Im Jahr 2024 beträgt der Regelsatz des Bürgergeldes für Alleinstehende 563 Euro. Einige Alleinstehende können jedoch zusätzlich 202 Euro monatlich erhalten. Unser Beitrag zeigt, wer diesen Mehrbedarf beanspruchen kann und welche Schritte nötig sind, um ihn zu sichern. Zudem beleuchten wir weitere Zusatzleistungen, die neben dem Bürgergeld-Regelsatz möglich sind. Vorweg: Der Mehrbedarf betrifft alleinerziehende Mütter und Väter!
202,68 Euro Mehrbedarf für Alleinerziehende mit einem Kind unter 7 Jahren
Wer hat Anspruch auf zusätzliche 202 Euro monatlich beim Bürgergeld? Lesen Sie unseren Beitrag!
Alleinerziehende Mütter (und Väter) erhalten im Bürgergeld zusätzlich zum Regelbedarf einen Mehrbedarf für Alleinerziehende. Dieser Mehrbedarf beträgt bis zu 60 Prozent der Regelleistung für Alleinstehende.
Der genaue Betrag des Mehrbedarfs hängt vom Alter des Kindes ab:
- Kinder unter 7 Jahren: 36 Prozent der Regelleistung für Alleinstehende (Stand 01.04.2024: 202,68 Euro)
- Kinder zwischen 7 und 13 Jahren: 31 Prozent der Regelleistung für Alleinstehende (Stand 01.04.2024: 174,93 Euro)
- Kinder ab 14 Jahren: 21 Prozent der Regelleistung für Alleinstehende (Stand 01.04.2024: 118,03 Euro)
Wichtig: Der Mehrbedarf steht der Mutter oder dem Vater zu, nicht dem Kind. Das Kind hat zusätzlich zu den gerade beschriebenen Summen einen eigenen Anspruch auf Bürgergeld, siehe hier: Bürgergeld für Kinder
Auch mehr Geld für die Wohnung
Neben dem Mehrbedarf für Alleinerziehende können alleinerziehende Mütter auch noch weitere Leistungen beantragen, zum Beispiel Mehrbedarf für Unterkunft und Heizung.
Kommt Nachwuchs ins Haus, benötigt dieser Platz. Wer in einer kleinen Wohnung lebt, hat nun Anspruch auf eine größere mit einem eigenen Zimmer für das Kind.
Weitere Leistungen für Alleinerziehende
Das Jobcenter muss im Rahmen des Bürgergeldes auch die Kosten für die Krankenversicherung und Beiträge zur Pflegeversicherung übernehmen.
Was muss ich tun, um den Mehrbedarf für Alleinerziehende zu erhalten?
Die Antwort auf die Frage, was zu tun ist, um den Mehrbedarf für Alleinerziehende zu erhalten, ist einfach: Sie müssen lediglich nachweisen, dass ein Kind Mitglied ihrer Bedarfsgemeinschaft ist, es also in Ihrem Haushalt lebt und Sie sich darum kümmern. In aller Regel wird beim Bürgergeld Erstantrag die Zahl der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft abgefragt. Hier müssen Sie also Angaben zu den Kindern machen. Verändert sich während des Bewilligungszeitraums etwas, zieht ein Kind aus oder wurde ein Kind geboren, so muss dies dem Jobcenter mitgeteilt werden. Es berechnet den Anspruch auf Mehrbedarf dann neu.
Quelle
Mehrbedarf für Alleinerziehende, Für soziales Leben e.V.
SGB II