In den sozialen Medien kursiert derzeit ein TikTok-Video, das für Aufsehen sorgt. Es behauptet, ab Januar 2025 gäbe es “Bürgergeld für Haustiere”. Angeblich sollen Hunde-, Katzen- und Kleintierbesitzer, die Bürgergeld beziehen, monatliche Zuschüsse für ihre tierischen Gefährten erhalten. Doch was ist wirklich dran an dieser Meldung? Lassen Sie uns gemeinsam einen genaueren Blick auf die Fakten werfen.
Die Behauptung: Pauschalen für Haustiere im Bürgergeld
Das viral gegangene TikTok-Video, das inzwischen fast eine Million Aufrufe erreicht hat, stellt folgende Behauptungen auf:
- Ab Januar 2025 soll es Bürgergeld für Haustiere geben
- Für einen Hund soll eine monatliche Pauschale von 127 Euro gezahlt werden
- Katzenbesitzer sollen 98 Euro monatlich erhalten
- Für Kleintiere ist eine Pauschale von 46,90 Euro vorgesehen
Diese Zahlen klingen auf den ersten Blick verlockend für Tierhalter, die Bürgergeld beziehen. Doch entsprechen sie auch der Realität?
Die Fakten: Keine Gesetzesänderung in Sicht
Nach gründlicher Recherche und Rücksprache mit offiziellen Stellen stellt sich heraus, dass die im Video genannten Informationen frei erfunden sind. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat auf Anfrage eindeutig klargestellt, dass es keine solche Gesetzesänderung gibt oder plant.
Die rechtlichen Grundlagen für das Bürgergeld finden sich im Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II). Weder dort noch auf der offiziellen Webseite des BMAS gibt es Hinweise auf geplante Zuschüsse für Haustiere.
Haustiere im Bürgergeld: Die aktuelle Rechtslage
Tatsächlich sieht die derzeitige Gesetzgebung keine spezifische finanzielle Unterstützung für Haustierhalter vor, die Bürgergeld beziehen. Im Gegenteil: Haustiere werden neben Glücksspielen, Kraftfahrzeugen, Tabak und alkoholischen Getränken als “nicht existenznotwendig” eingestuft und daher bei der Ermittlung des Regelbedarfs nicht berücksichtigt.
Das bedeutet jedoch nicht, dass Bürgergeld-Empfänger keine Haustiere halten dürfen. Jeder Mensch hat das Recht, ein Haustier zu besitzen, unabhängig von seiner finanziellen Situation. Allerdings müssen die Kosten für Futter, Pflege und tierärztliche Versorgung aus dem regulären Regelsatz bestritten werden.
Gerichtliche Entscheidungen zur Tierhaltung im Bürgergeld
Es gab in der Vergangenheit bereits Versuche, finanzielle Unterstützung für Haustiere im Rahmen des Bürgergeldes (früher Hartz IV) gerichtlich durchzusetzen. So klagte beispielsweise ein Mann aus dem Rems-Murr-Kreis auf Lebenszeit Geld für die Anschaffung und Haltung eines Hundes vom Jobcenter. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg wies diese Klage jedoch ab mit der Begründung, dass “Hundehaltung nicht zum Existenzminimum” gehöre.
Alternativen für Tierhalter in finanzieller Not
Auch wenn es keine offizielle Unterstützung durch das Bürgergeld gibt, existieren alternative Hilfsangebote für Tierhalter in finanzieller Not:
- Tiertafeln: In vielen Städten bieten Tierschutzorganisationen sogenannte Tiertafeln an. Hier können bedürftige Tierhalter kostenlos oder zu stark reduzierten Preisen Futter für ihre Haustiere erhalten.
- Tierarzt-Nothilfen: Manche Orte verfügen über Tierarzt-Nothilfen, die Bürgergeld-Empfänger in Anspruch nehmen können, wenn ihr Tier erkrankt.
- Hundesteuer-Ermäßigung: Einige Gemeinden gewähren Bürgergeld-Empfängern eine Ermäßigung oder sogar Befreiung von der Hundesteuer. Dies ist jedoch von Kommune zu Kommune unterschiedlich geregelt.
Fazit: Vorsicht vor Falschmeldungen in sozialen Medien
Das virale TikTok-Video über angebliche Bürgergeld-Zuschüsse für Haustiere ist ein Paradebeispiel dafür, wie schnell sich Falschinformationen in sozialen Medien verbreiten können. Es ist wichtig, solche Behauptungen kritisch zu hinterfragen und sich bei offiziellen Quellen zu informieren.
Auch wenn es keine spezielle finanzielle Unterstützung für Haustiere im Bürgergeld gibt, bedeutet das nicht, dass Menschen in finanzieller Not auf ihre geliebten Tiere verzichten müssen. Mit etwas Kreativität und der Nutzung lokaler Hilfsangebote lässt sich oft eine Lösung finden, um Mensch und Tier zusammenzuhalten.
Unser Redaktionsmitglied Dirk van der Temme (Jahrgang 1973) hat in Düsseldorf Diplom-Sozialarbeit studiert und erfolgreich abgeschlossen. Schon als Schüler hat er sich sozial engagiert und die Liebe zu den Menschen beibehalten. Er hat die Entwicklung der Sozialhilfe, die Hartz Gesetze und die Einführung des Bürgergeldes mit großem Interesse verfolgt. Seine Beiträge in unserem Magazin zeigen, dass er weiß, worüber er schreibt.