Bürgergeld 2025: Zuzahlungen und Befreiungsmöglichkeiten für Medikamente

Wer Bürgergeld bezieht, muss oft Zuzahlungen für Medikamente leisten, was das Budget belasten kann. Doch es gibt Entlastungsmöglichkeiten.

Medikamtente und Euroscheine
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Bürgergeld-Empfänger sind gesetzlich krankenversichert und profitieren von medizinischen Leistungen. Dennoch fallen Zuzahlungen für Medikamente und Gesundheitsleistungen an. Um finanzielle Belastungen zu reduzieren, können Betroffene eine Zuzahlungsbefreiung beantragen. Die Belastungsgrenze liegt bei 2 % des Bruttoeinkommens, bei chronisch Kranken bei 1 %. Kinder und Jugendliche sind generell von Zuzahlungen befreit. Mit einem Antrag bei der Krankenkasse lässt sich eine Vorauszahlung bis zur Belastungsgrenze regeln, um weitere Kosten zu vermeiden.

Zuzahlung zu verordneten Medikamenten auch bei Bürgergeld

Grundsätzlich müssen gesetzlich Versicherte für verschreibungspflichtige Medikamente eine Zuzahlung leisten. Diese beträgt 10 Prozent des Abgabepreises, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Medikament. Auch für andere medizinische Leistungen wie Krankenhausaufenthalte (10 Euro pro Tag für maximal 28 Tage im Jahr) und häusliche Krankenpflege (10 Prozent der Kosten plus 10 Euro pro Verordnung) sind Zuzahlungen fällig. Diese Zuzahlungen müssen auch Bezieher von Bürgergeld leisten.

Belastungsgrenze und Befreiung von Zuzahlungen 2025

Um zu verhindern, dass Versicherte durch diese Zuzahlungen übermäßig belastet werden, gibt es die sogenannte Belastungsgrenze. Diese liegt bei zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens. Für chronisch Kranke beträgt sie ein Prozent. Bezieher von Bürgergeld, die diese Belastungsgrenze erreichen, können bei ihrer Krankenkasse eine Befreiung von weiteren Zuzahlungen für den Rest des Kalenderjahres beantragen.

Möglich ist es auch, eine Zuzahlungsbefreiung im Voraus zu erreichen. Dann zahlt man die Zuzahlungen bis zur Belastungsgrenze im Voraus an die Krankenkasse. Hierzu ist ein vorheriger Antrag bei der Krankenversicherung notwendig. Diese berechnet die voraussichtliche Belastungsgrenze.

Kostenübernahme durch Krankenkassen und Jobcenter

Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für verschreibungspflichtige Medikamente in der Regel vollständig, abzüglich der Zuzahlung. Nicht verschreibungspflichtige Medikamente müssen hingegen komplett selbst bezahlt werden.

In besonderen Fällen, wie bei chronischen Erkrankungen oder finanziellen Härtefällen, können Bürgergeld Leistungsbezieher jedoch zusätzliche Unterstützung vom Jobcenter erhalten. Beispiel: es sindspezielle Hautpflegemittel bei Neurodermitis erforderlich oder eine speizielle Ernährung aufgrund einer Krankheit.

Kinder und Jugendliche: keine Zuzahlungen zu Medikamenten

Eine wichtige Ausnahme hinsichtlich der Zuzahlung zu den Medikamenten gibt es für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren: Sie sind grundsätzlich von Zuzahlungen für Medikamente befreit. Dies gilt auch für nicht verschreibungspflichtige Medikamente bei Kindern unter 12 Jahren und bei bestimmten Erkrankungen oder bei Entwicklungsstörungen bei Jugendlichen unter 18 Jahren.

Praktische Tipps für Bürgergeld Bezieher

Um das Erreichen der Belastungsgrenze bei den Zuzahlungen nachzuweisen und eine Befreiung von den Zuzahlungen beantragen zu können, sollten Bürgergeld-Empfänger alle Quittungen über geleistete Zuzahlungen sammeln und sorgfältig aufbewahren. Sobald die Belastungsgrenze erreicht ist, kann ein Antrag auf Befreiung von den Zuzahlungen bei der Krankenkasse gestellt werden. Diese erteilt dann eine Befreiung für das restliche Kalenderjahr.

Fazit zu Medikamentenzuzahlung bei Bürgergeld im Jahr 2025

Bürgergeld Bezieher müssen aus dem Regelsatz die Zuzahlungen zu den Medikamenten leisten.

Sie haben jedoch die Möglichkeit, durch die gesetzliche Regelung der Belastungsgrenze eine Befreiung von den Zuzahlungen zu beantragen.

Zusätzlich haben Bürgergeld Bezieher einen Anspruch auf zusätzliche Leistungen durch das Jobcenter – allerdings nur in bestimmten Fällen.

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre müssen keine Zuzahlungen zu verordenten Medikamenten leisten.