Bewerbungskosten-Erstattung durch das Jobcenter: Alle Details für 2025

Bürgergeld-Empfänger: Jobcenter-Unterstützung bei Bewerbungskosten? Erfahren Sie, welche Ausgaben für Fotos, Porto und Fahrtkosten erstattet werden können. Alle Details in unserem informativen Beitrag.

eine Gruppe von Menschen sitzen auf Stühlen
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Bürgergeld: Jobcenter-Unterstützung bei Bewerbungskosten

Das Bürgergeld Gesetz zielt auf Lebensunterhaltssicherung und rasche Arbeitsmarktintegration ab. Bewerbungen sind der Schlüssel zum Erfolg, verursachen jedoch Kosten wie Fahrt-, Papier- und Fotoausgaben. Viele fragen sich: Übernimmt das Jobcenter diese Kosten? Wenn ja, in welcher Höhe und für welche Posten?

Unser Artikel beleuchtet die finanzielle Unterstützung des Jobcenters bei Bewerbungen für Bürgergeld-Empfänger. Erfahren Sie, welche Kosten erstattet werden und wie Sie diese Hilfe in Anspruch nehmen können.

Müssen Bewerbungskosten beim Bürgergeld vom Jobcenter übernommen werden?

Muss das Jobcenter beim Bürgergeld die Bewerbungskosten übernehmen?

Kann man sich die Bewerbungskosten vom Jobcenter erstatten lassen? Oder einen Vorschuss verlangen?

Die Frage, die sich Bezieher von Bürgergeld stellen, lautet: Muss das Jobcenter die Bewerbungskosten übernehmen? Im allgemeinen Bürgergeld-Satz sind sie nicht enthalten, denn der deckt nur die Grundbedürfnisse des täglichen Lebens ab.

Das Bürgergeld-Gesetz regelt den Anspruch auf Übernahme der Bewerbungskosten nicht. Er ist in § 44 SGB III geregelt. Diese Vorschrift besagt, dass das Jobcenter die Bewerbungskosten übernehmen kann, nicht muss. Das Jobcenter hat also Ermessen. Dieses muss es in jedem Einzelfall pflichtgemäß ausüben. Das Jobcenter entscheidet also nach den jeweiligen Umständen ob und in welcher Höher es Bewerbungskosten übernimmt.

Antrag Jobcenter: Übernahme der Bewerbungskosten

Bei einer Bewerbung können folgende Kosten entstehen:

  • Kosten für Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsfotos, Porto. Bewerbungsmappe)
  • Fahrtkosten bzw. Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen
  • Kosten für Dokumente, wie beglaubigte Kopien, Übersetzungen, Bescheinigung des Gesundheitsamtes
  • Reisekosten, wozu auch Hotelkosten gehören können
  • Kosten für ein polizeiliches Führungszeugnis
  • Sonstige Kosten (nach den Umständen des Falles)

Die Kosten werden aus dem Vermittlungsbudget übernommen und auch nur dann, wenn der Antrag auf  Übernahme der Bewerbungskosten im Voraus gestellt wurde.

Die Reisekosten zum Bewerbungsgespräch kann man online beim eService Jobcenter beantragen. Wichtig: im Voraus! Belege kann man dann im Nachhinein einreichen.

Höhe der Übernahme der Bewerbungskosten

Ebenso wie beim „ob“ entscheidet das Jobcenter auch bei „wie viel“ nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Höhe der Bewerbungskostenerstattung ist also gesetzlich nicht Festgelegt. Es gibt ein sogenanntes Vermittlungsbudget, aus dem die Kosten für die Bewerbung erstattet werden. Dieses kann ausgeschöpft werden und beträgt 360 Euro. Pro schriftlicher Bewerbung werden in aller Regel 6 Euro gezahlt.  

Bürgergeld: Erstattung von Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen

Hinsichtlich der Erstattung von Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen beim möglichen Arbeitgeber oder bei einem Assessment-Center ist folgendes zu beachten:

Die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel werden in notwendiger Höher erstattet.

Ansonsten werden pro gefahrenem Kilometer 0,20 Euro gezahlt, wenn man ein Auto nutzt.

Kosten für auswärtige Unterbringung

Außerdem werden die Kosten für Übernachtungen und Verpflegungsmehraufwand übernommen, wobei die günstigste Unterkunft zu wählen ist. Maximal werden 70 Euro pro Nacht erstattet, der Verpflegungsmehraufwand beträgt 12 Euro pro Tag der Abwesenheit; dazu zählen auch Anreisetag und Abreisetag.

Wer einen Antrag auf Erstattung der Bewerbungskosten stellt, sollte vor allem bei den Fahrtkosten diese Besonderheit beachten. Wer die Fahrtkosten erstattet bekommen möchte, muss eine Bestätigung beifügen, dass der potenzielle Arbeitgeber die An- und Abreise zum Vorstellungsgespräch nicht übernimmt.

Nachweise für Erstattung der Bewerbungskosten durch Jobcenter

Dem Antrag auf Übernahme der Bewerbungskosten müssen Nachweise beigefügt werden. Geht es um Fahrtkosten, so muss die Einladung zum Vorstellungsgespräch oder Assessment-Center beigefügt werden. Manchmal verlangt das Jobcenter auch eine Teilnahmebescheinigung. Außerdem müssen bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel die Tickets vorgelegt werden, bei Übernachtung und Verpflegung die entsprechenden Rechnungen (Hotel, Restaurant usw).  

Antragsformular: Übernahme von Bewerbungskosten durch das Jobcenter

Das Jobcenter bietet Antragsformulare für die Übernahme von Bewerbungskosten, insbesondere für Fahrtkosten an. Dieses Antragsformular finden Sie hier zum Download als PDF-Formular. Zur Fristwahrung reicht zunächst aber auch ein formloser Antrag aus, auch per E-Mail.

Zusammenfassung zu: Jobcenter übernimmt Bewerbungskosten beim Bürgergeld

Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:

Wer Bürgergeld bezieht und sich um Jobs bewirbt, kann vom Jobcenter die Übernahme von Bewerbungskosten verlangen.

Es ist ein entsprechender Antrag erforderlich, ebenso wie eine Absprache mit dem Jobcenter.

Es wirden Portokosten, Fahrtkosten, Übernachtungskosten und weitere Kosten übernommen, wenn sie erforderlich sind.