Es ist immer ein Schock wenn die Kündigung des Arbeitsverhältnisses erfolgt. Der erste Schritt ist die Beantragung von Arbeitslosengeld. Dann der nächste Schock: das Arbeitslosengeld reicht nicht zum Leben, nicht für die Einkäufe des täglichen Lebens, nicht für die Zahlung der Miete! Was tund? Kann man zusätzlich Bürgergeld beantragen?
Bürgergeld ist das letzte Mittel, also die letzte Tür aus der finanziellen Krise. Welche vorrangigen finanzielle Hilfen infrage kommen, wenn das Arbeitslosengeld nicht zum Leben reicht, lesen Sie in nachfolgendem Beitrag. Doch so viel schon vorab: Vorrangig vor dem Bürgergeld stehen Wohngeld und Kinderzuschlag.
Wohngeldantrag stellen
Wohngeld kann man beantragen, wenn man als Mieter nur über ein geringes Einkommen verfügt. Das Wohngeld wird bei der Gemeinde beantragt, also der Stadt, in der man wohnt. Oft hat die Gemeindeverwaltung ein Wohngeldamt eingerichtet. Das Wohngeldantrag kann zur Fristwahrung zunächst formlos gesellt werden. Anschließend muss das Wohngeldantragsformular ausgefüllt werden. Das ist auch online möglich.
Wichtig: Wohngeld gibt es nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Monat, in dem es beantragt wird. Das ist beim Bürgergeld genauso.
Bewohnt man eine eigene Wohnung, lebt also nicht zur Miete, so kann man Lastenzuschuss anstelle von Wohngeld beantragen. Zuständig ist ebenfalls das Wohngeldamt.
Antrag auf Kinderzuschlag
Auch der Kinderzuschlag ist ein Weg, um den Bezug von Bürgergeld zu vermeiden. Kinderzuschlag wird gezahlt, wenn das Einkommen der Eltern ausreicht, um den elterlichen Bedarf, aber nicht, um den Bedarf der Kinder vollständig zu decken. Es ist an die Zahlung von Kindergeld gekoppelt. Für den Bezug von Kinderzuschlag gelten Mindesteinkommensgrenzen. Einzelheiten können Sie hier nachlesen: Kinderzuschlag.
Leistungen für Bildung Teilhabe beantragen
Wer Wohngeld oder Kinderzuschlag erhält, hat automatisch auch einen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe für seine Kinder. Man bekommt dadurch Geld für den Schulbedarf, für Schulausflüge und Klassenfahrten oder auch für den Nachhilfeunterricht.
Leistungen für Bildung und Teilhabe werden beim Jobcenter bzw. der Agentur für Arbeit beantragt. Einzelheiten lesen Sie hier: Leistungen für Bildung und Teilhabe.
Bürgergeld zusätzlich zum Arbeitslosengeld
Reichen Wohngeld, Kinderzuschlag, Kindergeld sowie die Leistungen für Bildung und Teilhabe neben dem Arbeitslosengeld nicht aus, um den Lebensunterhalt der Familie sicherzustellen, so kann ein Antrag auf Bürgergeld gestellt werden.
Wird Bürgergeld gezahlt, so besteht daneben kein Anspruch auf Wohngeld oder Kinderzuschlag, da beide genannten Leistungen den Bezug von Bürgergeld vermeiden sollen.
Der Antrag auf Bürgergeld wird beim Jobcenter gestellt. Einzelheiten finden Sie hier: Bürgergeld Antrag
Zusammenfassung zu Arbeitslosengeld und Bürgergeld
Das Wichtigste kurz notiert:
Reicht das Arbeitslosengeld nicht aus, um den eigenen und den Lebensunterhalt der Familie sicherzustellen, so kann Bürgergeld aufstockend beantragt werden.
Zuvor muss allerdings geprüft werden, ob ein Anspruch auf Wohngeld und Kinderzuschlag besteht, um den Bezug von Bürgergeld vermeiden zu können.
Würden Wohngeld und Kinderzuschlag nicht ausreichen, um die Lebensunterhalt sicherzustellen, kann ein Antrag auf Bürgergeld gestellt werden.
Wird Bürgergeld gezahlt, besteht daneben kein Anspruch auf Wohngeld oder Kinderzuschlag.
Hartmut Dreier ist ein Vollblutjournalist mit sozialem Herz. Er engagiert sich seit Jahren in unserem Online-Magazin. Er hat Kommunikationswissenschaft und Journalismus studiert. Gebürtig stammt er aus Bayern, arbeitete in Berlin und Frankfurt a. M. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie gut recherchiert und für die Menschen geschrieben sind.