Wer Bürgergeld bezieht, ist in der Regel aufgrund von Beiträgen, die das Jobcenter zahlt, gesetzlich krankenversichert. Folglich besteht der Anspruch auf eine Vielzahl von medizinischen Leistungen der jeweiligen Krankensasse. Dennoch muss man als Leistungsbezieher Zuzahlungen für Medikamente und andere Gesundheitsleistungen leisten. Das führt bei einem durch den Regelsatz begrenzten Budget schnell zu einer finanziellen Belastung.
In unserem Beitrag zeigen wir Ihnen die Regelungen und Ausnahmen zur Zuzahlung zu Medikamenten, insbesondere, wie Sie eine Zuzahlungsbefreiung im Jahr 2025 beantragen können.
Zuzahlung zu verordneten Medikamenten auch bei Bürgergeld
Grundsätzlich müssen gesetzlich Versicherte für verschreibungspflichtige Medikamente eine Zuzahlung leisten. Diese beträgt 10 Prozent des Abgabepreises, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Medikament. Auch für andere medizinische Leistungen wie Krankenhausaufenthalte (10 Euro pro Tag für maximal 28 Tage im Jahr) und häusliche Krankenpflege (10 Prozent der Kosten plus 10 Euro pro Verordnung) sind Zuzahlungen fällig. Diese Zuzahlungen müssen auch Bezieher von Bürgergeld leisten.
Belastungsgrenze und Befreiung von Zuzahlungen 2025
Um zu verhindern, dass Versicherte durch diese Zuzahlungen übermäßig belastet werden, gibt es die sogenannte Belastungsgrenze. Diese liegt bei zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens. Für chronisch Kranke beträgt sie ein Prozent. Bezieher von Bürgergeld, die diese Belastungsgrenze erreichen, können bei ihrer Krankenkasse eine Befreiung von weiteren Zuzahlungen für den Rest des Kalenderjahres beantragen.
Möglich ist es auch, eine Zuzahlungsbefreiung im Voraus zu erreichen. Dann zahlt man die Zuzahlungen bis zur Belastungsgrenze im Voraus an die Krankenkasse. Hierzu ist ein vorheriger Antrag bei der Krankenversicherung notwendig. Diese berechnet die voraussichtliche Belastungsgrenze.
Kostenübernahme durch Krankenkassen und Jobcenter
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für verschreibungspflichtige Medikamente in der Regel vollständig, abzüglich der Zuzahlung. Nicht verschreibungspflichtige Medikamente müssen hingegen komplett selbst bezahlt werden.
In besonderen Fällen, wie bei chronischen Erkrankungen oder finanziellen Härtefällen, können Bürgergeld Leistungsbezieher jedoch zusätzliche Unterstützung vom Jobcenter erhalten. Beispiel: es sindspezielle Hautpflegemittel bei Neurodermitis erforderlich oder eine speizielle Ernährung aufgrund einer Krankheit.
Kinder und Jugendliche: keine Zuzahlungen zu Medikamenten
Eine wichtige Ausnahme hinsichtlich der Zuzahlung zu den Medikamenten gibt es für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren: Sie sind grundsätzlich von Zuzahlungen für Medikamente befreit. Dies gilt auch für nicht verschreibungspflichtige Medikamente bei Kindern unter 12 Jahren und bei bestimmten Erkrankungen oder bei Entwicklungsstörungen bei Jugendlichen unter 18 Jahren.
Praktische Tipps für Bürgergeld Bezieher
Um das Erreichen der Belastungsgrenze bei den Zuzahlungen nachzuweisen und eine Befreiung von den Zuzahlungen beantragen zu können, sollten Bürgergeld-Empfänger alle Quittungen über geleistete Zuzahlungen sammeln und sorgfältig aufbewahren. Sobald die Belastungsgrenze erreicht ist, kann ein Antrag auf Befreiung von den Zuzahlungen bei der Krankenkasse gestellt werden. Diese erteilt dann eine Befreiung für das restliche Kalenderjahr.
Fazit zu Medikamentenzuzahlung bei Bürgergeld im Jahr 2025
Bürgergeld Bezieher müssen aus dem Regelsatz die Zuzahlungen zu den Medikamenten leisten.
Sie haben jedoch die Möglichkeit, durch die gesetzliche Regelung der Belastungsgrenze eine Befreiung von den Zuzahlungen zu beantragen.
Zusätzlich haben Bürgergeld Bezieher einen Anspruch auf zusätzliche Leistungen durch das Jobcenter – allerdings nur in bestimmten Fällen.
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre müssen keine Zuzahlungen zu verordenten Medikamenten leisten.
Simon Overberg ist Journalist aus Leidenschaft. Bereits vor seinem ersten Volontariat engagierte er sich im sozialen Bereich. Nach seinem Journalismus-Studium arbeitete er bei verschiedenen Zeitungen. Er absolvierte einen Master in Fachjournalismus. Seit mehreren Jahren schreibt er für buerger-geld.org bzw. die Schwesterplattformen.