Bürgergeld-Reform: Arbeitsverweigerer verlieren Anspruch
Am 28. März 2024 trat eine weittragende Änderung des Bürgergeldes in Kraft. Die Ampel-Koalition beschloss, Leistungen für Arbeitsverweigerer zu streichen. Das Gesetz wurde am Vortag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Diese Reform zielt darauf ab, die Arbeitsbereitschaft zu fördern und Missbrauch zu verhindern. Sie betrifft Personen, die wiederholt zumutbare Arbeit ablehnen. Die Maßnahme soll das Sozialsystem effizienter gestalten und Anreize zur Arbeitsaufnahme schaffen.
Die Neuregelung löste kontroverse Diskussionen aus, wobei Befürworter die Fairness betonen, während Kritiker soziale Härten befürchten.
Bei Jobablehnung gibt es Totalsanktionen
Ab sofort kann jede Ablehnung eines zumutbaren Arbeitsangebots mit einer vollständigen Kürzung des Regelsatzes bestraft werden, wenn das Bürgergeld innerhalb der letzten 12 Monate bereits aus dem gleichen Grund gekürzt wurde.
Schon vor Inkrafttreten dieser Gesetzesänderung verhängte Sanktionen werden auch berücksichtigt.
Welche Sanktionen gab es bis jetzt beim Bürgergeld?
Im Rahmen des Bürgergeldes, welches in Deutschland als Nachfolger des bisherigen Systems der Grundsicherung für Arbeitssuchende (bekannt als Hartz IV) gedacht ist, sind auch Regelungen zu Sanktionen vorgesehen. Das Bürgergeld soll dabei stärker auf Unterstützung und Förderung abzielen anstatt auf strenge Sanktionen. Folgende Sanktionen können ausgesprochen werden:
- Meldepflichten: Sofern eine Person ohne wichtigen Grund einem Termin beim Jobcenter nicht nachkommt, kann dies zu einer Kürzung des Bürgergeldes führen.
- Zumutbarkeit von Arbeit: Es wird erwartet, dass Empfänger von Bürgergeld zumutbare Arbeit annehmen. Sollten sie ohne triftigen Grund eine solche Arbeit, Weiterbildung oder zumutbare Maßnahme zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt ablehnen, könnten Sanktionen drohen.
- Kürzungen: Die Kürzungen des Bürgergelds können gestaffelt erfolgen. Zum Beispiel könnte bei der ersten Pflichtverletzung eine Kürzung von 30 % des Regelbedarfes vorgesehen sein. Weitere Verstöße könnten zu höheren Kürzungen führen.
Einsparungen bis zu 170 Millionen werden erwartet
Die Bundesregierung geht davon aus, dass durch die Totalsanktionen jährlich Einsparungen in Höhe von etwa 170 Millionen Euro erzielt werden :
Zweites Buch Sozialgesetzbuch In der Grundsicherung für Arbeitsuchende entstehen durch die Regelung des Leistungsentzugs bei nachhaltiger Verweigerung der Aufnahme zumutbarer Arbeit Minderausgaben beim Bürgergeld in Höhe von rund 170 Millionen Euro jährlich. Davon entfallen rund 150 Millionen Euro auf den Bund und 20 Millionen Euro auf die Kommunen. Die Abschaffung des Bürgergeldbonus führt zu jährlichen Minderausgaben beim Bund in Höhe von rund 100 Millionen Euro.
Quelle: Bt-Drs 20/9999.
Über 165.000 Totalsaktionen im Jahr
Bei einer maximal möglichen Einsparung von 1.026 Euro pro Totalsanktion beim Bürgergeld ergibt sich rechnerisch eine Mindestanzahl von 165.692 Fällen von Totalsanktionen pro Jahr.
Sind alle Sanktionen jetzt Totalsanktionen?
Offensichtlich geht die Bundesregierung davon aus, dass ab sofort fast alle verhängten Sanktionen als Totalsanktion betrachtet werden, da laut der Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2022 es ca. 150.000 Sanktionen gab.
Dies steht im klaren Gegensatz dazu, dass Totalsanktionen nur selten für hartnäckige Arbeitsverweigerer verhängt werden sollen. Die Statistiken deuten eher darauf hin, dass Totalsanktionen ab jetzt die Regel sein werden und mit einer regelrechten Flut von Sanktionen zu rechnen ist.
Tipp:
Es wird dringend empfohlen, dass jeder, der von einer vollständigen Kürzung seiner Regelleistungen betroffen ist, unverzüglich rechtlichen Beistand vor dem zuständigen Sozialgericht in Anspruch nimmt und sich dabei von einem spezialisierten Anwalt vertreten lässt.