und deren Kind oder Kinder an Bildungs- und Freizeitaktivitäten teilnehmen wollen. Die Leistungen werden vom Jobcenter finanziert und bieten finanzielle Unterstützung für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 18 Jahren.
Zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe gehören unter anderem:
- Kostenübernahme für Schulbedarf (z.B. Schulbücher, Schreibmaterialien)
- Übernahme von Lernförderungskosten (z.B. Nachhilfeunterricht)
- Übernahme von Teilnahmegebühren für Sportvereine, Musikschulen oder andere Freizeitaktivitäten
- Übernahme von Kosten für Schulausflüge und Klassenfahrten
- Zuschüsse für den Besuch von Ferienfreizeiten oder Feriencamps
Familien mit einem geringen Einkommen oder Bezieher von Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld können einen Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe stellen. Die genauen Voraussetzungen und Antragsverfahren können bei der zuständigen Stelle vor Ort , also dem Jobcenter, erfragt werden.
Voraussetzungen für die Übernahme der Kosten für Nachhilfe durch das Jobcenter
Lernförderung, also Nachhilfeunterricht, wird in der Regel nur dann finanziert,
– wenn ein Nachweis erbracht wird, dass das Kind Schwierigkeiten beim Lernen hat und diese Schwierigkeiten nicht allein durch die Schule oder die Familie behoben werden können.
– wenn das Kind regelmäßig am Unterricht teilnimmt und auch eine positive Lernhaltung zeigt,
– die Lernförderung von einem qualifizierten Nachhilfelehrer durchgeführt wird.
In der Regel werden die Kosten für maximal 2 bis 3 Unterrichtsstunden pro Woche vom Jobcenter übernommen. Die Kosten für den Nachhilfeunterricht werden normalerweise direkt an den Nachhilfelehrer gezahlt.
Wichtig: Eine Gefährdung der Versetzung muss nicht vorliegen!
Zusammenfassung zu: Bürgergeld – zahlt Jobcenter Nachhilfe für Schüler?
Das Wichtigste kurz notiert:
Das Jobcenter übernimmt die Kosten einer Lernförderung (Nachhilfeunterricht) für Schüler im Rahmen des Bürgergeldes, wenn Lernschwierigkeiten auf diese Weise behoben werden können.
Die Kostenübernahme des Nachhilfeunterrichts erfolgt als Leistung für Bildung und Teilhabe.
Voraussetzungen sind:
- schulische Probleme
- positive Lerneinstellung des Kindes
- qualifizierter Nachhilfelehrer
Keine Voraussetzung für die Kostenübernahme durch das Jobcenter ist, dass die Versetzung gefährdet ist.