Bürgergeld im September 2024: Wann erfolgt die Auszahlung?

Im September 2024 stehen viele Bürgergeldempfänger vor der Frage, wann genau die Gutschrift auf ihrem Konto eingehen wird. Die Auszahlungstermine variieren je nach Bundesland und Bankinstitut, was bei den Betroffenen oft Unsicherheit hervorruft. In diesem Artikel finden Sie eine detaillierte Übersicht über die Auszahlungstermine des Bürgergeldes im September 2024, um Ihnen eine bessere Planungssicherheit zu bieten.

Wann wird das Bürgergeld für September 2024 ausgezahlt?
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Das Wichtigste vorab:

  • Die Auszahlung des Bürgergeldes für September 2024 erfolgt am Freitag, den 30.08.2024. Die Sozialleistung Bürgergeld wird immer im Voraus überwiesen, für September somit Ende des laufenden Monats August.
  • Manche Jobcenter zahlen das Bürgergeld für September aber auch schon ein paar Tage eher aus.
  • Sämtliche Auszahlungstermine für das Bürgergeld 2024 und 2025 finden Sie in unserer Tabelle Bürgergeld Zahlung 2024.

Bürgergeld Auszahlung September – die Tabelle

Tabelle Bürgergeld Auszahlung für September 2024 
Auszahlungstermin Bürgergeld Bürgergeld für Monat
Freitag, 30.08.2024September2024

Die Auszahlung des Bürgergeldes für den Monat September 2024 erfolgt am letzten Werktag oder Bankarbeitstag des Vormonats August.

Der letzte Bankarbeitstag im August ist Freitag, der 30. Spätestens an diesem Tag muss das Bürgergeld ausgezahlt, also auf das Empfängerkonto überwiesen werden. Viele Jobcenter überweisen das Geld jedoch auch schon eher.


Bürgergeld Auszahlungstermine 2024

In unserer großen Tabelle zur Bürgergeld Auszahlung haben wir alle Bürgergeld Auszahlungstermine 2024 für September bis Dezember im Überblick zusammengefasst. Klicken Sie folgenden Link:

Tabelle Bürgergeld Auszahlungstermine 2024

Bürgergeld berechnen für September 2024

Auszahlungstabelle Bürgergeld für September 2024
Bildquelle: Canva

2024: Wann ist das September Bürgergeld in Deutschland auf dem Konto?

Wenn der Bürgergeld Anspruch oder der Anspruch auf Bürgergeld – Mehrbedarf erst im Laufe des Monats September 2024 entsteht, also der Antrag erst im September 2024 beim Jobcenter erfolgt, wird die oder die anteilige Leistung erst im Nachhinein ausgezahlt. Das Jobcenter muss die Zahlung jedoch selbstverständlich nach Eingang des Antrags und der Nachweise so rasch wie möglich veranlassen. Der Antrag im Laufe des Monats August wirkt auf den 1. September 2024 zurück.

Fazit: Entsteht der Bürgergeld Anspruch also erst im Laufe des Monats September 2024, wird zur Berechnung des Anspruchs die Zahl der Anspruchstage mit einem Dreißigstel der vollen monatlichen Leistungen multipliziert. Es spielt keine Rolle, ob der Monat 30 oder 31 Tage hat!

Beispiele:

  • Anspruch entsteht am 21. September 2024 = Für September werden 10/30 der monatlichen Leistung gezahlt.
  • Anspruch entsteht am 17. September 2024 = Für September werden 13/30 der monatlichen Leistung gezahlt.
  • Anspruch entsteht am 30. September 2024 = Für September wird 1/30 der monatlichen Leistung gezahlt.

Die Rechtsgrundlagen finden sich hier:

  • § 41 SGB II – Berechnung der Leistung
  • § 42 SGB II – Auszahlung der Bürgergeld Geldleistung

Sie möchten Ihren Bürgergeld Anspruch selbst berechnen: Bürgergeld Rechner


Was tun, wenn Bürgergeld nicht Ende Juli ausgezahlt wurde?

Achtung: sofort handeln, wenn das Bürgergeld am 30.08.2024 nicht auf dem Konto ist! Wenn ein Antrag versäumt wurde, kann dies auch für September noch am 30.09.2024 nachgeholt werden. Gegebenenfalls muss man den Antrag per Email oder online stellen!

Zahlung mittels Überweisung für September 2024

Die Auszahlung des Bürgergeldes für September 2024 erfolgt in aller Regeld durch Überweisung auf das Konto des Leistungsempfängers. Es muss ein SEPA-fähiges Konto sein. Seine Bankverbindung muss der Antragsteller dem Jobcenter mitteilen.

Das Bürgegeld kann man sich auch per Barscheck auszahlen lassen. Die dadurch zusätzlich entstehenden Kosten muss man dann jedoch selbst tragen.


Bürgergeld Auszahlungstermin September 2024 gilt für Regelsatz, Miete und Mehrbedarfe

Die Auszahlung des Bürgergeldes für September 2024 betrifft den gesamten Anspruch, also nicht nur auf den Bürgergeld Regelsatz, sondern auch auf die Miete und Heizkosten und auf einen möglichen Mehrbedarf.

Bürgergeld Regelsatz, Miete, Heizkosten und Mehrbedarfe für September 2024 werden in einer Summe gezahlt und, wie oben dargestellt, in jedem Fall spätestens am30.08.2024 auf dem Konto eines jeden Bürgergeld Beziehers verbucht sein.

Wenn das Jobcenter auf Wunsch des Bürgergeld Beziehers die Miete für September 2024 direkt an den Vermieter und / oder den Abschlag für die Heizkosten für September 2024 direkt an den Wärmeenergieversorger überweist, so geschieht das ebenfalls am 30.08.2024.

Quellen

Bundesagentur für Arbeit

Eigenen Recherche

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