Bürgergeld zu kompliziert? Beratungshilfeschein für Anwalt beantragen!

Bürgergeld zu kompliziert? Beratungsschein für Anwalt beantragen!
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Beim Bürgergeld (und auch bei Leistungen der sonstigen Sozialhilfe) sind oft schwierige Fragen zu beantworten, treten Meinungsverschiedenheiten mit dem Jobcenter auf. Schließlich ist das Verfahren beim Bürgergeld ein rechtliches Verwaltungsverfahren. Laien – und das sind Bürgergeld Bezieher in aller Regel – verstehen oft nicht, was das Gesetz vorschreibt und möchten sich rechtlich beraten lassen – durch einen Rechtsanwalt. Das geht kostenlos mittels Beratungshilfe und einem Beratungshilfeschein – wir zeigen, wie.

Was ist Beratungshilfe bzw. ein Beratungshilfeschein für den Anwalt?

Die Beratungshilfe ist wie das Bürgergeld eine Sozialleistung. Sie ist eine finanzielle Hilfe für die Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt. Bei einem Anwalt fallen Gebühren nicht nur dann an, wenn es zu einer Vertretung im Rahmen eines Gerichtsverfahrens kommt, sondern auch dann, wenn im Rahmen eines Gesprächs rechtliche Fragen geklärt werden. Die Beratungshilfe deckt diese Kosten für Menschen, die aufgrund des Bezugs von Bürgergeld oder Sozialhilfe die Anwaltskosten nicht selbst aufbringen können.

Rechtsgrundlage der Beratungshilfe ist das Beratungshilfegesetz (BerHG).

Welche anwaltlichen Beratungen deckt ein Beratungshilfeschein ab?

Beratungshilfe kann für die anwaltliche Beratung in sämtlichen Rechtsgebieten beantragt werden. Die Beratung in Fragen des Bürgergeldes ist eine Beratung im sozialrechtlichen Fragen. Auch wenn es um Fragen im Mietrecht oder im Unterhaltsrecht geht, kommt Beratungshilfe in Betracht. Für die anwaltliche Beratung in allen Rechtsgebieten steht Beratungshilfe zur Verfügung, also im gesamten Zivilrecht einschließlich Arbeitsrecht, im Verwaltungsrecht, im Steuerrecht usw.

Auch in strafrechtlichen Fragen oder bei Ordnungswidrigkeiten kann Beratungshilfe beantragt werden.

Ein Beratungshilfeschein wird immer nur für ein bestimmtes Rechtsgebiet ausgestellt. Sind Fragen in unterschiedlichen Rechtsgebieten zu klären, müssen entsprechend mehrere Beratungsscheine beantragt werden, auch wenn die Beratung durch denselben Rechtsanwalt erfolgt.

Beratungshilfe im Vorfeld eines Gerichtsverfahrens

Wie der Name sagt, geht es bei der Beratungshilfe um Beratung, nicht um Vertretung in einem gerichtlichen Verfahren. Ist bereits ein Gerichtsverfahren anhängig, so kommt keine Beratungshilfe zum Zuge. Soll ein Anwalt in einem Gerichtsverfahren die Vertretung übernehmen, so ist die Verfahrenskostenbeihilfe das Mittel der Wahl (früher: Prozesskostenbeihilfe).

Die Beratung muss nicht unbedingt durch einen Rechtsanwalt erfolgen. Auch eine andere Person, die anerkannte Fachkenntnisse auf dem Rechtsgebiet besitzt, kann die Beratung durchführen. Im Bereich des Steuerrechts können dies etwa ein Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer sein.

Verfahrenskostenhilfe (Prozesskostenhilfe) bei Gerichtsverfahren

Kommt es zu einer Klage oder empfiehlt der Rechtsanwalt eine Klage, so muss eine Verfahrenskostenbeihilfe, früher: Prozesskostenhilfe) beim Gericht beantragt werden. Die Beratungshilfe deckt die Rechtsanwaltskosten bei einem Gerichtsverfahren nicht ab.

Verfahrenskostenhilfe wird vom Gericht jedoch nur gewährt, wenn Erfolgsaussichten bestehen. Dies prüft das Gericht. Es unterstellt bei seiner Prüfung die Richtigkeit der von der Partei behaupteten Tatsachen. Die Klage oder die Verteidigung gegen die Klage muss also schlüssig sein.

Voraussetzung für den Beratungshilfeschein

Um Beratungshilfe zu erhalten müssen die im Beratungshilfegesetz genannten Voraussetzungen vorliegen. Das sind:

Notwendigkeit

Ein Beratungshilfeschein wird vom Gericht nur ausgestellt, wenn eine Beratung durch einen Rechtsanwalt notwendig ist, es also keine Alternativen gibt. Im Bereich des Bürgergeldes gibt es in einigen Orten gemeinnützige Beratungsstellen, die kostenlos in Anspruch genommen werden können. Wenn die rechtlichen Probleme dort gelöst werden können, wird kein Beratungsschein ausgestellt.

Eine Notwendigkeit für anwaltliche Beratung liegt, wenn es beispielsweise um Mietfragen geht, nicht vor, wenn der Betroffene Mitglied im Mieterverein ist. Gleiches gilt im Bereich des Arbeitsrechts, wenn man Mitglied der Gewerkschaft ist.

Liegt eine Rechtsschutzversicherung vor, die die Anwaltskosten übernimmt, besteht ebenfalls keine Notwendigkeit für einen Beratungsschein.

Bedürftigkeit

Der Antragsteller muss bedürftig sein, die Kosten für die Beratung durch einen Rechtsanwalt also nicht aus eigenen Mitteln aufbringen können. Bezieher von Bürgergeld erfüllen diese Voraussetzung. Als Nachweis müssen sie lediglich den Bürgergeld Bescheid vorlegen.

Nachweise für Beratungsschein

Im Rahmen der Antragstellung muss der Antragsteller insbesondere die Bedürftigkeit nachweisen. Bei Bezug von Bürgergeld oder anderer Sozialhilfe ist das einfach. Ansonsten müssen dem Kontoauszüge, Mietvertrag, Gehaltsabrechnung, Rentenbescheid und dergleichen vorgelegt werden.

Wo Beratungshilfe beantragen?

Der Beratungsschein muss beim örtlichen Amtsgericht beantragt werden.

Alternativ kann man den Beratungsschein auch über den Rechtsanwalt beantragen lassen. Allerdings werden nur die wenigsten Anwälte dazu bereit sein, da sie für ihre Tätigkeit nur im Falle einer Bewilligung von Beratungshilfe vom Staat bezahlt werden. Der Anwalt wird das Risiko der Ablehnung der Beratungshilfe nicht übernehmen wollen.

Anwaltliche Hilfe für das Beantragen der Beratungshilfe ist im übrigen nicht erforderlich. Der zuständige Rechtspfleger beim Amtsgericht übernimmt dies.

Zusammenfassung zu Bürgergeld und Beratungshilfe / Beratungshilfeschein für Anwalt

  • Zu rechtlichen Fragen im Bürgergeld kann sich ein Bürgergeld Bezieher durch einen Rechtsanwalt beraten lassen.
  • Die Kosten der Beratung werden durch die Beratungshilfe übernommen.
  • Beratungshilfe wird beim örtlichen Amtsgericht beantragt. Es stellt einen Beratungshilfeschein aus.