Bürgergeld-Empfänger erhalten einen neuen Zuschuss vom Jobcenter. Angesichts der häufigen Berichte über Preiserhöhungen ist dies eine erfreuliche Nachricht. Nähere Informationen darüber, wofür der Zuschuss gedacht ist und wer ihn erhalten wird, sind in diesem Artikel zu finden.
Bürgergeld-Empfänger dürfen zumutbare Arbeit nicht ablehnen
In der Bevölkerung regt sich Unmut, wenn Personen offen zugeben, einen Job aus verschiedenen Gründen abzulehnen und stattdessen lieber Bürgergeld zu beziehen. Viele Arbeitnehmer sind unglücklich in ihrer Arbeit, üben sie jedoch dennoch aus, um nicht auf Sozialleistungen angewiesen zu sein. Gemäß dem Sozialgesetzbuch ist es verpflichtend, dass Bürgergeld-Empfänger eine zumutbare Arbeit nicht ablehnen dürfen und im schlimmsten Fall mit Sanktionen rechnen müssen.
Autobesitzer können diesen Zuschuss beantragen
Doch wie verhält es sich, wenn man zwar einer Beschäftigung nachgeht, diese jedoch nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, und dann auch noch das Auto, das man dringend benötigt, den Geist aufgibt? Muss man dann selbst genügend Geld zurücklegen, um die Reparaturen oder die TÜV-Prüfung zu bezahlen? Vor dieser Herausforderung stand eine Empfängerin von Bürgergeld, die trotz ihres Jobs und der zusätzlichen finanziellen Unterstützung nicht in der Lage war zu sparen. Ihr Auto ging kaputt. Daraufhin stellte sie einen Antrag beim zuständigen Jobcenter, um die Reparaturkosten übernehmen zu lassen. Dieser Antrag wurde jedoch vom Jobcenter abgelehnt.
Urteil gegen das Jobcenter
Das Jobcenter hat zu unrecht entschieden, so urteilte das Sozialgericht in Mainz. Das Jobcenter ist nicht nur verantwortlich dafür, Bürgergeld-Empfänger wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren, sondern auch sicherzustellen, dass bestehende Arbeitsplätze erhalten bleiben. Da die Klägerin auf ihr Auto angewiesen ist, um zur Arbeit zu gelangen, und selbst mit Bürgergeld nicht sparen kann, muss das Jobcenter die anfallenden Reparaturkosten und die Kosten für die Hauptuntersuchung beim TÜV übernehmen. Somit haben nun alle Bürgergeld-Empfänger mit einer Anstellung die Möglichkeit, einen Antrag auf diese neue finanzielle Unterstützung zu stellen. Es spielt keine Rolle, ob es sich um einen Minijob oder eine Teilzeit- oder Vollzeitanstellung handelt.