Bürgergeld 2025: Aktuelle Regelsätze und Auszahlungsbeträge – Alle Infos im Überblick

Wie hoch sind die aktuellen Regelsätze und Auszahlungsbeträge des Bürgergeldes 2025. Wichtige Informationen für Empfänger und Interessierte zur finanziellen Unterstützung in Deutschland.

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Bürgergeld 2025: Eckregelsatz unverändert bei 563 Euro

Der Bürgergeld-Eckregelsatz für Alleinstehende bleibt 2025 bei 563 Euro monatlich. Die tatsächliche Auszahlung variiert je nach Haushaltsgröße und individuellen Umständen. Mit dem Bürgergeld Rechner des Vereins Für soziales Leben e.V. lässt sich der genaue Betrag ermitteln. Grundlage ist die aktuelle Bürgergeld Regelsatz Fortschreibungsverordnung 2025. Erfahren Sie mehr über den Regelbedarf und alle Details zum Bürgergeld 2025 in unserem ausführlichen Artikel.

Schlüsselwörter: Bürgergeld 2025, Eckregelsatz, Regelbedarf, Bürgergeld-Rechner, Fortschreibungsverordnung

Bürgergeld inflationssicher für das sozio-kulturelle Existenzminimum

Taschenrechner und Geldmünzen
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Der Bürgergeld Rechner des Vereins Für soziales Leben e.V. berechnet Ihren Bürgergeld Anspruch 2025 exakt und individuell!

Das Bürgergeld muss das sozio-kulturelle Existenzminimum absichern. Dies ist von der deutschen Verfassung, dem Grundgesetz, garantiert. Das hierfür notwendige Geld (Regelbedarf) variiert je nach Alter der Person und Stellung im Haushalt. Deshalb gibt es unterschiedliche Regelbedarfsstufen. Der Regelbedarf muss jährlich an die Inflation angepasst werden. Dies ist Aufgabe des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Es erlässt mit Zustimmung des Bundesrates eine jährliche Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung. Für 2025 liegt diese Verordnung nunmehr vor.

Bürgergeld 2025 im Regelsatz in unveränderter Höhe

Da die Inflation in Deutschland rückläufig ist, steigt das Bürgergeld zum 1. Januar 2025 nicht an. An sich hätte es abgesenkt werden müssen, was aufgrund einer gesetzlichen Bestandsgarantie jedoch nicht möglich ist. Diese ist in § 28a Abs. 5 SGB XII festgeschrieben. Bestandsgarantie heißt, dass es auch bei rückläufiger Inflation keine Kürzung des Bürgergeld Regelsatzes geben kann. Der Bürgergeld Regelsatz beträgt somit 2025 weiterhin 563 Euro für eine alleinstehende Person (Eckregelsatz). Mit dem Bürgergeld Rechner für 2025 auf buerger-geld.org kann man die individuelle Höhe des Bürgergeld Anspruchs selbst berechnen. Er berücksichtigt auch Mehrbedarfe und die Mietkosten.

Regelsatz 2025 in Regelbedarfs-Stufen

Der Eck-Regelsatz 2025 beträgt – wie gerade dargestellt – 563 Euro.

Die einzelnen Regelbedarfsstufen 2025 sehen wie folgt aus (Tabelle):

  • Alleinstehende: 563 Euro
  • Ehepartner oder Partner einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft: 1.012 Euro (506 Euro x 2)
  • Kinder unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern: 451 Euro
  • Kinder von 14 bis 17 Jahren: 471 Euro
  • Kinder von 6 bis 13 Jahren: 390 Euro
  • Kinder bis 5 Jahren: 357 Euro

Bürgergeld Auszahlung 2025

Die Bürgergeld Auszahlung 2025 erfolgt unverändert im voraus, also am letzten Werktag des Vormonats für den kommenden Monat. Üblicherweise erfolgt die Auszahlung per Überweisung auf das Bankkonto. Eine Auszahlung per Scheck ist aber ebenfalls möglich.

Wann die monatliche Auszahlung erfolgt, haben wir auf buerger-geld.org zusammengefasst und übersichtlich als Tabelle dargestellt: Bürgergeld Auszahlungstermine 2025

Ausblick: Bürgergeld Regelsatz 2026

Das die Inflation 2025 voraussichtlich weiter rückläufig sein wird, dürfte es auch 2026 keine Bürgergeld Erhöhung, sondern einen unveränderten Bürgergeld Regelsatz von 563 Euro geben.