Bürgergeld 2025: Zusatzleistungen und Extra-Gelder – Maximieren Sie Ihre Ansprüche

Bürgergeld-Empfänger aufgepasst: Erfahren Sie, welche weiteren Finanzhilfen Sie möglicherweise beantragen können. Nutzen Sie alle Unterstützungsmöglichkeiten für Ihre finanzielle Sicherheit.

Bürgergeld – welche Extra-Gelder sind möglich?
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Bürgergeld 2025: Mehr als nur der Regelsatz

Der Bürgergeld-Regelsatz für Alleinstehende und Alleinerziehende beträgt 2025 563 Euro. Doch das ist nicht alles: Empfänger haben Anspruch auf zusätzliche Leistungen. Dazu gehören:

  • Kosten der Unterkunft (Miete)
  • Heizkosten
  • Mehrbedarfe
  • Sonderbedarfe

Diese Extras ergänzen den Regelsatz und sichern die Grundversorgung. Unser Überblick zeigt, welche zusätzlichen finanziellen Unterstützungen Bürgergeld-Bezieher erhalten können.

Kosten der Unterkunft

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Das Bürgergeld besteht nicht nur aus dem Regelsatz. Auch viele Extras sind darin enthalten. Manche gibt es nur mit gesondertem Antrag.

Die Kosten der Unterkunft sind die wichtigste Extra-Leistung zum Bürgergeld. Sie umfassen die Miete und die Heizkosten. Die Kosten der Unterkunft werden in der Regel übernommen, wenn sie angemessen sind. Die Angemessenheit wird anhand der Mietspiegel der jeweiligen Stadt oder Gemeinde ermittelt. Dabei spielt die Größe der Wohnung eine eher untergeordnete Rolle, entscheidend ist der Mietpreis.

Im ersten Jahr des Bürgergeld Bezugs wird die Angemessenheit der Miete nicht überprüft, sogenannte Karenzzeit.

Die Heizkosten müssen jedoch von Anbeginn an angemessen sein.

Mehrbedarfe

Mehrbedarfe sind zusätzliche Leistungen, die bei besonderen Bedarfen gezahlt werden können. Zu den Mehrbedarfen gehören zum Beispiel:

Sonderbedarfe

Sonderbedarfe sind einmalige Leistungen, die bei besonderen Bedarfen gezahlt werden können. Zu den Sonderbedarfen gehören zum Beispiel:

  • Kosten für die Erstausstattung einer Wohnung
  • Kosten für die Erstausstattung für ein Kind
  • Kosten für die Schulanmeldung
  • Kosten für die Bekleidung
  • Kosten für die Krankenbehandlung

Bürgergeldbonus

Der Bürgergeld-Bonus ist eine zusätzliche Leistung, die bei der Teilnahme an bestimmten Weiterbildungsmaßnahmen gezahlt wird. Der Bürgergeldbonus beträgt 75 Euro pro Monat.

Weiterbildungs-Geld

Das Weiterbildungsgeld im Rahmen des Bürgergeldes ist eine Extra-Prämie in Höhe von 150 Euro monatlich für eine berufsabschlussbezogene Weiterbildung bzw. Berufsausbildung.

Weitere Extra-Leistungen

Neben den oben genannten Extra-Leistungen können Bürgergeld-Empfänger auch weitere Leistungen erhalten, wie zum Beispiel:

  • Leistungen für Unterkunft und Heizung für Menschen mit Behinderungen
  • Leistungen für Unterkunft und Heizung für ältere Menschen
  • Leistungen für Unterkunft und Heizung für Menschen mit Pflegebedarf
  • Leistungen für Bildung und Teilhabe
  • Leistungen für Mobilität
  • Leistungen für Gesundheit

Antrag auf Extra Geld

Alle Extra-Leistungen müssen beim Jobcenter beantragt werden. Die Antragsformulare sind beim Jobcenter erhältlich oder können online heruntergeladen werden.

Möchten Sie mehr über die Extra Gelder beim Bürgergeld erfahren? Dann besuchen Sie die Website der Bundesagentur für Arbeit.

Zusammenfassung zum Extra-Geld beim Bürgergeld

Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:

  • Wichtigster und populärster Bestandteil des Bürgergeldes ist der Regelsatz. Er beträgt im Jahr 2024 563 Euro.
  • Das Bürgergeld umfasst auch die Kosten der Miete der Wohnung und die Heizkosten.
  • Zusätzlich gibt es für Weiterbildungen und Ausbildungen den Bürgergeld-Bonus in Höhe von 75 Euro und das Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro.
  • Schließlich werden Mehrbedarfe und Sonderbedarfe gezahlt.