Bürgergeld 2025: Aktuelle Regelsätze und Auszahlungsbeträge

Die Auszahlung des Bürgergeldes für 2025 erfolgt im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Das betrifft sowohl die Höhe als auch die Auszahlungstermine. Die Hintergründe und wie sie Ihren Anspruch exakt berechnen können, lesen Sie in unserem Beitrag!

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Der Bürgergeld Regelsatz im Jahr 2025 beträgt unverändert monatlich 563 Euro als sog. Eckregelsatz. Das ist der Regelbedarf für eine alleinstehende Person.

Die konkrete Höhe des Bürgergeldes, das pro Bedarfsgemeinschaft ausgezahlt wird, hängt von der Anzahl der Haushaltsmitglieder und deren persönlicher Situation ab. Mit dem Bürgergeld Rechner des Vereins Für soziales Leben e.V. kann die genaue Höhe der Bürgergeld-Auszahlung 2025 exakt bestimmt werden.

Basis ist die neue Bürgergeld Regelsatz Fortschreibungsverordnung 2025. Alle Einzelheiten zum Bürgergeld Regelbedarf 2025 hier in unserem Artikel!

Bürgergeld inflationssicher für das sozio-kulturelle Existenzminimum

Taschenrechner und Geldmünzen
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Der Bürgergeld Rechner des Vereins Für soziales Leben e.V. berechnet Ihren Bürgergeld Anspruch 2025 exakt und individuell!

Das Bürgergeld muss das sozio-kulturelle Existenzminimum absichern. Dies ist von der deutschen Verfassung, dem Grundgesetz, garantiert. Das hierfür notwendige Geld (Regelbedarf) variiert je nach Alter der Person und Stellung im Haushalt. Deshalb gibt es unterschiedliche Regelbedarfsstufen. Der Regelbedarf muss jährlich an die Inflation angepasst werden. Dies ist Aufgabe des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Es erlässt mit Zustimmung des Bundesrates eine jährliche Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung. Für 2025 liegt diese Verordnung nunmehr vor.

Bürgergeld 2025 im Regelsatz in unveränderter Höhe

Da die Inflation in Deutschland rückläufig ist, steigt das Bürgergeld zum 1. Januar 2025 nicht an. An sich hätte es abgesenkt werden müssen, was aufgrund einer gesetzlichen Bestandsgarantie jedoch nicht möglich ist. Diese ist in § 28a Abs. 5 SGB XII festgeschrieben. Bestandsgarantie heißt, dass es auch bei rückläufiger Inflation keine Kürzung des Bürgergeld Regelsatzes geben kann. Der Bürgergeld Regelsatz beträgt somit 2025 weiterhin 563 Euro für eine alleinstehende Person (Eckregelsatz). Mit dem Bürgergeld Rechner für 2025 auf buerger-geld.org kann man die individuelle Höhe des Bürgergeld Anspruchs selbst berechnen. Er berücksichtigt auch Mehrbedarfe und die Mietkosten.

Regelsatz 2025 in Regelbedarfs-Stufen

Der Eck-Regelsatz 2025 beträgt – wie gerade dargestellt – 563 Euro.

Die einzelnen Regelbedarfsstufen 2025 sehen wie folgt aus (Tabelle):

  • Alleinstehende: 563 Euro
  • Ehepartner oder Partner einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft: 1.012 Euro (506 Euro x 2)
  • Kinder unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern: 451 Euro
  • Kinder von 14 bis 17 Jahren: 471 Euro
  • Kinder von 6 bis 13 Jahren: 390 Euro
  • Kinder bis 5 Jahren: 357 Euro

Bürgergeld Auszahlung 2025

Die Bürgergeld Auszahlung 2025 erfolgt unverändert im voraus, also am letzten Werktag des Vormonats für den kommenden Monat. Üblicherweise erfolgt die Auszahlung per Überweisung auf das Bankkonto. Eine Auszahlung per Scheck ist aber ebenfalls möglich.

Wann die monatliche Auszahlung erfolgt, haben wir auf buerger-geld.org zusammengefasst und übersichtlich als Tabelle dargestellt: Bürgergeld Auszahlungstermine 2025

Ausblick: Bürgergeld Regelsatz 2026

Das die Inflation 2025 voraussichtlich weiter rückläufig sein wird, dürfte es auch 2026 keine Bürgergeld Erhöhung, sondern einen unveränderten Bürgergeld Regelsatz von 563 Euro geben.