Arbeitslosengeld zu niedrig? So beantragen Sie ergänzendes Bürgergeld und weitere Hilfen

Arbeitslosengeld reicht nicht zum Leben? Erfahren Sie, welche Optionen Sie haben, um Ihre finanzielle Situation zu verbessern, einschließlich Bürgergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag

Arbeitslosengeld reicht nicht – Bürgergeld beantragen?
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Arbeitslosigkeit und finanzielle Unterstützung: Optionen nach der Kündigung

Eine Kündigung kann finanziell belastend sein, besonders wenn das Arbeitslosengeld nicht ausreicht. Hier sind die wichtigsten Schritte:

  1. Arbeitslosengeld beantragen
  2. Zusätzliche Hilfen prüfen:
    • Wohngeld
    • Kinderzuschlag (für Familien)
  3. Bürgergeld als letzte Option

Wohngeld und Kinderzuschlag haben Vorrang vor Bürgergeld. Diese Leistungen können helfen, finanzielle Engpässe zu überbrücken und grundlegende Bedürfnisse wie Miete und Lebenshaltungskosten zu decken. Informieren Sie sich über Ihre Ansprüche, um die bestmögliche Unterstützung zu erhalten.

Wohngeldantrag stellen

Wohngeld kann man beantragen, wenn man als Mieter nur über ein geringes Einkommen verfügt. Das Wohngeld wird bei der Gemeinde beantragt, also der Stadt, in der man wohnt. Oft hat die Gemeindeverwaltung ein Wohngeldamt eingerichtet. Das Wohngeldantrag kann zur Fristwahrung zunächst formlos gesellt werden. Anschließend muss das Wohngeldantragsformular ausgefüllt werden. Das ist auch online möglich.

Wichtig: Wohngeld gibt es nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Monat, in dem es beantragt wird. Das ist beim Bürgergeld genauso.

Bewohnt man eine eigene Wohnung, lebt also nicht zur Miete, so kann man Lastenzuschuss anstelle von Wohngeld beantragen. Zuständig ist ebenfalls das Wohngeldamt.

Antrag auf Kinderzuschlag

Auch der Kinderzuschlag ist ein Weg, um den Bezug von Bürgergeld zu vermeiden. Kinderzuschlag wird gezahlt, wenn das Einkommen der Eltern ausreicht, um den elterlichen Bedarf, aber nicht, um den Bedarf der Kinder vollständig zu decken. Es ist an die Zahlung von Kindergeld gekoppelt. Für den Bezug von Kinderzuschlag gelten Mindesteinkommensgrenzen. Einzelheiten können Sie hier nachlesen: Kinderzuschlag.

Leistungen für Bildung Teilhabe beantragen

Wer Wohngeld oder Kinderzuschlag erhält, hat automatisch auch einen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe für seine Kinder. Man bekommt dadurch Geld für den Schulbedarf, für Schulausflüge und Klassenfahrten oder auch für den Nachhilfeunterricht.

Leistungen für Bildung und Teilhabe werden beim Jobcenter bzw. der Agentur für Arbeit beantragt. Einzelheiten lesen Sie hier: Leistungen für Bildung und Teilhabe.

Bürgergeld zusätzlich zum Arbeitslosengeld

Reichen Wohngeld, Kinderzuschlag, Kindergeld sowie die Leistungen für Bildung und Teilhabe neben dem Arbeitslosengeld nicht aus, um den Lebensunterhalt der Familie sicherzustellen, so kann ein Antrag auf Bürgergeld gestellt werden.

Wird Bürgergeld gezahlt, so besteht daneben kein Anspruch auf Wohngeld oder Kinderzuschlag, da beide genannten Leistungen den Bezug von Bürgergeld vermeiden sollen.

Der Antrag auf Bürgergeld wird beim Jobcenter gestellt. Einzelheiten finden Sie hier: Bürgergeld Antrag

Zusammenfassung zu Arbeitslosengeld und Bürgergeld

Das Wichtigste kurz notiert:

Reicht das Arbeitslosengeld nicht aus, um den eigenen und den Lebensunterhalt der Familie sicherzustellen, so kann Bürgergeld aufstockend beantragt werden.

Zuvor muss allerdings geprüft werden, ob ein Anspruch auf Wohngeld und Kinderzuschlag besteht, um den Bezug von Bürgergeld vermeiden zu können.

Würden Wohngeld und Kinderzuschlag nicht ausreichen, um die Lebensunterhalt sicherzustellen, kann ein Antrag auf Bürgergeld gestellt werden.

Wird Bürgergeld gezahlt, besteht daneben kein Anspruch auf Wohngeld oder Kinderzuschlag.