Die Elternzeit gibt Eltern die Möglichkeit, ihren Beruf für bis zu 36 Monate ruhen zu lassen, genauer: ihr Arbeitsverhältnis, um sich ausgiebig um ihr Kind kümmern zu können. Es besteht ein Anspruch auf Elternzeit gegenüber dem Arbeitgeber. Dieser ist während der Elternzeit nicht zur Lohnzahlung verpflichtet. An die Stelle des Gehalts tritt in der Regel das Elterngeld als Lohnersatzleistung. Es wird vom Staat gezahlt. Was ist aber, wenn das Elterngeld zum Leben nicht ausreicht? Kann man in der Elternzeit, eventuell gleichzeitig mit dem Elterngeld, Bürgergeld beantragen?
Wir erklären in nachfolgendem Artikel, ob in der Elternzeit ein Anspruch auf Bürgergeld besteht und in welchem Verhältnis das Elterngeld zum Bürgergeld steht.
Was ist die Elternzeit?
Wenn das Geld während der Elternzeit knapp wird: kann man Bürgergeld beantragen? Auch dann, wenn man schon Elterngeld bezieht?
Um zu wissen, ob Bürgergeld während der Elternzeit in Anspruch genommen werden kann, muss man zunächst wissen, was die Elternzeit eigentlich ist.
- Die Elternzeit ist eine gesetzlich geregelte Freistellung von der Erwerbstätigkeit, um sich um ein Kind zu kümmern. Sie steht beiden Elternteilen zu, unabhängig vom Geschlecht oder vom Arbeitsverhältnis.
- Die Elternzeit muss von der Mutterschutzfrist unterschieden werden: Die Mutterschutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Geburt. In dieser Zeit ist die Mutter gesetzlich geschützt vor Kündigung und erhält Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse.
- Die Elternzeit selbst kann bis zu drei Jahre in Anspruch genommen werden. Sie beginnt nach der Mutterschutzfrist und kann in aufeinanderfolgenden oder ununterbrochenen Abschnitten genommen werden. Während der Elternzeit wird Elterngeld gezahlt, das vom Staat finanziert wird.
- Die Elternzeit kann auch in Teilzeit genommen werden. In diesem Fall wird das Elterngeld anteilig gezahlt.
- Die Elternzeit ist im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt.
Kann man in der Elternzeit Bürgergeld beantragen?
Wer dem Grunde nach erwerbsfähig ist und seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen decken kann, hat einen Anspruch auf Bürgergeld. Das gilt auch, wenn die Bedürftigkeit während der Elternzeit vorhanden ist
Elternzeit ist also kein Ausschlussgrund für den Bezug von Bürgergeld.
Unterschied Elternzeit – Elterngeld
Die Elternzeit muss vom Elterngeld unterschieden werden. Hier gilt etwas anderes. Das Elterngeld wird auf das Bürgergeld angerechnet, da es sich um eine Lohnersatzleistung handelt, die dem Bürgergeld vorgeht. Beim Bezug von Elterngeld kann das Bürgergeld deshalb nur nachrangig gewährt werden.
Ausnahme: In einem Fall wird das Elterngeld nicht auf das Bürgergeld angerechnet. Wenn der Anspruch auf Elterngeld aus einer Erwerbstätigkeit herrührt, ist bis zu einer Höchstgrenze von 300 Euro das Elterngeld von der Anrechnung auf das Bürgergeld ausgenommen. Also: wurde in den letzten zwölf Monaten vor der Entbindung gearbeitet, so besteht ein Freibetrag für das Elterngeld in Höhe von bis zu 300 Euro.
Reicht das Geld während Elternzeit trotz Elterngeld nicht aus, können Mütter und Väter ihr Einkommen laut der Bundesagentur für Arbeit zusätzlich mit Bürgergeld aufstocken.
Die Antwort auf die Frage lautet somit: Ja, man kann Bürgergeld in der Elternzeit beantragen. Aber: Elterngeld wird (mit einer Ausnahme) auf das Bürgergeld angerechnet.