Ein 2023 veröffentlichtes TikTok-Video behauptet, dass Bürgergeld-Empfänger einen “Hitzebonus” in Höhe von 300 Euro erhalten werden. Doch handelt es sich dabei tatsächlich um eine verlässliche Information?
Was für ein Fake
Es ist empörend zu beobachten, wie Bürgergeld-Empfänger zunehmend verunglimpft und beleidigt werden. Es scheint, als ob selbst sogenannte Influencer keine Skrupel mehr haben, sich auf dem Rücken der Hilfsbedürftigen zu bereichern. Ein besonders abscheuliches Beispiel hierfür ist ein Video, das derzeit auf TikTok die Runde macht und bereits eine Million Views erreicht hat. In diesem Clip wird Betroffenen des Bürgergelds ein Hitzebonus in Höhe von 300 Euro versprochen.
Hitze-Bonus beim Bürgergeld: Fake oder Fakt?
In einem 2023 veröffentlichten 20-sekündigen Video auf TikTok, welches nicht mehr einsehbar ist, wird behauptet, dass Empfänger von Bürgergeld einen zusätzlichen Betrag von 300 Euro erhalten sollen, um mit den sommerlichen Temperaturen umzugehen. Die Berechtigten können diesen “Hitzebonus” ab Dienstag bei ihrem örtlichen Jobcenter abholen und für den Kauf von Klimageräten oder Ventilatoren sowie für Freibad-Besuche verwenden. Einige Nutzer bezweifeln die Glaubwürdigkeit des Videos und bezeichnen es als Scherz, während andere es als unrealistisch betrachten und sich fragen, wie viele Menschen tatsächlich nach einem solchen Bonus fragen würden.
Hitzebonus beim Bürgergeld: Bundesagentur für Arbeit weist dies zurück
Das Jobcenter trägt gewisse Ausgaben, wie etwa die Miete oder andere essentielle Ausgaben. Diese Kosten sind im Regelsatz aufgeführt. Vom Regelsatz schließt auch den vermeintlichen “Hitzebonus” ein. Auf Anfrage von ka-news erklärte ein Vertreter der Bundesagentur für Arbeit, dass es für Bezieher von Bürgergeld kein solches Bonusprogramm gebe. Die versprochenen 300 Euro in dem TikTok-Video sind demnach nicht realisierbar.
Ventilatoren und Freibad-Besuche müssen vom Regelsatz bezahlt werden
Es ist bedauerlicherweise nicht möglich, einen Bonus zu erhalten. Kosten für Gegenstände wie Ventilatoren oder auch ein Besuch im Schwimmbad müssen aus den vereinbarten Bürgergeld-Regelleistungen, dem Regelsatz beglichen werden. Diese Ausgaben sind in speziellen Positionen aufgeführt. Ein separater Antrag oder die Aussicht auf einen Bonus sind somit nicht vorgesehen.
Tabelle Regelleistungen 2024
Lebensbereich | Prozentualer Anteil am Eckregelsatz | Anteil am Regelsatz 2024 |
---|---|---|
Nahrung, Getränke, Genusswaren | 34, 70 % | 195,35 Euro |
Bekleidung Schuhe | 8,30 % | 46,71 Euro |
Wohnungsmieten, Energie und Wohnungsinstandhaltung | 8,84 % | 47,71 Euro |
Innenausstattung, Haushaltsgeräte und Haushaltsgegenstände, laufende Haushaltsführung | 6,09 % | 34,28 Euro |
Gesundheitspflege | 3,82 % | 21,48 Euro |
Verkehr | 8,97 % | 50,49 Euro |
Post und Telekommunikation | 8,94 % | 50,33 Euro |
Freizeit, Unterhaltung und Kultur | 9,76 % | 54,92 Euro |
Bildungswesen | 0,36 % | 2,03 Euro |
Beherbergungswesen- und Gaststättendienstleistungen bzw. Verrechnungs-Wert zum Kauf von Nahrungsmitteln und alkoholfreien Getränken | 2,61 % | 14,70 Euro |
Andere Waren und Dienstleistungen | 7,98 % | 44,93 Euro |
Gesamt Regelbedarf | 100 % (Rundungsdifferenz) | 563 Euro (Rundungsdifferenz) |
Was ist der Regelsatz beim Bürgergeld?
Der Regelsatz beim Bürgergeld ist der Betrag, den eine Person als finanzielle Unterstützung erhalten kann, wenn sie Anspruch auf diese Leistung hat. Dieser Betrag soll für die Grundbedürfnisse wie Essen, Kleidung und Unterkunft ausreichen. Der Regelsatz des Bürgergeldes wird regelmäßig überprüft und angepasst, um sicherzustellen, dass er den Bedürfnissen der Menschen gerecht wird und ihnen ein angemessenes Einkommen zum Leben ermöglicht.