Bürgergeld 2025: Die Nullrunde erklärt – Was Empfänger wissen müssen

Bürgergeld 2025: Es gibt es keine Erhöhung. Was bedeutet diese Nullrunde für Empfänger und wie kam es dazu?

Bürgergeld 2025: Die Nullrunde erklärt - Was Empfänger wissen müssen

Nach erheblichen Steigerungen in den vergangenen Jahren wird es 2025 erstmals eine sogenannte “Nullrunde” geben. Was bedeutet das für die Empfänger und wie kam es dazu? In diesem Artikel beleuchten wir die Hintergründe und Auswirkungen dieser Entscheidung.

Die Entwicklung des Bürgergeldes seit seiner Einführung

Das Bürgergeld wurde mit dem Ziel eingeführt, Menschen besser zu qualifizieren und dauerhaft in gute Jobs zu vermitteln. Ein wesentlicher Aspekt dabei war die Anpassung der Berechnung der Regelbedarfe, um die aktuelle Inflation stärker zu berücksichtigen.

Signifikante Erhöhungen in den Vorjahren

In den Jahren 2023 und 2024 verzeichnete das Bürgergeld beachtliche Steigerungen. Besonders zum 1. Januar 2024 gab es einen Anstieg von über zwölf Prozent. Diese Erhöhungen waren hauptsächlich auf die stark gestiegenen Preise für Lebensmittel zurückzuführen.

Die Nullrunde 2025

Für das Jahr 2025 wurde nun eine Nullrunde angekündigt. Das bedeutet, dass die Beträge auf dem Niveau von 2024 bleiben werden. Alleinstehende Erwachsene erhalten weiterhin 563 Euro pro Monat.

Warum kommt es zur Nullrunde?

Die Gründe für die Nullrunde sind vielschichtig und basieren auf komplexen Berechnungen und gesetzlichen Vorgaben.

Der Fortschreibungsmechanismus

Die jährliche Anpassung des Bürgergeldes erfolgt nach einem festgelegten Verfahren. Dabei wird ein Mischindex verwendet, der sich zu 70 Prozent aus der Preisentwicklung und zu 30 Prozent aus der Lohnentwicklung zusammensetzt.

Preisrückgang bei Lebensmitteln

Ein wesentlicher Faktor für die Nullrunde ist der Rückgang der Lebensmittelpreise. Die Bundesregierung erklärt auf ihrer offiziellen Website: “Zuletzt sind die Preise für Lebensmittel wieder gesunken – und zwar so stark, dass das Bürgergeld ab dem nächsten Jahr eigentlich hätte sinken müssen.”

Die Besitzschutzregelung

Trotz des rechnerischen Rückgangs wird das Bürgergeld nicht gesenkt. Dies ist der sogenannten Besitzschutzregelung nach §28a Absatz 5 SGB XII zu verdanken. Sie garantiert, dass einmal gewährte Beträge in den Folgejahren mindestens beibehalten werden müssen.

Die Berechnung der Regelbedarfe

Um die Entscheidung zur Nullrunde besser zu verstehen, ist es wichtig, den Prozess der Regelbedarfsermittlung zu betrachten.

Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS)

Die Grundlage für die Berechnung bildet die alle fünf Jahre durchgeführte Einkommens- und Verbrauchsstichprobe. Sie liefert detaillierte Daten über die Ausgaben der deutschen Haushalte.

Jährliche Fortschreibung

Zwischen den EVS-Erhebungen werden die Regelbedarfe jährlich fortgeschrieben. Seit der Einführung des Bürgergeldes geschieht dies in zwei Schritten:

  1. Die “Basisfortschreibung” basierend auf dem Mischindex
  2. Eine “ergänzende Fortschreibung”, die die aktuelle Preisentwicklung berücksichtigt

Auswirkungen der Nullrunde auf Bürgergeld-Empfänger

Die Nullrunde bedeutet für Bürgergeld-Empfänger, dass sie im Jahr 2025 keine Erhöhung ihrer Leistungen erhalten werden. Dies könnte angesichts möglicher Preissteigerungen in anderen Bereichen zu Herausforderungen führen.

Stabilität trotz Inflation?

Obwohl die Lebensmittelpreise gesunken sind, könnten andere Kosten des täglichen Lebens steigen. Es bleibt abzuwarten, wie sich dies auf die finanzielle Situation der Empfänger auswirken wird.

Langfristige Perspektiven

Die nächste Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, deren Ergebnisse für 2025 erwartet werden, könnte zu einer Neubewertung der Regelbedarfe führen. Dies könnte möglicherweise Anpassungen für die Folgejahre nach sich ziehen.

Fazit: Stabilität in unsicheren Zeiten

Die Nullrunde beim Bürgergeld 2025 zeigt, wie komplex die Berechnung und Anpassung sozialer Leistungen sein kann. Während sie einerseits Stabilität für die Empfänger gewährleistet, wirft sie andererseits Fragen zur langfristigen Angemessenheit der Leistungen auf.

Es bleibt wichtig, die Entwicklung des Bürgergeldes und seiner Auswirkungen auf die Empfänger genau zu beobachten. Nur so kann sichergestellt werden, dass das System weiterhin seinem Ziel gerecht wird: Menschen in schwierigen Lebenslagen zu unterstützen und ihnen Wege in eine selbstständige Zukunft zu eröffnen.

Quelle:
Bundesregierung (2025)