Die Bürgergeld-Reform 2023 hat das Arbeitslosengeld II abgelöst und bietet speziell für Schüler und Studierende neue Möglichkeiten. Durch erhöhte Freibeträge von bis zu 520 Euro können Ausbildungsbeteiligte mehr eigenes Einkommen behalten, ohne Abzüge beim Bürgergeld zu riskieren. Schüler in Berufsfachschulen oder weiterführenden Schulen erhalten bei Bedarf Unterstützung, sofern sie nicht bei Eltern wohnen. Studierende sind zwar grundsätzlich vom Bezug ausgeschlossen, profitieren aber in Ausnahmefällen wie Urlaubssemestern oder gesundheitlichen Einschränkungen. Mit der Regelsatzerhöhung auf 563 Euro (2024) wird zudem die gestiegene Lebenshaltungskosten berücksichtigt.
Neue Freibeträge für Schüler und Studierende
Mit der Einführung des Bürgergeldes wurden die Freibeträge für Einkommen von Schülern und Studierenden bis zur Minijob-Grenze von 520 Euro erhöht. Dies bedeutet, dass Schüler und Studierende mehr von ihrem selbstverdienten Geld behalten können, ohne dass es auf das Bürgergeld angerechnet wird. Diese Regelung soll Anreize schaffen, neben dem Studium oder der Schule einer Beschäftigung nachzugehen, um finanzielle Unabhängigkeit zu fördern.
Unterstützungen für Schüler
Schüler, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, können unter Umständen Bürgergeld beziehen. Dazu gehören Schüler, die eine weiterführende allgemeinbildende Schule oder eine Berufsfachschule besuchen und nicht bei ihren Eltern wohnen. Diese Regelung ermöglicht es Schülern, die in besonderen Lebenssituationen sind, finanzielle Unterstützung zu erhalten, um ihre Ausbildung fortzusetzen.
Unterstützungen für Studierende
Generell sind Studierende vom Bezug des Bürgergeldes ausgeschlossen, da sie in der Regel BAföG-berechtigt sind. Allerdings gibt es Ausnahmen, bei denen Studierende Bürgergeld beziehen können. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Studierende ein Urlaubssemester einlegen und keinen Anspruch auf BAföG haben. Auch in besonderen Lebensumständen, wie bei Krankheit oder wenn das Studium nicht fortgesetzt werden kann, kann Bürgergeld beantragt werden.
Erhöhungen der Regelsätze
Zum 1. Januar 2024 wurden die Regelsätze für das Bürgergeld erneut angehoben. Ein alleinstehender Erwachsener erhält nun 563 Euro im Monat, was eine Erhöhung um 61 Euro im Vergleich zum Vorjahr darstellt. Diese Anpassung soll die gestiegenen Lebenshaltungskosten ausgleichen und sicherstellen, dass die Grundbedürfnisse der Leistungsbezieher gedeckt sind.
Fazit
Die Reform des Bürgergeldes bringt für Schüler und Studierende einige Vorteile mit sich, insbesondere durch die Erhöhung der Freibeträge und die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen finanzielle Unterstützung zu erhalten. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, dass Schüler und Studierende sich stärker auf ihre Bildung konzentrieren können, ohne sich übermäßig um ihre finanzielle Situation sorgen zu müssen. Die neuen Regelungen sind ein Schritt in Richtung einer gerechteren Unterstützung für junge Menschen in Ausbildung und Studium.