Bürgergeld 2025: Jobcenter fordern Wohnkostensenkung – Das müssen Empfänger jetzt wissen

Mit dem Auslaufen der Schutzfrist ab Januar 2025 verschärfen Jobcenter die Prüfung von Wohnkosten – für viele Bürgergeldempfänger drohen drastische Konsequenzen.

Kostensenkung: Was das Jobcenter jetzt fordert
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Seit Jahresbeginn 2025 verschärfen Jobcenter die Regeln für Bürgergeldempfänger: Nach dem Auslaufen der einjährigen Karenzzeit für Erstantragsteller prüfen Behörden nun systematisch, ob Wohnkosten die Angemessenheitsgrenzen überschreiten. Tausende Leistungsbezieher erhalten aktuell Aufforderungen, ihre Mietkosten durch Umzüge oder Untervermietung zu reduzieren. Betroffene haben zwar eine sechsmonatige Übergangsfrist, müssen aber konkrete Nachweise über Wohnungssuchen oder Vermietungsversuche vorlegen. Ausnahmen gelten nur bei nachweisbarer wirtschaftlicher Unzumutbarkeit oder gesundheitlichen Einschränkungen. Der Artikel erklärt Schritt für Schritt, welche Pflichten Bürgergeldbezieher jetzt haben und wie sie drohende Leistungskürzungen abwenden können.

Jobcenter-Schock: Tausende müssen jetzt ihre Wohnkosten senken

Wenn das Jobcenter entscheidet, dass die Wohnung nicht angemessen ist, müssen Bürgergeldempfänger die Kosten senken. Deshalb erhalten derzeit viele Menschen entsprechende Aufforderungen.

Kostensenkung: Was das Jobcenter jetzt fordert
Das Jobcenter fordert die Kosten für Miete zu senken.

Bürgergeld-Einführung: Erstantragsteller genossen einjährige Überprüfungspause

Mit der Einführung des Bürgergeldes zum 1. Januar hatten Erstantragsteller eine einjährige Karenzzeit, in der nicht überprüft wurde, ob die Wohnung angemessen war oder nicht. Heizkosten waren davon ausgenommen und wurden grundsätzlich nur in angemessener Höhe anerkannt.

Die Karenzregelungen laufen nun aus und Leistungsempfänger erhalten Aufforderungen zur Kostensenkung. Sie müssen möglicherweise in eine günstigere Wohnung umziehen oder ein Zimmer untervermieten.

Zustimmung des Jobcenters erforderlich: Neue Mietverträge unter Auflagen

Die Unterzeichnung des Mietvertrags für die neue Unterkunft ist jedoch erst nach Absprache mit dem Jobcenter möglich. Dieses muss bestätigen, dass die Kosten für die neue Wohnung angemessen sind.

Sechsmonatige Übergangsfrist für Bürgergeldempfänger zur Wohnkostensenkung

Bürgergeldempfänger haben eine Pufferfrist von sechs Monaten zur Senkung der Kosten. Während dieser Zeit wird eine zu teure Wohnung weiterhin bezahlt, wenn es der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich ist, die Kosten zu senken.

Nach Ablauf dieser Frist werden nur noch die als angemessen erachteten Kosten vom Jobcenter übernommen. Die Differenz zwischen den tatsächlichen Kosten für die zu teure Unterkunft müssen die Bürger dann selbst tragen – andernfalls riskieren sie den Verlust ihrer Wohnung.

Verfügbarkeit günstigerer Wohnungen: Voraussetzung für Kürzungen beim Bürgergeld

Günstigere Unterkünfte müssen vor Ort verfügbar sein, damit die Bürgergeldleistungen gekürzt werden können. Das Jobcenter muss nachweisen, dass solche Wohnungen vorhanden sind.

Nachweis der Kostensenkungsbemühungen: Jobcenter fordern konkrete Belege

Leistungsempfänger sind ebenfalls gefordert: Sie müssen Nachweise über ihre Bemühungen zur Kostensenkung vorlegen, wie z.B. Protokolle von Wohnungsbesichtigungen oder Anzeigen. Es reicht nicht aus, dem Jobcenter einfach zu sagen, dass man die Kosten nicht senken konnte.

Ausnahmen bestätigt: Jobcenter übernimmt überhöhte Mieten unter bestimmten Bedingungen

Das Jobcenter kann weiterhin höhere Mietkosten übernehmen, wenn ein Umzug wirtschaftlich nicht sinnvoll ist oder aufgrund von Behinderung oder schwerer Erkrankung unzumutbar wäre.